Cyberkriminalität

Cyberkriminalität

Mit Social Network Daten vor Gericht

Ihr glaubt, eure Social Network Daten sind privat und bombensicher geschützt? Ein Trugschluss! Denn gerade hat ein deutsches Gericht  beantragt, einen Facebook Account zu Ermittlungszwecken zu beschlagnahmen.

 

Was will die Polizei mit Social Network Daten?
Ein Großteil des öffentlichen Lebens verlagert sich immer mehr ins Internet. Die Folge: steigende Cyberkriminalität. Dort werden nicht nur Verbrechen begangen, sondern auch vorbereitet, wie im aktuellen Fall. Bei einem Verdacht kann die Polizei durch sogenannte Bundestrojaner fremde Computer ausspähen. Benötigt sie in einem laufenden Verfahren Daten als Beweismittel, muss sie den Account beschlagnahmen und bekommt die Zugangsdaten vom Anbieter.

 

Dürfen Daten einfach so beschlagnahmt werden?
Im Rahmen einer Ermittlung dürfen Richter Daten normalerweise beschlagnahmen, zum Beispiel Emails. Dagegen spricht jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf beispielsweise nicht der ganze Email Account eines Angeklagten beschlagnahmt werden. Auch im aktuellen Fall hätte die Polizei keinen uneingeschränkten Zugriff auf den Facebook Account, sondern darf nur die betreffenden Nachrichten lesen. Zusätzlich bleibt der Account für den Benutzer erst einmal gesperrt.

 

Was bedeutet das für mich?
Egal wie gut ich meine Zugangsdaten und Passwörter schütze, wenn gegen mich ermittelt wird, kann die Polizei trotzdem darauf zugreifen. Wenn nun das Gericht mit seinem Vorstoß Erfolg hat, würden, laut Experten, Facebook Accounts in Zukunft häufiger beschlagnahmt. Noch sträubt sich zwar Facebook selbst, da man dadurch einen Glaubensverlust bei den Usern befürchtet. Bei einem positiven Urteil wären aber auch dem Internetgiganten die Hände gebunden. In den USA ist dies nämlich längst Gang und Gebe.