In den meisten Bundesländern (außer in Bayern) darf die Polizei Personen nicht ohne Anlass kontrollieren. Wollen Polizist:innen dich kontrollieren, müssen sie das begründen.© Getty Images
Die Polizei darf deine Identität feststellen: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift. Eine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, gibt es nicht.© Getty Images
Neben den Angaben zur Identität müssen weitergehende Fragen der Polizist:innen nicht beantwortet werden - man könnte sich selbst belasten.© Getty Images
Die Durchsuchung einer Tasche ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre - daher braucht die Polizei dafür eine richterliche Anordnung. Oder einen Anlass: Bei besonderer Dringlichkeit oder bei der Abwehr von Gefahren.© Getty Images
Auch für die Durchsuchung einer Person braucht die Polizei einen Grund. Frauen dürfen zudem in der Regel nur von Beamtinnen durchsucht werden.© Getty Images
Bitten die Polizist:innen dich darum, dein Handy zu entsperren oder deinen PIN zu verraten, musst du dem nicht nachkommen. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten.© Getty Images
Nur bei Gefahr in Verzug oder einem konkreten Verdacht darf die Polizei das Handy an sich nehmen.
© Getty Images
Bei einer Fahrzeugkontrolle darf die Polizei Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein verlangen sowie Verbandskasten und Warndreiecke überprüfen. Das Fahrzeug durchsuchen dürfen die Beamtinnen und Beamten allerdings nicht ohne weiteres.© Getty Images
Bei einer Straßenverkehrskontrolle gibt es keine Pflicht, einen Atem-Alkoholtest zu machen. Allerdings können Polizeibeamte diesen anordnen - wenn es einen Anfangsverdacht gibt, die Fahrerin oder der Fahrer also etwa nach Alkohol riecht.© Getty Images
Wer eine Gefahr für sich oder andere darstellt (beispielsweise wenn jemand stark betrunken ist), darf mit auf die Polizeiwache genommen werden.© Getty Images