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Handy, Fitness, Streaming-Dienste: Das sind die neuen Regeln für Verträge

  • Veröffentlicht: 17.12.2020
  • 16:34 Uhr
  • Galileo
Article Image Media
© picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

Ob Handy, Fitness-Studio oder Streaming-Dienste: Überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind nervig und oft teuer. Davor will die Bundesregierung per Gesetz jetzt besser schützen. Alle Infos zu den neuen Vertrags-Regeln findest du auf dieser Seite.

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Das Wichtigste zum Thema Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

  • Die Frist verpasst, und schon verlängert sich der Vertrag automatisch. Jährlich verschwenden wir in Deutschland durch nicht gekündigte Verträge etwa 48 Milliarden Euro, so ein Preis-Vergleichs-Portal.

  • Wer vergisst, pünktlich den Handy-Vertrag oder die Mitgliedschaft im Fitness-Studio zu kündigen, hängt häufig ein ganzes weiteres Jahr in seinem Vertrag fest - zu alten Konditionen.

  • Damit ist jetzt Schluss! Die Bundesregierung will die Laufzeiten von Verträgen begrenzen und Kündigungsfristen verkürzen.

  • Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 16. Dezember beschlossen. Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf. Was sich für dich ändert, erfährst du weiter unten.

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Vertragslaufzeiten: Das soll sich ändern

📑 Verträge fürs Fitness-Studio, Handy oder Streaming-Dienste werden bislang oft mit einer Laufzeit von 2 Jahren angeboten.

🤏 Das schmälert aus Sicht des Justizministeriums die Chancen der Verbraucher, kurzfristig auf billigere Angebote wechseln können.

☝ Künftig sollen solche Verträge in der Regel nur noch ein Jahr laufen.

✌ Bis zu 2 Jahre sind erlaubt, wenn dem Verbraucher zugleich ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht wird. Das darf im Monatsdurchschnitt dann maximal 25 Prozent teurer sein als der Vertrag mit der längeren Laufzeit.

Vergessen zu kündigen? Mit dem neuen Gesetz nicht mehr so wild

😌 Solltest du die rechtzeitige Kündigung vergessen haben, bist du mit dem neuen Gesetz nicht mehr ein weiteres Jahr an einen unliebsamen Vertrag gebunden.

📅 Nur um 3 Monate darf sich dein Vertrag künftig automatisch verlängern.

💬 Danach ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr nur noch möglich, wenn du rechtzeitig auf die anstehende Verlängerung und deine Kündigungs-Möglichkeit hingewiesen wurdest - zum Beispiel per Brief, E-Mail oder SMS.

1️⃣ Daneben soll auch die Kündigungsfrist generell verkürzt werden. Künftig soll es ausreichen, wenn du spätestens einen Monat vor Vertragsende kündigst - statt bisher 3 Monate.

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Vertragspause bei Verletzungen

Sie haben sich leicht verletzt und können deshalb eine Zeit lang nicht ins Fitnessstudio gehen. Ärgerlich, wenn man dennoch den Monatsbeitrag zahlt. Doch muss man zahlen, auch wenn man nicht trainieren kann? Hier finden Sie die Antwort.

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Änderungen bei Strom- und Gasverträgen

📞 Verträge für Strom und Gas können künftig nicht mehr am Telefon geschlossen werden.

📩 Damit einVertrag wirksam ist, muss er künftig in Textform, also zum Beispiel per Email, SMS oder auch als Brief oder Fax vorliegen.

🧐 Dadurch sollst du die Gelegenheit bekommen, in Ruhe zu prüfen, ob du deinen Energielieferanten oder deinen Vertrag wirklich wechseln möchtest.

🙅 Außerdem sollst du damit sicher gehen, dass dir kein Vertrag gegen deinen Willen untergeschoben wird.

☎ Firmen müssen zudem künftig die Einwilligung der Verbraucher bei Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. Dadurch soll die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung effizienter ahnden können.

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