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Der Fall "Nordadler": Wann dürfen Vereinigungen verboten werden?

  • Veröffentlicht: 24.06.2020
  • 14:45 Uhr
  • Galileo
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© dpa/ Hendrik Schmidt

Innenminister Seehofer verbietet die Neonazi-Vereinigung "Nordadler". Wie kann eine Gruppierung überhaupt verboten werden? Und warum genießen Parteien zusätzlichen Schutz?

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Darum geht's genau

🌐 Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Neonazi-Gruppe "Nordadler" verboten, die insbesondere im Netz aktiv ist.

👮‍♂️ In Deutschland werden immer wieder einzelne Gruppen oder Organisationen verboten - doch die Hürden dafür sind hoch.

🚫 2020 hat das Innenministerium bereits die radikalislamische "Hisbollah", die rechtsextreme Gruppe "Combat 18" und die Reichsbürger-Vereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" verbieten lassen.

📊 Die Ausrichtungen und Ziele der verbotenen Organisationen können ganz unterschiedlich sein. Sie reichen von politischem Extremismus über religiösen Fanatismus bis hin zur organisierten Kriminalität.

🏴 Ein Verbot hat immer zur Folge, dass eine Vereinigung aufgelöst werden muss - das gilt auch für mögliche Nachfolge-Organisationen. Die Symbole der Gruppierung werden in der Regel ebenfalls verboten.

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Gesetzeslage in Deutschland

Ob eine Vereinigung verboten wird, hängt immer damit zusammen, welche Ziele und Absichten sie verfolgt. Das muss von Fall zu Fall neu bewertet werden. In Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes steht:

"Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."

Daran orientiert sich auch das Vereinsgesetz. Es regelt, wie und wann ein Verein verboten oder aufgelöst wird. Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen, die sich mit gleichen Interessen und Zielen zusammenschließen. Ob der Verein als e.V. eingetragen ist, ist für das Gesetz nicht entscheidend.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verbot am 23.Juni die Vereinigung "Nordadler".
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verbot am 23.Juni die Vereinigung "Nordadler".© dpa/POOL

Diese Kriterien können zu einem Verbot führen

Kriminelle oder terroristische Absichten: Schließen sich mindestens 3 Menschen mit dem Ziel zusammen, auf Dauer Straftaten zu begehen, spricht man von der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Solche Gruppierungen können verboten werden. In Deutschland sind bisher 33 solcher Gruppen verboten worden (häufig Rocker-Clubs und Vereinigungen im Bereich der organisierten Kriminalität). Ähnlich ist es bei Gruppierungen, die durch terroristische Mittel wie Mord oder seelische bzw. körperliche Gewalt ihre Ziele erreichen wollen.

📜 Verfassungsfeindlichkeit: Gruppen, die die grundlegenden Rechte und Pflichten des Grundgesetzes und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland bekämpfen oder abschaffen wollen, gelten als "verfassungsfeindlich". Verfassungsfeindliche Ideen zu verbreiten reicht für ein Verbot nicht aus. Dafür müssen Gruppen damit verbundene Straftaten begehen oder das zumindest planen.

🤝 Gegen den Gedanken der Völkerverständigung: Will ein Verein den Frieden zwischen den Völkern stören und etwa in verhetzender Art und Weise Gewalt provozieren, kann er verboten werden. Das trifft häufig auf rechtsextreme oder islamistische Gruppierungen zu.

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Der feine Unterschied: Radikalismus und Extremismus

Die beiden Begriffe Radikalismus und Extremismus werden häufig synonym verwendet. Ihre Unterscheidung ist aber wichtig, um die Haltung einer Gruppierung zu bewerten.

Unter Radikalismus versteht man eine übersteigerte Denk- und Handlungsweise, bei der man die Probleme der Gesellschaft an der Wurzel packen möchte (lat. "radix" = Wurzel). Radikale Bestrebungen können kontrovers und problematisch sein, jedoch bewegen sie sich im Rahmen der demokratischen Grundordnung und der geltenden Gesetze. Sie sind nicht strafbar.

Extremismus bewegt sich jenseits der Verfassung und der demokratischen Ordnung. Die freiheitlichen Grundwerte und der Verfassungsstaat sollen abgeschafft werden - wenn nötig mit Gewalt. Extremistische Vereine, die ihre Ziele aktiv verfolgen, können verboten werden.

Wer entscheidet über ein Vereinsverbot?

⚖ Bei nur landesweit aktiven Vereinen können die jeweils obersten Landesbehörden Verbote aussprechen.

⚖ Das Bundesinnenministerium erteilt Verbote bei bundesweit agierenden Vereinigungen.

⚖ Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in erster und letzter Instanz darüber, ob bundesweit agierende Vereine verboten werden.

⚖ Vereinsverbote können gerichtlich angefochten werden. Dadurch wird das Verbot aber nicht aufgeschoben. Es tritt direkt in Kraft.

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Der Fall "Nordadler"

  • Die Neonazi-Gruppe "Nordadler" agierte und organisierte sich vor allem auf sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten.

  • Aktiv waren die Mitglieder insbesondere auf dem Messenger-Dienst Telegram sowie auf der Gaming-Plattform Discord, auf der sich sehr leicht eine eigene Struktur mit Chat-Räumen und Informations-Kanälen aufbauen lässt.

  • Zudem betrieb die Gruppe eine eigene Website und ein Netzwerk weiterer Untergruppen.

  • Die Gruppe propagierte die Abschaffung der deutschen Demokratie zugunsten einer völkischen Diktatur.

  • Interne Dokumente offenbaren schwere Verhetzung, Antisemitismus und Gewaltverherrlichung.

  • Im 22-seitigen Leitfaden der Gruppe zeigt sich neben dem neonazistischen Gedankengut auch der Überlegenheits-Anspruch der Mitglieder. Sie sahen sich als eine neue NS-Elite.

  • Die Gruppe umfasste mehrere Dutzend Mitglieder aus dem gesamten deutschsprachigen Raum - auch Minderjährige sollen dazugezählt haben.

  • Die Begründung des Bundesinnenministeriums und des Verfassungsschutz für das Verbot: Die Gruppe war nicht nicht verfassungsfeindlich, sondern hat rechtsterroristische Tendenzen. Die Mitglieder haben sich über militärische Bewaffnung, die Herstellung von Bomben und angelegte Feindeslisten ausgetauscht.

Sonderfall: Verbot von politischen Parteien

Parteien genießen in Deutschland einen besonderen Schutz und können nur in Ausnahmefällen verboten werden - sie besitzen das sogenannte Parteienprivileg.

Besonderer Schutz: Trotz mehrerer Anfragen wurde die rechtsextreme NPD nicht verboten.
Besonderer Schutz: Trotz mehrerer Anfragen wurde die rechtsextreme NPD nicht verboten.© picture alliance/ZUMA Press

Verboten werden kann eine Partei nur, wenn sie auf aktiv-kämpferische Art und Weise eine verfassungsfeindliche Haltung durchsetzen möchte und versucht, den Verfassungsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Dabei muss die Chance bestehen, dass dieses Vorhaben gelingen könnte.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung, ob eine Partei verboten wird, fällt das Bundesverfassungsgericht.

In der Bundesrepublik wurden nur Parteien verboten: 1952 die nationalsozialistisch orientierte "Sozialistische Reichspartei" (SRP) und 1956 die stalinistische "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD).

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Das solltest du dir merken

🤓 Vereinigungen können verboten werden, wenn sie verfassungsfeindlich, kriminell, terroristisch oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung agieren. Die Gruppe "Nordadler" erfüllt laut Innenministerium mehrere dieser Kriterien - und gilt zudem als gewaltbereit.

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