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Corona: Was du beim Stornieren deiner Reise beachten musst

  • Veröffentlicht: 20.08.2020
  • 20:00 Uhr
  • Galileo
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© picture alliance / newscom

Wegen der weltweit steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus hat das Auswärtige Amt die Reisewarnungen für mehr als 160 Länder verlängert. Was das für deinen gebuchten Urlaub bedeutet, erfährst du hier.

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Das Wichtigste zum Thema Coronavirus

  • In immer mehr Ländern steigt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Für das Auswärtige Amt Grund genug, die Reisewarnung für über 160 Länder bis zum 14. September 2020 zu verlängern.

  • Grundsätzlich warnt das Auswärtige Amt vor allen nicht notwendigen touristischen Reisen in diese Destinationen.

  • Auch Länder, in die wir zwischenzeitlich reisen durften, stehen wieder auf der Liste, zum Beispiel Frankreich (Stand: 26.8.2020).

  • Du hattest einen Trip nach Paris geplant? Wir sagen dir, was du jetzt beachten musst.

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Corona Special: Darauf musst du bei einer Reisestonierung achten

Dein Flug wurde abgesagt? Oder du kommst gar nicht erst zu deinem Hotel? Diese Rechte hast du, wenn in deinem Reiseland der Coronavirus ausgebrochen ist.

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  • Ab 16

Das gilt, wenn du eine Pauschalreise gebucht hast

🛫 Bei einer Pauschalreise genießt du als Urlauber besonderen Schutz. Pauschalreise bedeutet, dass sowohl Anreise, als auch das Hotel von einem Anbieter kommen.

⛔ Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für dein Urlaubsziel herausgegeben hat, dann muss der Reiseveranstalter dir dein Geld zurückgeben. Oder eine Umbuchung ermöglichen.

📆 Das gilt, wenn die Warnung vor dem Beginn der Reise ausgegeben wurde.

❓ Grundsätzlich gilt: Storniere nicht einfach so, sondern setze dich vorher mit deinem Reiseveranstalter in Verbindung.

📖 Dabei solltest du auf jeden Fall folgenden Paragraphen fallen lassen: § 651h BGB. Der bezieht sich auf den "Rücktritt vor Reisebeginn" wegen (umgangssprachlich ausgedrückt) "höherer Gewalt". Dazu zählt auch eine Epidemie.

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So sieht es aus, wenn du eine Individualreise gebucht hast

🎒 Vor allem bei jungen Menschen beliebt: Flug und Hotel getrennt voneinander buchen. Dann ist es aber schwerer, an dein Geld zu kommen.

📞 Es gilt auf jeden Fall: Setze dich mit der Airline und deiner Unterkunft in Verbindung. Denn wenn du stornieren willst, bist du auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

✈ Viele Airlines ermöglichen es Flüge entweder kostenlos zu stornieren oder umzubuchen.

🚅 Auch Bahnunternehmen haben angekündigt, die Kosten für das Ticket zu erstatten oder in Guthaben umzuwandeln. Sprich am besten direkt mit den Anbietern.

Lohnt es sich wegen SARS-CoV-2 eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen?

Eher nicht. Denn eine "normale" Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn du wegen Corona nicht reisen willst. Der Grund: Die Angst, sich anzustecken, reicht nicht. Für eine kostenlose Stornierung ist besagte Reisewarnung vom Auswärtigen Amt notwendig. 

Die Reiserücktrittversicherung zahlt nur, wenn der Grund für den Rücktritt bei dir liegt. Also wenn

  • du schwer erkrankt bist (ärztliches Attest nötig)
  • du einen Unfall hattest
  • du dich schwer verletzt hast, zum Beispiel durch einen Knochenbruch.
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Hilft dir eine Reiseabbruchsversicherung, wenn du schon im Ausland bist?

✔ Wenn du schwer erkrankst, zahlt die Reiseabbruchsversicherung die zusätzlichen Kosten für deine Rückreise.

❌ Das gilt nicht, wenn du "nur" Angst, hast, dich anzustecken. Unabhängig davon, ob das Auswärtige Amt inzwischen eine Reisewarnung herausgegeben hat.

❌ Auch wenn du unfreiwillig länger bleiben musst (aber nicht erkrankt bist), greift die Versicherung nicht.

💡 Vergleiche die Angebote verschiedener Anbieter. Vielleicht ist ja trotzdem was Passendes für dich dabei.

Du bist schon in einem Corona-Gebiet: Worauf du bei der Rückreise achten musst

Zwar musst du die Heimfahrt in der Regel selbst zahlen, aber richtig entspannen, kannst du dich in einem Risikogebiet ja gerade auch nicht. Eine Ausreise ist kein Problem - außer du bist in einem der abgeriegelten Gebieten.

Das kommt auf der Heimreise auf dich zu:

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt derzeit ein verpflichtender Corona-Test.

Du kannst ihn innerhalb von 14 Tagen nach deiner Rückreise kostenlos in Deutschland durchführen lassen, zum Beispiel direkt an deinem Ankunftsflughafen. Bis du dein - hoffentlich - negatives Testergebnis erhältst, musst du dich in häusliche Isolation, also Quarantäne, begeben.

Oder du lässt dich bereits 48 Stunden vor deiner geplanten Einreise nach Deutschland an deinem Urlaubsort testen. Mit einem negativen Corona-Test darfst du dich dann Zuhause wieder direkt frei bewegen.

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Alles, was du zum Coronavirus wissen musst:

Galileo informiert dich über die wichtigsten Fakten und klärt auf, warum Panik keine gute Medizin ist:

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