Bayern kündigt Ausgangsbeschränkungen an: Was weiterhin erlaubt ist
- Veröffentlicht: 20.03.2020
- 16:59 Uhr
- Galileo
Der Freistaat folgt mit der Regelung anderen europäischen Ländern. Das heißt aber nicht, dass du überhaupt nicht mehr vor die Tür darfst. Im Clip: Wie gehen Menschen auf der ganzen Welt mit Ausgangsbeschränkungen um?
Das Wichtigste zum Thema Ausgangsbeschränkung in Bayern
In Bayern gelten ab der Nacht von Freitag (20. März) auf Samstag (21. März) Ausgangsbeschränkungen. Sie treten um 0:00 Uhr in Kraft und gelten vorerst für 14 Tage.
Du darfst deine Wohnung aus bestimmten Gründen aber weiterhin verlassen - beispielsweise wenn du zum Arzt oder in die Arbeit musst, zum Einkaufen oder auch zum Geld abheben. Du darfst auch noch alleine Sport im Freien machen oder mit der Familie spazieren gehen.
Die Regelung soll vor allem Gruppenbildung und Parties verhindern, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Warum das jetzt so wichtig ist, erfährst du hier.
Die bayerische Polizei überprüft, ob die Regelung eingehalten wird. Einen Passierschein wirst du nicht brauchen. Wer sich allerdings nicht daran hält, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Ausgangsbeschränkungen gibt es auch in anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Frankreich, Italien, Spanien oder Österreich.
Was du in Bayern weiterhin noch darfst
✔ Du darfst deine Wohnung für wichtige Erledigungen verlassen: Arzt- und Bankbesuche, Einkäufe (auch Tanken).
✔ Du darfst weiterhin Essen bei einem Lieferdienst bestellen. Und bei einem Drive In oder an der To Go-Theke was mitnehmen. Aber eigentlich sind Gastronomie-Betriebe nun geschlossen. Friseure, Bau- und Gartenmärkte sind ebenfalls zu.
✔ Du darfst weiterhin zur Arbeit fahren, wenn Home Office bei dir nicht möglich ist.
✔ Du darfst in drei Ausnahmefällen noch als Besucher ins Krankenhaus: bei Geburten, für Eltern-Kind-Besuche und in Sterbefällen - ansonsten sind die Besuchsrechte ausgesetzt.
✔ Du darfst weiterhin deinen Hund in der Nähe deiner Wohnung Gassi führen.
✔ Du darfst Hilfsbedürftigen außerhalb deiner Wohnung helfen.
✔ Du darfst Sport im Freien machen, solange du dabei alleine bist und mit der Familie oder Mitbewohnern spazieren gehen.
✔ Die Regelung zur bayerischen Ausgangsbeschränkungen im Wortlaut findest du hier.
Ausgangssperre vs. Freizügigkeit: Darum ist eine solche Anordnung nicht alltäglich
Du darfst dich in Deutschland grundsätzlich immer frei bewegen, oder wie es im Grundgesetz heißt:
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (Grundgesetz, Artikel 11)
Allerdings nennt das Grundgesetz auch Ausnahmefälle, in denen der Staat die individuelle Bewegungsfreiheit einschränken darf. Ein Ausnahmefall: "zur Bekämpfung von Seuchengefahr".