"Einfahrt Tag und Nacht freihalten" - das liest man oft. Zurecht: Denn auch ohne Schild müssen Einfahrten generell freigehalten werden.© imago images / Westend61
Wer unberechtigt auf einem Privatgrundstück parkt, könnte in Schwierigkeiten geraten. Der Grundstücks-Bewohner darf den Wagen abschleppen lassen. Denn selbst als Mieter gilt er hier rechtlich als Besitzer.© imago images / Waldmüller
Weniger als 5 Meter vor einer Kreuzung ist das Parken ausdrücklich verboten. Kommt es dadurch zu einer Behinderung des Verkehrs, drohen bis zu 15 Euro Bußgeld.© imago images / Westend61
Auch in einer scharfen Kurve ist das Parken untersagt. © imago images / Hans Blossey
Bis zu 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild ist das Parken verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt auch bei einem Andreaskreuz an Bahnübergängen.© imago images / Karina Hessland
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt ist das Parken ausdrücklich verboten. Falls durch das Falschparken ein Feuerwehreinsatz behindert wird, drohen 65 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.© picture alliance/dpa