Feuerwerk im Supermarkt? Nicht dieses Jahr: Deutschland hat ein Verkaufsverbot verhängt. Kleiner Trost: Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 sind weiterhin erhältlich - also zum Beispiel Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen.
Feuerwerk im Supermarkt? Nicht dieses Jahr: Deutschland hat ein Verkaufsverbot verhängt. Kleiner Trost: Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 sind weiterhin erhältlich - also zum Beispiel Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen.© Lion Fleischmann
Wegen den hohen Infektionszahlen gelten teilweise Versammlungs- und Alkoholverboten auf öffentlichen Plätzen. Tankstellen und Lieferdienste dürfen ab circa 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Zuhause kannst du dir natürlich deinen Cocktail mixen und anstoßen.
Wegen den hohen Infektionszahlen gelten teilweise Versammlungs- und Alkoholverboten auf öffentlichen Plätzen. Tankstellen und Lieferdienste dürfen ab circa 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Zuhause kannst du dir natürlich deinen Cocktail mixen und anstoßen.© Lion Fleischmann
Feiern darf man im Innen- und Außenbereich nur mit begrenzter Teilnehmeranzahl. Ab 28. Dezember gelten Kontaktbeschränkungen. Erlaubt sind Treffen mit maximal 10 Personen. Ungeimpfte dürfen sich weiterhin nur mit dem eigenen Haushalt und maximal 2 zusätzlichen Personen treffen. Einzelne Bundesländer haben teils noch weitere Regeln erlassen. Mehr dazu liest du weiter unten.
Feiern darf man im Innen- und Außenbereich nur mit begrenzter Teilnehmeranzahl. Ab 28. Dezember gelten Kontaktbeschränkungen. Erlaubt sind Treffen mit maximal 10 Personen. Ungeimpfte dürfen sich weiterhin nur mit dem eigenen Haushalt und maximal 2 zusätzlichen Personen treffen. Einzelne Bundesländer haben teils noch weitere Regeln erlassen. Mehr dazu liest du weiter unten. © Lion Fleischmann
Passt aufeinander auf: In geschlossenen Räumen, wie in Restaurants gilt überwiegend die 2G-Regel. Dennoch ist es wichtig, regelmäßig zu lüften und sich die Hände zu waschen.
Passt aufeinander auf: In geschlossenen Räumen, wie in Restaurants gilt überwiegend die 2G-Regel. Dennoch ist es wichtig, regelmäßig zu lüften und sich die Hände zu waschen. © Lion Fleischmann
Feuerwerk im Supermarkt? Nicht dieses Jahr: Deutschland hat ein Verkaufsverbot verhängt. Kleiner Trost: Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 sind weiterhin erhältlich - also zum Beispiel Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen.
Wegen den hohen Infektionszahlen gelten teilweise Versammlungs- und Alkoholverboten auf öffentlichen Plätzen. Tankstellen und Lieferdienste dürfen ab circa 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Zuhause kannst du dir natürlich deinen Cocktail mixen und anstoßen.
Feiern darf man im Innen- und Außenbereich nur mit begrenzter Teilnehmeranzahl. Ab 28. Dezember gelten Kontaktbeschränkungen. Erlaubt sind Treffen mit maximal 10 Personen. Ungeimpfte dürfen sich weiterhin nur mit dem eigenen Haushalt und maximal 2 zusätzlichen Personen treffen. Einzelne Bundesländer haben teils noch weitere Regeln erlassen. Mehr dazu liest du weiter unten.
Passt aufeinander auf: In geschlossenen Räumen, wie in Restaurants gilt überwiegend die 2G-Regel. Dennoch ist es wichtig, regelmäßig zu lüften und sich die Hände zu waschen.

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