In den meisten Bundesländern (außer in Bayern) darf die Polizei Personen nicht ohne Anlass kontrollieren. Wollen Polizist:innen dich kontrollieren, müssen sie das begründen.
In den meisten Bundesländern (außer in Bayern) darf die Polizei Personen nicht ohne Anlass kontrollieren. Wollen Polizist:innen dich kontrollieren, müssen sie das begründen.© Getty Images
Die Polizei darf deine Identität feststellen: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift. Eine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, gibt es nicht.
Die Polizei darf deine Identität feststellen: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift. Eine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, gibt es nicht.© Getty Images
Neben den Angaben zur Identität müssen weitergehende Fragen der Polizist:innen nicht beantwortet werden - man könnte sich selbst belasten.
Neben den Angaben zur Identität müssen weitergehende Fragen der Polizist:innen nicht beantwortet werden - man könnte sich selbst belasten.© Getty Images
Die Durchsuchung einer Tasche ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre - daher braucht die Polizei dafür eine richterliche Anordnung. Oder einen Anlass: Bei besonderer Dringlichkeit oder bei der Abwehr von Gefahren.
Die Durchsuchung einer Tasche ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre - daher braucht die Polizei dafür eine richterliche Anordnung. Oder einen Anlass: Bei besonderer Dringlichkeit oder bei der Abwehr von Gefahren.© Getty Images
Auch für die Durchsuchung einer Person braucht die Polizei einen Grund. Frauen dürfen zudem in der Regel nur von Beamtinnen durchsucht werden.
Auch für die Durchsuchung einer Person braucht die Polizei einen Grund. Frauen dürfen zudem in der Regel nur von Beamtinnen durchsucht werden.© Getty Images
Bitten die Polizist:innen dich darum, dein Handy zu entsperren oder deinen PIN zu verraten, musst du dem nicht nachkommen. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten.
Bitten die Polizist:innen dich darum, dein Handy zu entsperren oder deinen PIN zu verraten, musst du dem nicht nachkommen. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten.© Getty Images
Nur bei Gefahr in Verzug oder einem konkreten Verdacht darf die Polizei das Handy an sich nehmen.
Nur bei Gefahr in Verzug oder einem konkreten Verdacht darf die Polizei das Handy an sich nehmen. © Getty Images
Bei einer Fahrzeugkontrolle darf die Polizei Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein verlangen sowie Verbandskasten und Warndreiecke überprüfen. Das Fahrzeug durchsuchen dürfen die Beamtinnen und Beamten allerdings nicht ohne weiteres.
Bei einer Fahrzeugkontrolle darf die Polizei Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein verlangen sowie Verbandskasten und Warndreiecke überprüfen. Das Fahrzeug durchsuchen dürfen die Beamtinnen und Beamten allerdings nicht ohne weiteres.© Getty Images
Bei einer Straßenverkehrskontrolle gibt es keine Pflicht, einen Atem-Alkoholtest zu machen. Allerdings können Polizeibeamte diesen anordnen - wenn es einen Anfangsverdacht gibt, die Fahrerin oder der Fahrer also etwa nach Alkohol riecht.
Bei einer Straßenverkehrskontrolle gibt es keine Pflicht, einen Atem-Alkoholtest zu machen. Allerdings können Polizeibeamte diesen anordnen - wenn es einen Anfangsverdacht gibt, die Fahrerin oder der Fahrer also etwa nach Alkohol riecht.© Getty Images
Wer eine Gefahr für sich oder andere darstellt (beispielsweise wenn jemand stark betrunken ist), darf mit auf die Polizeiwache genommen werden.
Wer eine Gefahr für sich oder andere darstellt (beispielsweise wenn jemand stark betrunken ist), darf mit auf die Polizeiwache genommen werden.© Getty Images
In den meisten Bundesländern (außer in Bayern) darf die Polizei Personen nicht ohne Anlass kontrollieren. Wollen Polizist:innen dich kontrollieren, müssen sie das begründen.
Die Polizei darf deine Identität feststellen: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie Wohnanschrift. Eine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, gibt es nicht.
Neben den Angaben zur Identität müssen weitergehende Fragen der Polizist:innen nicht beantwortet werden - man könnte sich selbst belasten.
Die Durchsuchung einer Tasche ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre - daher braucht die Polizei dafür eine richterliche Anordnung. Oder einen Anlass: Bei besonderer Dringlichkeit oder bei der Abwehr von Gefahren.
Auch für die Durchsuchung einer Person braucht die Polizei einen Grund. Frauen dürfen zudem in der Regel nur von Beamtinnen durchsucht werden.
Bitten die Polizist:innen dich darum, dein Handy zu entsperren oder deinen PIN zu verraten, musst du dem nicht nachkommen. Auch hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten.
Nur bei Gefahr in Verzug oder einem konkreten Verdacht darf die Polizei das Handy an sich nehmen.
Bei einer Fahrzeugkontrolle darf die Polizei Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein verlangen sowie Verbandskasten und Warndreiecke überprüfen. Das Fahrzeug durchsuchen dürfen die Beamtinnen und Beamten allerdings nicht ohne weiteres.
Bei einer Straßenverkehrskontrolle gibt es keine Pflicht, einen Atem-Alkoholtest zu machen. Allerdings können Polizeibeamte diesen anordnen - wenn es einen Anfangsverdacht gibt, die Fahrerin oder der Fahrer also etwa nach Alkohol riecht.
Wer eine Gefahr für sich oder andere darstellt (beispielsweise wenn jemand stark betrunken ist), darf mit auf die Polizeiwache genommen werden.

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