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Corona-Update: Was jetzt deutschlandweit gilt

  • Veröffentlicht: 06.05.2020
  • 20:00 Uhr
  • Galileo
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© oto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild

Wir können uns weiterhin auf erhebliche Lockerungen der Maßnahmen in der Corona-Krise einstellen - zum Beispiel beim Reisen. Die neuen Regeln im Überblick.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Lockerungen

  • In Deutschland gelten seit mehreren Wochen bundeseinheitliche Beschränkungen in der Corona-Krise. Die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum wurden bis zum 5. Juni verlängert.

  • Aber wir können uns auch auf erhebliche Lockerungen der Maßnahmen einstellen. Welche das sind, erfährst du weiter unten.

  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist weiterhin die wichtigste Maßnahme - gerade angesichts der Lockerungen - und gilt noch für lange Zeit.

  • Bei anderen Bereichen, unter anderem der Gastronomie, will der Bund die Verantwortung weitgehend den Ländern überlassen.

  • Allerdings gibt es eine Obergrenze von Neu-Infektionen. Wenn die erreicht ist, müssen wieder härtere Beschränkungen greifen.

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Die Obergrenze

🛑 Sollte es in Landkreisen oder kreisfreien Städten mehr als 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen geben, müssen Länder sofort wieder ein konsequentes Beschränkungs-Konzept umsetzen.

🏫 Besonders sensibel sind Lockerungen der Kanzlerin zufolge bei den Schulöffnungen, in der Gastronomie und bei den Hotels. Wird innerhalb von Deutschland wieder mehr gereist, könnte sich das Virus erneut schnell ausbreiten.

Was gilt weiterhin? Und wer darf sich jetzt treffen?

Die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen gelten noch bis 5. Juni. Größere Ansammlungen bleiben also weiterhin tabu.

Seit 22. März galt für uns bundesweit: in der Öffentlichkeit nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstands unterwegs sein. Bund und Länder haben sich jetzt darauf geeinigt, dass sich künftig angesichts der geringen Infektionszahlen auch wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Also zum Beispiel zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften.

Aber: Für Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Metern.

Außerdem bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Hier findest du alle wichtigen Infos zur Maskenpflicht.

In vielen Bundesländern ist das Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen Pflicht.
In vielen Bundesländern ist das Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen Pflicht.© Getty Images
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Wie war das noch gleich mit der Ansteckung?

Tröpfcheninfektion: Die Viren gelangen über unsere Schleimhäute in den Körper.
Tröpfcheninfektion: Die Viren gelangen über unsere Schleimhäute in den Körper. © Galileo

Was ist mit Großveranstaltungen und Fußball?

🚦 Seit Mitte März pausierte der Spielbetrieb in der 1. und 2. Fußball-Bundesliga. Jetzt gab es die ersten Spiele im deutschen Profifußball - vorerst ohne Zuschauer.

Die Voraussetzung: Vor Beginn des Spielbetriebs müssen alle Beteiligten in eine 2-wöchige Quarantäne, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers.

🎾 Gute Nachrichten für viele Hobby-Sportler: Bund und Länder haben den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben - unter bestimmten Bedingungen. Das gilt für kontaktfreien Sport und stets unter Einhaltung des Mindestabstands von mindestens 1,5 Meter!

🍻 Großveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie untersagt - voraussichtlich bis mindestens zum 31. August. Dazu zählen größere Sport-Events, Volksfeste, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen. In einigen Bundesländern sind bereits große Veranstaltungen bis Herbst abgesagt, wie das Oktoberfest in München, der Cannstatter Wasen in Stuttgart oder der Marathon in Berlin.

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Was darf wieder öffnen?

🛍 Alle Geschäfte - auch die mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern. Aber: Die Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen müssen erfüllt werden. Dabei wird eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben.

🐼 Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos oder botanische Gärten können unter Auflagen wieder aufmachen, auch Gottesdienste und Gebetsversammlungen stattfinden.

😷 Die Mundschutz-Pflicht, die deutschlandweit beim Einkaufen und im Öffentlichen Personen-Nahverkehr gilt, bleibt bestehen.

Sommerurlaub - wo dürfen wir hin?

Fernreisen im Sommer werden schwierig. Urlaub innerhalb Deutschlands und in einigen europäischen Ländern soll aber möglich sein.

🏨 Das Gastgewerbe hat in fast allen Bundesländern unter Auflagen wieder geöffnet. Auch viele Hotels und Herbergen empfangen wieder Übernachtungsgäste. Immer unter Einhaltung aller geltenden Schutz-Maßnahmen.

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Wann kommt die Corona-Tracing-App?

Schon längere Zeit ist eine App in Planung, die Corona-Infektionswege nachverfolgen und somit eine Verbreitung eindämmen soll. Ein konkreter Starttermin zur Einführung der App ist nach wie vor nicht bekannt.

Allerdings ist jetzt klar, dass sowohl der Einsatz der App, als auch die mögliche Datenweitergabe an das Robert Koch-Institut freiwillig sind. Wenn ein Bürger die Daten nicht freigibt, wirkt sich das nicht negativ auf die Nutzungsmöglichkeiten der App aus. Wie die App überhaupt funktionieren soll, erfährst du hier.

Eine App zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten - wann genau sie kommt, ist noch nicht bekannt.
Eine App zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten - wann genau sie kommt, ist noch nicht bekannt.© Kay Nietfeld/dpa

Wie geht's laut dpa weiter für Jung & Alt?

🏫 Bis zu den Sommerferien sollen alle Schüler schrittweise und unter Auflagen wieder zur Schule gehen können. Vorrang haben Schüler, die besondere Unterstützung brauchen, etwa wegen der Situation zu Hause oder der dort fehlenden technischen Ausstattung.

👪 Um Eltern in dieser schwierigen Zeit zu entlasten, ist seit 11. Mai eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt worden. Das gilt vor allem, wenn Kinder einen besonderen pädagogischen oder Sprachförderbedarf haben, in beengten Wohnverhältnissen leben oder am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Einzelheiten regeln die Bundesländer.

👴 In Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung darf künftig eine feste Kontaktperson wieder regelmäßig zu Besuch kommen.

Hier findest du den Beschluss zu den Beschränkungen im Wortlaut

Die neuen Bund-Länder-Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

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