Das erlaubt das Sex-Gesetz
Staffel 2016 • Episode 13 • 17.08.2016 • 17:00
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Wenn ihr nicht genau wisst, mit wem ihr gerade Sex habt, könntet ihr mit einem Bein im Gefängnis stehen. Vor dem 14. Lebensjahr ist der Beischlaf juristisch verboten. Und nicht nur der.
Petting ist bis 13 untersagt
Selbst auf Petting, die Vorstufe zum Geschlechtsverkehr, steht offiziell Strafe. Zudem sind Oral- und Analverkehr in dieser Altersklasse untersagt. 14- und 15-Jährigen ist es erlaubt, mit Partnern, die höchstens 21 Jahre alt sind, intim zu werden.
Die Jugendlichen müssen geschützt werden
16- und 17-Jährige dürfen bereits mit Partnern, die älter als 21 Jahre alt sind, ihren Spaß haben. Immer aber gilt: Zum Schutze der oder des Minderjährigen muss der Sex einvernehmlich und ohne Bezahlung erfolgen.
Ab 18 Jahren gilt kein Sex-Verbot mehr
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also des Erwachsenenalters, gelten bezüglich der Erlaubnis zum Geschlechtsverkehr keine gesetzlichen Vorschriften mehr. Dann liegt die Entscheidung ganz bei euch, wann, wo und mit wem ihr eure sexuellen Bedürfnisse auslebt.