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Corona, Kündigungs-Frist, Kosmetik & Co.: Das ändert sich im März

  • Veröffentlicht: 28.02.2022
  • 13:45 Uhr
  • Amelie Geibel
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© AdobeStock

Lockerungen und neue Gesetze: Im März ändert sich für Verbraucher:innen wieder einiges. Von Corona, über Kennzeichen bis hin zur Gartenarbeit. Wir haben alle Änderungen für dich zusammengefasst.

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Corona: Lockerungen im Anmarsch

😷 Bund und Länder haben sich im Februar darauf geeinigt, die geltenden Corona-Regeln stufenweise zu lockern.

😷 Ab dem 4. März reicht ein 3G-Nachweis für Restaurants und Hotels. Discos und Clubs verlangen einen 2G-Plus-Nachweis.

😷 Außerdem ab 4. März: Veranstaltungen im Innenraum dürfen mit 60 Prozent Auslastung und maximal 6.000 Personen stattfinden - im Außenbereich sind bis zu 25.000 Zuschauer:innen erlaubt.

😷 Ab 20. März sollen alle Zugangs-Beschränkungen und Kontakt-Verbote fallen. Auch die Home-Office-Pflicht endet. Aber: Die Maskenpflicht endet zu dem Zeitpunkt nicht!

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Impf-Pflicht für Pflege-Einrichtungen

Ab dem 16. März gilt eine Impf-Pflicht für alle Mitarbeiter:innen gesundheitsbezogener Einrichtungen. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen. Ausgeschlossen von der Pflicht sind Angestellte mit ärztlichem Attest. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt aber im Ermessen der lokalen Gesundheitsämter. Ein Arbeitsverbot von Ungeimpften solle nur der letzte Schritt sein.

KW 20

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Neue Kündigungs-Frist für Verträge

📅 Ab dem 1. März verkürzt sich die Kündigungs-Frist für Laufzeitverträge.

📅 Ob Streaming-Abo oder Fitness-Studio: Bisher galt bei solchen Verträgen eine Kündigungs-Frist von 3 Monaten – sonst verlängerte sich der Vertrag um ein Jahr.

📅 Jetzt neu: Verträge, die sich automatisch verlängern, dürfen nur eine Kündigungs-Frist von maximal 1 Monat haben.

📅 Das gilt allerdings nur für neu abgeschlossene Verträge.

Neue Kennzeichen für Mofas und Co.

🛵 Du hast ein Roller, Mofa, Moped oder ein anderes Kleinkraft-Rad? Dann beginnt für dich ab 1. März ein neues Versicherungsjahr.

🛵 Die alten blauen Kennzeichen sind damit ungültig. Sie müssen nun durch die aktuellen grünen Kennzeichen ersetzt werden.

🛵 Tust du das nicht, fährst du ohne Versicherungsschutz.

Ab 1. März 2022 müssen die Versicherungs-Kennzeichen von Kleinkraft-Rädern grün sein.
Ab 1. März 2022 müssen die Versicherungs-Kennzeichen von Kleinkraft-Rädern grün sein. © Imago Images / Steinach
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Kosmetika: Verbot für Inhaltstoff

Ab dem 1. März hat die EU-Kommission einen Inhaltsstoff in Kosmetik-Produkten verboten: Lilal, auch Butylphenyl Methylpropional genannt. Der Duftstoff steht in Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein.

Schneiden von Hecken und Bäumen verboten

🌳 Finger weg von der Garten-Arbeit: Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das radikale Kürzen von Bäumen, Hecken oder Sträuchern verboten! Das sagt das Bundesnaturschutz-Gesetz.

🐣 Der Grund: Die Nist- und Brutplätze von Vögeln sollen geschützt werden. Auch andere Kleintiere suchen darin Unterschlupf. Kleine Pflegeschnitte sind allerdings erlaubt.

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Zeitumstellung nicht vergessen!

⏰ Am 27. März ist es soweit: Die Sommerzeit kommt! In der Nacht von Samstag und Sonntag wird um 2 Uhr die Uhr eine Stunde vorgestellt. Pluspunkt: Abends bleibt es länger hell. Minuspunkt: Du verlierst in der Nacht eine Stunde Schlaf.

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