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Neues Entlastungspaket: Wer profitiert von den Maßnahmen?

  • Veröffentlicht: 05.09.2022
  • 18:30 Uhr
  • Nicole Lemberg

Das neue Entlastungspaket der Bundesregierung ist 65 Milliarden Euro schwer - und soll die Menschen durch den Winter bringen. Wer vom Nachfolger des 9-Euro-Tickets, der Strompreis-Bremse oder Steuervorteilen profitiert und wie schnell das Geld ankommt, erfährst du hier. Im Clip: Tipps zum Stromsparen in einer WG.

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Das Wichtigste zum Thema Neues Entlastungspaket

  • Tankrabatt und 9-Euro-Ticket sind Geschichte - jetzt hat sich die Bundesregierung auf ein neues Entlastungspaket geeinigt. 65 Milliarden Euro investiert die Ampel in verschiedene Maßnahmen, um möglichst viele Menschen in Deutschland zu unterstützen.

  • Steigende Energiepreise, teure Lebensmittel und hohe Spritkosten machen sich jetzt schon in den Geldbeuteln vieler bemerkbar. "Wir werden als Land durch diese schwierige Zeit kommen", sagte Kanzler Olaf Scholz bei der Vorstellung des neuen Entlastungspakets.

  • Wie genau, zeigt sich im Detail der einzelnen Maßnahmen. Während Steuer-Vorteile Arbeitnehmer:innen und Unternehmen entlasten sollen, sollen Bonus-Zahlungen die gestiegenen Kosten für Geringverdiener, Renter:innen und Studierende abfedern.

  • Welche Gruppe von was profitiert - und wie schnell - erfährst du auf unserer Seite.

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Strompreis-Bremse und Übergewinn-Steuer: Entlastung für alle

Strom soll billiger werden: Für einen Basis-Verbrauch an Strom soll laut den Plänen der Ampel-Regierung künftig ein vergünstigter Preis gelten. Für jede zusätzliche Kilowatt-Stunde gelten dann weiter die aktuellen Preise, verkündete Olaf Scholz auf der Pressekonferenz. Die Höhe des Basis-Verbrauchs wurde im Beschlusspapier noch nicht festgelegt.

Finanziert werden soll die Strompreis-Bremse durch die Abschöpfung von sogenannten Übergewinnen - etwa von Energie-Konzernen, die von steigenden Preise am Markt profitiert haben, ohne selbst Einbuße erlebt zu haben. Diese "Zufalls-Gewinne" sollen entweder auf europäischer oder auf nationaler Ebene einkassiert werden. Die Einführung soll möglichst schnell über die Bühne gehen - ein fixes Datum gibt es aber nicht.

Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang rechtfertigt die Finanzierung der Strompreisbremse

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9-Euro-Ticket-Nachfolger: 49 oder 69 Euro?

🚌 Über einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket wurde bereits in den vergangenen Wochen viel diskutiert.

🚦 Das neue Entlastungspaket gibt einer Finanzierung grünes Licht - in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Voraussetzung laut Beschlusspapier sei aber, dass "die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen".

🚆 Das neue Ticket soll - ebenso wie der 9-Euro-Vorgänger - deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr nutzbar sein und zum Jahreswechsel eingeführt werden.

💶 Als Preisspanne nannten die Ampel-Parteien einen Betrag zwischen 49 und 69 Euro monatlich. Grünen-Chef Omid Nouripour sagte auf Nachfrage, seine Hoffnungen liegen auf einem 49-Euro-Ticket.

Arbeitnehmer:innen: Renten-Beiträge und Home-Office-Pauschale

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Besteuerung von Renten-Beiträgen

Steuerzahler:innen sollen ihre Renten-Beiträge ab dem kommenden Jahr voll von der Steuer absetzen können. Diese Entlastung war eigentlich erst für 2025 geplant. Die Rente wird damit künftig erst ab dem Renten-Eintritt besteuert.

Home-Office-Pauschale

Der auf die Corona-Pandemie zugeschnittene Pauschalbetrag von 5 Euro pro Home-Office-Tag wird entfristet und kann jährlich in der Steuererklärung abgeschrieben werden.

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Steuerfreier Inflations-Bonus

Den zumindest kurzfristig effektivsten Entlastungs-Posten für Arbeitnehmer:innen verlagert die Regierung auf die Arbeitgeber. Unternehmen bekommen die Möglichkeit einen Inflations-Bonus an ihre Mitarbeiter:innen zu zahlen, um den steigenden Kosten entgegenzuwirken. Dieser kann maximal 3.000 Euro betragen und bleibt für die Firmen und Arbeitnehmer:innen steuerfrei.

Der Haken: Die Bundesregierung fordert die Unternehmen zwar auf, einen Bonus zu zahlen - verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Studierende und Azubis: 200 Euro Energie-Pauschale

👩‍🎓 Studierende, Azubis und berufsbezogene Fachschüler:innen erhalten zum 1. Dezember einen Bonus von 200 Euro. Wie die Pauschale unbürokratisch auf das Konto gelangen soll und ob eine Beantragung nötig ist, soll auf Länder-Ebene schnell geklärt werden.

👨‍🔧 Azubis sahnen damit gleich doppelt ab: 300 Euro Energie-Pauschale bekommen Auszubildende bereits mit dem September-Gehalt ausbezahlt. Studierende oder Schüler:innen ohne Nebenverdienst gingen hier noch leer aus.

🙅‍♀️ Absolvent:innen von Freiwilligen-Diensten wie dem FSJ sind im neuen Entlastungspaket aktuell nicht erwähnt.

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Rentner:innen: 300 Euro Bonus

🧓 Rentner:innen erhalten zum 1. Dezember einen einmaligen Bonus von 300 Euro. Ebenso wie die Energie-Pauschale aus dem vorherigen Entlastungspaket fällt darauf aber noch die Einkommenssteuer an.

🗣 "Je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner", heißt es in dem Beschlusspapier der Bundesregierung.

Bedürftige und Einkommensschwache: Heizkosten-Zuschuss, Kinderzuschlag und Co.

Bürgergeld

Das Bürgergeld löst ab dem 1. Januar 2023 Hartz IV als Sozialleistung ab. Empfänger:innen ohne Kinder bekommen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat. Der Betrag liegt damit deutlich über dem aktuellen Harzt-IV-Regelsatz von 449 Euro.

Wohngeld-Reform

Zusätzlich zum Bürgergeld soll zum Jahreswechsel auch das Wohngeld reformiert werden. Der Umfang an Wohngeld-Berechtigten wird auf insgesamt zwei Millionen Menschen erweitert. Zum Vergleich: 2021 erhielten etwa 700.000 Menschen Wohngeld.

Um steigende Energiepreise stärker abzufedern soll das neue Konzept zum Jahreswechsel eine dauerhafte Klima- und Heizkosten-Komponente enthalten.

Heizkosten-Zuschuss

Als kurzfristige Maßnahme gibt es für den Herbst und Winter 2022 einen Heizkosten-Zuschuss für Wohngeld-Berechtigte. Ein Single-Haushalt erhält 415 Euro, zwei Personen erhalten 540 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gibt's zusätzlich 100 Euro.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien wird zum 1. Januar 2023 von 229 Euro auf 250 Euro angehoben.

Unternehmen: Entlastungen und Steuersenkung

💶 Kleinere Unternehmen sollen mit der Strompreis-Bremse entlastet werden. Große Firmen, die besonders viel Energie verbrauchen und diese Mehrbelastung nicht an die Kund:innen weitergeben können, sollen mit 1,7 Milliarden Euro entlastet werden.

📩 Unternehmen können weiter Kurzarbeit anmelden. Die derzeit geltende Regelung wird über das geplante Ende zum 30. September 2022 noch weiter verlängert.

🍽 Ebenfalls verlängert wird die Steuersenkung in der Gastronomie. Auf Speisen im Restaurant gilt ein reduzierter Steuersatz von sieben Prozent.

Was steht noch im Entlastungspaket?

  • Kindergeld: Für das erste und zweite Kind gibt es für alle Berechtigten zum 1. Januar 2023 18 Euro mehr pro Monat.
  • Entlastung bei Sozialversicherungs-Beiträgen: Die Höchstgrenze für einen Midi-Job wird zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro pro Monat angehoben.
  • CO2-Preis-Erhöhung verschoben: Zum 1. Januar 2023 war eine Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne CO2 geplant. Der Stichtag wird um ein Jahr auf den Jahresbeginn 2024 verschoben.
  • Steuersenkung auf Gas: Die Umsatz-Steuer wird für den gesamten Erdgas-Verbrauch von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
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