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Politik und Wirtschaft

Das ändert sich alles im Oktober

  • Veröffentlicht: 26.09.2022
  • 21:57 Uhr
  • dpa
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© Bernd Weißbrod/dpa

Für viele Arbeitnehmer bringt der Oktober ein Gehaltsplus, gleichzeitig kommen aber auch neue Pflichten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. 

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE: 

  • Für viele Arbeitnehmer bringt der neue Monat ein Gehaltsplus.
  • Gleichzeitig kommen neue Pflichten auf die Bürger:innen zu.
  • Ebenso gelten neue Corona-Regeln ab Oktober.

Ob die geplante Gasumlage kommt, ist noch ungewiss. Jedoch stehen dagegen andere Regelungen schon fest. Ein Überblick aller Änderungen und Neuerungen in Deutschland im Oktober:

Neue Corona-Regeln

Ab Oktober gelten neue Corona-Regeln. Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

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Der Mindestlohn steigt, Minijobs werden lukrativer

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde von zuvor 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen.

Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetrag liegt ab Oktober bei 520 Euro.

Ende der Grundsteuererklärung

Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums.

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Gasumlage: Kommt sie noch?

Die Bundesregierung plante eigentlich ab Oktober eine Umlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher, um Importeure zu stützen. Einige von ihnen sind wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland in Schieflage geraten. Allerdings ist die Maßnahme ungewiss: Koalitionspolitiker haben angekündigt, dass die Umlage nicht kommen soll.

Mehrwertsteuer auf Gas und Heizung

Um Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, soll voraussichtlich die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent sinken. Darüber will der Bundestag am Freitag abstimmen.

Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.

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