Schwierigkeiten bei Anerkennung von PTBS
Gewerkschaft der Polizei: Mehr Unterstützung für traumatisierte Beamte
- Veröffentlicht: 11.07.2023
- 06:55 Uhr
- Nelly Grassinger
Die Polizeigewerkschaft dringt auf mehr Unterstützung für Beamte. Für andere Berufsgruppen sei die Anerkennung von psychischen Folgen bereits besser geregelt.
Das Wichtigste in Kürze
Die psychische Belastung durch traumatisierende Erlebnisse bei der Arbeit von Polizeibeamten ist laut Gewerkschaft hoch.
Deshalb fordert die Polizeigewerkschaft mehr Hilfe für traumatisierte Polizistinnen und Polizisten.
Die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung sei zu schwierig.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert dienstrechtliche Verbesserungen für Polizeibeschäftigte, die als Folge von traumatisierenden Erlebnissen bei der Arbeit psychisch erkrankt sind. Beamte, die unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) litten, hätten oft Schwierigkeiten bei der Anerkennung von PTBS als Dienstunfall oder Berufskrankheit.
Für Soldaten und Rettungskräfte sei dies besser geregelt, obwohl auch Polizistinnen und Polizisten häufig belastende Erlebnisse zu verarbeiten hätten, schrieb der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke in einem Brief an das Bundesinnenministerium und die Innenministerkonferenz, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Als Beispiele nannte Kopelke Terroreinsatzlagen, das Auffinden von Leichen im Bahnverkehr sowie die Sichtung von Beweismaterial in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. "Posttraumatische Belastungsstörungen sind leider nicht selten in unseren Reihen", schrieb der Gewerkschaftsvorsitzende.
Keine Versorgungsleistungen bei PTBS
Zu den Fällen, von denen die Gewerkschaft Kenntnis hat, zählt ein mehrere Jahre zurückliegender Fall eines Kriminalhauptkommissars aus Bayern, bei dem eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden war. Der Mann war über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren an Ermittlungen zu Mord, Totschlag, tödlichen Betriebsunfällen, Suiziden und Fällen mit nicht aufgeklärten Todesursachen beteiligt gewesen. Dass es einen Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Leichen sowie dem Leid der Angehörigen der Opfer und seiner Erkrankung gab, wurde zwar nicht in Zweifel gezogen.
Da die Erkrankung jedoch nicht auf ein einzelnes Ereignis zurückzuführen war, wurde sie nicht als Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes gewertet, so dass auch keine entsprechenden Leistungen gewährt wurden. Auch die für Polizeikräfte maßgebliche Berufskrankheiten-Verordnung, in der die einzelnen Krankheiten aufgelistet sind, hilft hier nicht weiter.
Psychische Reaktion auf belastendes Ereignis
Die posttraumatische Belastungsstörung tritt als verzögerte psychische Reaktion auf ein extrem belastendes Ereignis oder mehrere solche Ereignisse auf. Menschen mit PTBS erleben das Trauma immer wieder in sogenannten Flashbacks. Viele Betroffene meiden bewusst Situationen, Orte, Aktivitäten, Geräusche oder Gerüche, die mit dem traumatischen Erlebnis verbunden sind. Patienten mit einer PTBS sind oft teilnahmslos, kapseln sich ab. Sie sind in ständiger Alarmbereitschaft, auch wenn keine Bedrohung mehr besteht.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa