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Krankenkasse wechseln: So findest du die richtige

  • Veröffentlicht: 27.06.2023
  • 18:45 Uhr
  • Galileo

AOK, Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK: Allein die vier größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland versorgen mehr als 45 Millionen Versicherte. Wie du den passenden Anbieter findest und wechselt, erfährst du hier. Im Clip: Versicherungen im Schadensfall.

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Das Wichtigste zum Thema Krankenkasse wechseln

  • Die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, rund 90 Prozent, ist über die gesetzliche Krankenversicherung versorgt.

  • Studierende über 25 Jahre oder mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 485 Euro, Arbeitnehmer:innen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 66.600 Euro (5.550 Euro pro Monat) sowie Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Bürgergeld sind per Gesetz krankenversichert.

  • Wer ein höheres Einkommen bezieht, kann entweder freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Die rund 100 verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten weitgehend ähnliche Leistungen - mit dennoch einigen Unterschieden in Bezug auf den Preis und den Leistungsumfang.

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So wechselst du die gesetzliche Krankenkasse

Beim Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen musst du nicht viel unternehmen. Eine Kündigung bei deiner bisherigen Krankenkasse ist nicht notwendig. Darum kümmert sich deine neue Krankenkasse.

Stelle dazu einen Mitgliedsantrag, den du in der Regel online ausfüllen kannst, bei der neuen Krankenkasse. Die prüft und regelt deinen Wechsel und teilt dir den Wechseltermin mit.

Im Anschluss gibst du deinem Arbeitgeber formlos Bescheid, bei welcher Krankenkasse du nun versichert bist. Die bestätigt dann deine Mitgliedschaft.

Selbst bei der alten Krankenversicherung kündigen musst du nur, wenn du etwa von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechselst oder du ins Ausland ziehst.

In drei Schritten die gesetzliche Krankenkasse wechseln

Um von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere zu wechseln, sind von dir wenige Aktionen gefordert.
Um von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere zu wechseln, sind von dir wenige Aktionen gefordert.© Galileo
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(Fast) freie Wahl der Krankenkasse

🤝 Möchtest du zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln, darf diese dich nicht ablehnen, solange du die formalen Bedingungen wie Fristen einhältst.

🇩🇪 Eine Einschränkung gibt's aber: Du kannst nur zu einer Krankenkasse wechseln, die in dem Bundesland geöffnet ist, in dem du wohnst oder arbeitest.

🤔 Viele Krankenkassen sind jedoch bundesweit geöffnet. Zu diesen kannst du also unabhängig von deinem Wohn- oder Arbeitsort wechseln - selbst wenn in lediglich einem Bundesland eine Geschäftsstelle ist.

Fristen für einen reibungslosen Krankenkassenwechsel

Für einen regulären Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse musst du zuvor ein Jahr lang Mitglied gewesen sein. Dann kannst du nach einem zweimonatigen Kündigungszeitraum zum Monatsende ohne Weiteres in eine andere Kasse wechseln.

Hat deine Krankenkasse eine Erhöhung des Zusatzbeitrags angekündigt, besitzt du ein Sonderkündigungsrecht ab dem Monat der Beitragserhöhung. Das heißt, du kannst die Kasse - wiederum nach einem zweimonatigen Kündigungszeitraum zum Monatsende - wechseln, ohne vorher zwölf Monate Mitglied gewesen zu sein.

Willst du sofort die Krankenkasse wechseln, geht das vereinfacht ausgedrückt bei grundsätzlichen Veränderungen deines Versicherungsstatus binnen zwei Wochen: zum Beispiel bei einem neuen Job, einem Wechsel aus der Familienversicherung und einem Wandel von Anstellung zu Selbstständigkeit.

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So findest du die passende Krankenkasse

📚 Per Gesetz (im fünften Sozialgesetzbuch) ist vorgegeben, dass Versicherte einen Anspruch auf eine angemessene medizinische Behandlung haben.

🧐 Deshalb ist das Leistungsangebot der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen sehr ähnlich - aber nicht identisch. Unter anderem bei Zusatzleistungen oder dem Service können Unterschiede bestehen.

👉 Einen unverbindlichen und kostenlosen Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen bietet Verivox: Nach ein paar Angaben zu deiner Person und deinem aktuellen Status bekommst du mit wenigen Klicks passende Vorschläge.

🧑 Für einen 26-jährigen Angestellten in Baden-Württemberg mit einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro liegt die Spannweite des monatlichen Krankenkassenbeitrags - ohne besondere Zusatzleistungen - zum Beispiel zwischen rund 296 und 314 Euro (Stand: 23.06.2023).

Galileo vom 2020-10-12

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So setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen

💶 Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenkasse liegt bei 14,6 Prozent vom Lohn. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen teilen sich dies hälftig auf. Von deinem Bruttolohn auf deiner Gehaltsabrechnung gehen also zunächst 7,3 Prozent an deine Krankenkasse.

🤑 Da die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2024 ein Minus in Milliardenhöhe erwarten, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach jedoch bereits eine Erhöhung des Beitragssatzes an.

💰 Hinzu kommt in der Regel ein Zusatzbeitrag in Höhe von durchschnittlich 1,6 Prozent, den Krankenkassen abhängig von der finanziellen Situation festlegen. Auch den Zusatzbeitrag bezahlen Versicherte normalerweise zur Hälfte.

🛑 Für das Einkommen gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Die beinhaltet, dass Versicherte Beiträge für Einkünfte in Höhe von bis zu 4.987,50 Euro monatlich zahlen müssen.

📉 Selbstständige müssen den Beitragssatz zur Krankenkasse vollständig selbst zahlen. Bei Verzicht auf ihren Anspruch auf Krankengeld wird der Beitragssatz auf 14 Prozent gesenkt.

👩‍🎓 Studierende über 25 Jahre oder einem Einkommen von mehr als 485 Euro, die sich selbst gesetzlich krankenversichern müssen, haben einen Beitragssatz von 10,22 Prozent zu leisten.

😌 Auszubildende, die weniger als 325 Euro im Monat bekommen, müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung entrichten. Das übernimmt in dem Fall der Arbeitgeber komplett.

👩‍⚕️ Mit einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich auch eine Pflegeversicherung verknüpft, für die ein weiterer Beitrag fällig wird. Der Satz beträgt ab Juli für Menschen ohne Kinder 4,0 Prozent, wovon Arbeitnehmer:innen 2,3 Prozent zahlen müssen. Für Familien mit einem Kind liegt der Satz bei 3,4 Prozent, wovon Arbeitnehmer:innen die Hälfte entrichten müssen. Ab dem zweiten (bis zum fünften) Kind sinkt der Beitragssatz bis zum 25. Geburtstag des Kindes um weitere 0,25 Prozent.

Hier erfährst du noch mehr zum Thema Krankenkasse wechseln

Bundesgesundheitsministerium: Wechsel zwischen Krankenkassen

Stiftung Warentest: Krankenkasse wechseln und sparen

Verbraucherzentrale: Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Bundesgesundheitsministerium: Leistungskatalog der Krankenversicherung

Häufige Fragen zum Thema Krankenkasse wechseln

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