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Darf ich die Polizei beim Einsatz filmen?

  • Veröffentlicht: 20.08.2020
  • 18:30 Uhr
  • Galileo
Article Image Media
© picture alliance/Markus Scholz/dpa

Immer wieder landen Videos von gewaltsamen Polizei-Einsätzen im Netz und sorgen dort für viel Aufsehen. Darf man die Polizei bei so einem Einsatz eigentlich filmen? Und: Dürfen die Beamten das verhindern?

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Wenn kleine Clips große Proteste auslösen

Das Handy-Video hat in Verbindung mit Social Media eine enorme Zugkraft entwickelt. So wurden die weltweiten Black Lives Matter-Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt durch einen Handy-Clip ausgelöst, der den tödlichen Polizeieinsatz gegen George Floyd in den USA öffentlich machte.

Auch in Deutschland gab es Fälle, die für Aufregung sorgten - zuletzt der Handy-Clip eines gewaltsamen Polizei-Eingriffs in Hamburg. Darauf ist zu sehen, wie Beamte einen Jugendlichen zu Boden bringen.

"Packen Sie das Handy weg!"

ist in den ersten Sekunden des Clips zu hören. Eine Polizistin sagt, das Filmen sei nicht erlaubt. Die Filmende entgegnet:

"Das ist mein Handy, ich kann damit machen, was ich möchte."

Was stimmt? Ist es verboten, Polizei-Einsätze zu filmen?

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Polizei-Einsätze filmen - das sagt die Justiz:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden: Es ist grundsätzlich zulässig, Polizei-Einsätze zu filmen und zu fotografieren.

Holger Vehren, Pressesprecher der Hamburger Polizei, sagte in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), im Hamburger Fall habe es sich um eine Fehleinschätzung der Kollegin gehandelt.

Filmen und Fotgrafieren ist allerdings nur zulässig, ...

⚠ wenn es den Polizei-Einsatz nicht gefährdet.

👮 wenn dabei keine nahen (Porträt-)Aufnahmen einzelner Beamter gemacht werden.

🗣 ohne Ton. Wer einen Handy-Clip mit Ton filmt, kann sich wegen Verletzung der Vertraulichkeit des öffentlichen Wortes nach § 201 StGB strafbar machen.

💻 wenn die Aufnahmen später nicht im Netz landen. Wer Aufnahmen der Polizei ohne deren Einwilligung im Internet verbreitet, kann sich strafbar machen, weil er die Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eigenen Bild der Polizisten verletzt.

☝ wenn das Informations-Interesse der Öffentlichkeit höher eingestuft wird als das Persönlichkeitsrecht der Polizisten. Hier wird im Einzelfall entschieden. Je nach Fall werden Aufnahmen auch als Beweismittel vor Gericht anerkannt.

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Die berühmteste Praline der Welt

Bekommt die deutsche Polizei bald Bodycams?

In England und den USA sind Bodycams schon tagtäglich im Einsatz. Nun wird darüber diskutiert, ob auch deutsche Polizeibeamte damit ausgestattet werden sollen.

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  • 08:20 Min
  • Ab 12

Darf die Polizei das Filmen verhindern?

🙅‍♂️ Die Polizei kann das Filmen eines Einsatzes verhindern, wenn es eine begründete Annahme dafür gibt.

👩‍⚖️ Das wäre zum Beispiel zur Gefahren-Abwehr oder bei Verdacht einer Straftat.

📱 Dann darf die Polizei Smartphones auch beschlagnahmen, die Löschung der Aufnahmen anordnen oder einen Platzverweis aussprechen.

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Was ist mit Notarzt-Einsätzen und Unfällen?

An einer Unfallstelle kommt es für Notärzte, Polizisten und Feuerwehr oft auf jede Sekunde an, um das Leben der Opfer zu retten. Eine Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffer ist absolut tabu.

Erst kürzlich gab es eine Gesetzesverschärfung, die Gaffer-Fotos unter Strafe stellt. Laut § 201a des StGB ist es verboten, "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau" zu stellen.

Dabei ist es egal, ob die Fotos im Netz veröffentlicht werden oder nicht - allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme zählt. Übrigens dürfen die Polizeibeamten in einem solchen Fall auch unmittelbar die Handys der Gaffer einziehen.

Bußgeldtabelle für "Gaffer"
Bußgeldtabelle für "Gaffer"© https://www.bussgeldkatalog.org/

Selbst wer keine Fotos macht, kann beim Gaffen eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestrafen werden. Punkte oder ein Fahrverbot für Schaulustige gibt es aber nicht.

Im Gegensatz dazu sorgen Polizeimaßnahmen gegen Demonstranten in den sozialen Medien seit einiger Zeit für Aufregung, was die Diskussion aufwirft, was die Polizei machen darf und was nicht.

So verhältst du dich richtig am Unfallort

Wenn du einen Unfall im Straßenverkehr beobachtest, bist du verpflichtet, zu helfen. Ansonsten begehst du "Unterlassene Hilfeleistung". Da das mehr ist als eine Verkehrsordnungswidrigkeit, musst du mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Aber was machst du zuerst? Verletzte versorgen, Polizei und Notarzt rufen, Unfallstelle sichern?

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Halte diese Reihenfolge ein:

Sichere die Unfallstelle. So verhinderst du Folge-Unfälle. Lege eine Warnweste an und stelle ein Warndreieck auf.

📞 Wähle den Notruf. Schildere die Unfallsituation und den Zustand der Verletzten knapp und präzise. Leg nicht auf, sodass du Anweisungen zur richtigen Versorgung der Verletzten abfragen kannst.

📞 Leiste erste Hilfe.

📷 Tausche Versicherungsdaten mit anderen Beteiligten aus. Hinterlege die entsprechenden Informationen (Fotos, etc.) bei der Polizei, wenn dein Unfallgegner nicht kommunikationsfähig ist.

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