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Kleine Läden öffnen wieder, mehr Bundesländer führen Maskenpflicht ein

  • Veröffentlicht: 20.04.2020
  • 14:00 Uhr
  • Galileo
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© picture alliance/Hauke-Christian Dittrich/dpa

Einige Maßnahmen in der Corona-Krise werden gelockert: Was du ab heute wieder machen darfst. Die neuen Regeln im Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze: Das haben Bund und Länder vereinbart

  • In Deutschland gelten seit Wochen bundeseinheitliche Regeln in der Corona-Krise. Die wohl wichtigste Anordnung ist ein Kontaktverbot.

  • Bund und Länder haben beschlossen, die bestehenden Kontaktbeschränkungen für die Bürger noch bis zum 3. Mai aufrecht zu erhalten.

  • In anderen Punkten gibt es aber schon ab dem 20. April Lockerungen. Was das für dich bedeutet, erklären wir dir jetzt.

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Kontaktverbot bleibt bis 3. Mai in Kraft

An der Kontaktbeschränkung ändert sich bis zum 3. Mai nichts. Wir dürfen deutschlandweit also nach wie vor nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person aus dem Haus.

Außerdem müssen wir weiterhin einen Abstand von mindestens 1,50 Meter, besser noch 2 Meter, zu anderen Menschen einhalten.

Bis zum 3. Mai sollen die seit Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch bestehen.
Bis zum 3. Mai sollen die seit Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen in Deutschland noch bestehen.© picture alliance/Geisler-Fotopress

Wie aber geht es mit Geschäften, Schulen oder Restaurants ab nächster Woche weiter? Ein Überblick

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Kann ich wieder shoppen oder kulturelle Einrichtungen nutzen?

🏪 Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern - also in etwa die Größe eines mittelgroßen Supermarkts - dürfen ab heute (Montag, 20. April) wieder öffnen. Aber nur unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

🔨 In Bayern gilt das erst ab dem 27. April. Hier dürfen nun aber wieder Bau- und Gartenmärkte öffnen, die in den vergangenen Wochen ebenfalls geschlossen bleiben mussten.

🏪 Es kann aber je nach Bundesland Abweichungen von der 800-qm-Regel geben. In Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und dem Saarland dürfen beispielsweise auch größere Läden aufmachen, wenn sie die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter eingrenzen.

👷 Wieso eigentlich ab 800 Quadratmetern? Laut Baurecht gelten Orte, die diese Fläche überschreiten, als Sonderbauten, Geschäfte die größer sind als Groß- und nicht mehr als Einzelhandel.

🚲 Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen den Betrieb ebenfalls wieder aufnehmen - unabhängig von der Verkaufsfläche.

📚 Unter strengen Hygiene-Auflagen dürfen auch Bibliotheken und Archive wieder öffnen.

🐼 In einigen Regionen Deutschlands öffnen auch die Zoos wieder.

💇 Friseurbetriebe dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen und sollen sollen sich bis dahin mit persönlicher Schutzausrüstung vorbereiten.

🍸 Schlechte Nachrichten für Restaurants, Bars und Kneipen: Diese bleiben grundsätzlich geschlossen. Außer-Haus-Verkauf ist aber weiterhin erlaubt.

🎭 Auch Kinos, Theater, Fitnessstudios, Schwimmbäder , Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Spielplätze bleiben vorerst zu.

👜 Jedes Unternehmen soll unter anderem auf Grundlage einer betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Wo immer es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden.

Was ist mit Großveranstaltungen und vor allem dem Fußball?

🎫 Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Das betrifft Fußballspiele, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen.

Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die einzelnen Länder getroffen werden.

⚽ Ob es im Fußball oder anderen Sportarten zu Geisterspielen kommt, also Spiele ohne Fans, ist noch nicht entschieden.

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Wann dürfen Kinder wieder in die Schule und in Kitas?

👩‍🏫 Ab dem 4. Mai dürfen die Klassen, die vor einem Schulwechsel stehen, wieder in die Schule. Das sind Abschlussklassen, Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und die obersten Grundschulklassen. Für Bayern gilt dies ab dem 11. Mai.

✍ Anstehende Prüfungen sind schon vorher möglich und auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Laborräume an den Hochschulen erfordern, können unter besonderen Hygienemaßnahmen stattfinden.

🆗 Bevor wieder alle zur Schule oder in den Kindergarten gehen können, muss es ein Konzept zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Schule geben. Das muss zum Beispiel reduzierte Lerngruppengrößen, die Unterrichtspause und auch den Schulbusbetrieb in den Blick nehmen.

✅ Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) will bis zum 29. April ein entsprechendes Konzept erarbeiten.

👧 Die Notbetreuung in Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Das soll besonders Eltern in zentralen Wirtschaftsbereichen die Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen. Ab heute (Montag, 20. April) will eine Arbeitsgruppe von Ländern, Bund und Experten Vorschläge erarbeiten, wie eine schrittweise Wiederöffnung der Kitas aussehen kann.

Wie geht's mit Gottesdiensten weiter?

⛪ Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen, religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte von anderen Glaubensgemeinschaften bleiben untersagt. Vertreter von Religionsgemeinschaften und Kirchen wollen in den kommenden Tagen gemeinsam mit Bund und Ländern ein Konzept erarbeiten, wie Gottesdienste in Deutschland bei Einhaltung der Hygieneregeln schrittweise wieder möglich werden.

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Kann ich bald wieder verreisen?

🏨 Hotels stehen weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung.

🌍 Auf private Reisen und Besuche von Verwandten sollen wir weiterhin verzichten. Das gilt auch für überregionale Tages-Ausflüge.

Ein- und Rückreisende müssen nach wie vor in eine zweiwöchige Quarantäne, wenn sie nach Deutschland kommen. Für den Warenverkehr und für Pendler bleibt die Ein- und Ausreise weiter wie bisher grundsätzlich möglich.

Darf ich Oma und Opa wieder im Alten- oder Pflegeheim besuchen?

👵 Zunächst einmal: Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden je nach lokalen Gegebenheiten besondere Schutzmaßnahmen ergriffen.

🆗 Die Maßnahmen sollen aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen. Das heißt: Besuche sind prinzipiell möglich.

✅ Dazu braucht es für die jeweilige Einrichtung ein spezielles Konzept, das gegebenenfalls immer wieder angepasst werden muss.

Schutzmasken: Keine Pflicht, aber dringend empfohlen

Im Kampf gegen das Coronavirus empfehlen Bund und Länder dringend das Tragen von Alltagsmasken dringend. Vor allem im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht gibt es nicht. In Sachsen (ab heute), Mecklenburg-Vorpommern und Bayern (ab kommender Woche) ist das anders. Hier gilt eine Maskenpflicht im ÖPNV und in Läden. Daneben gibt es auch einzelne Städte und Kommunen, die einen Mundschutz vorschreiben: zum Beispiel Wolfsburg, Jena oder Sulz am Neckar. Dabei reichen Alltagsmasken. Auch ein Schal, den man über Mund und Nase trägt, reicht schon aus. So bastelst du dir deinen Mundschutz einfach selbst:

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Das Eis ist dünn

Die Situation ist nach wie vor fragil, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Aktuell steckt ein Infizierter weniger als 1 weitere Person an. Sollte die Quote nach der Lockerung aber steigen, ist die Belastungsgrenze der Krankenhäuser bald erreicht.

Am 30. April wollen Bund und Länder erneut darüber sprechen, welche Auswirkungen die aktuellen Lockerungen haben und wie es nach dem 3. Mai weitergeht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die neuen Regeln erklärt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die neuen Regeln erklärt.© Bernd von Jutrczenka/dpa

Hier findest du den Beschluss zu den Beschränkungen im Wortlaut

Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

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