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Neustart im Job: Tipps, Pflichten und Rechte für die Probezeit

  • Veröffentlicht: 02.06.2022
  • 20:45 Uhr
  • Galileo

Ob in der Ausbildung, im ersten Job nach dem Studium oder bei einem Berufswechsel: Zum Arbeitsbeginn wartet in der Regel eine mehrmonatige Probezeit auf dich. Was du beim Job-Einstieg beachten und welche typischen Fehler du vermeiden solltest, haben wir hier für dich zusammengefasst.

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Das Wichtigste zum Thema Probezeit

  • Vor einer normalen, unbefristeten Anstellung mit grundsätzlichem Kündigungsschutz steht für Job-Einsteiger:innen in der Regel eine mehrmonatige Bewährungszeit.

  • In einem Zeitraum von höchstens sechs Monaten lernen sich diejenigen, die sich im Bewerbungsprozess durchgesetzt haben, und das neue Unternehmen gegenseitig kennen und finden heraus, ob eine Weiterbeschäftigung für beide Seiten sinnvoll ist.

  • Während dieser Zeit ist der Kündigungsschutz vereinfacht gesagt gelockert. Bemerken entweder die Firmen oder die Job-Einsteiger:innen, dass das Arbeitsverhältnis doch keine mittel- bis langfristige Perspektive bietet, können sie den Vertrag grundlos mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen.

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Wie lang darf die Probezeit sein?

Die Dauer der Probezeit muss in deinem Arbeitsvertrag genau geregelt sein. Das Höchstmaß beträgt sechs Monate. Meist wird das Maximum ausgeschöpft, unterhalb dieser Grenze ist im Einzelfall aber auch etwa eine drei- oder viermonatige Probezeit möglich.

Nachträglich kann dein Arbeitgeber die Probezeit nicht einseitig verlängern oder verkürzen. Das ist nur mit deiner Zustimmung möglich und unter der Voraussetzung, dass die Sechs-Monats-Frist noch nicht erreicht ist.

Ist die Probezeit auf weniger als sechs Monate festgesetzt, greift der normale Kündigungsschutz mit dem Schutz vor einer grundlosen Kündigung und der Pflicht zur Frist-Einhaltung trotzdem erst nach einem halben Jahr.

Ist im Vertrag keine Probezeit vereinbart, hast du auch keine. Eine gesetzliche Pflicht für eine Probephase gibt es nicht - auch wenn die üblich ist. Nur bei einer Ausbildung ist eine Zusammenarbeit auf Probe für mindestens ein Monat und maximal vier Monate Vorschrift.

Galileo vom 2019-01-24

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Darf ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja! Es sei denn, dringende betriebliche Gründe sprechen dagegen. Eine grundsätzliche Urlaubssperre in der Probezeit gibt es nicht - obwohl viele das behaupten. Alle Beschäftigten haben jedes Jahr das Recht auf mindestens 20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Allerdings hast du den vollen Urlaubsanspruch laut dem Bundesurlaubsgesetz erst, wenn du deinen Job seit mindestens sechs Monaten ausübst. Das heißt: In der Probezeit kannst du nicht bereits deinen vollen Jahresurlaub nehmen.

Stattdessen erwirbst du mit jedem Probemonat im neuen Job anteilig einen Anspruch auf Urlaub: Gewährt das Unternehmen generell 24 Urlaubstage, sammelst du mit jedem Monat zwei Urlaubstage. Nach drei Monaten könntest du also bereits sechs Tage freimachen.

Wechselst du im Laufe eines Jahres den Job, wird dir der bis dahin genommene Urlaub im neuen Beruf angerechnet.

Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?

Ein schlechtes Gewissen bei einer Krankmeldung während der Probezeit spricht für dein Engagement. Schließlich musst und willst du dich in der Probezeit beweisen. Sollte es dich für einige Zeit ans Bett fesseln, ist aber deine Gesundheit wichtiger als der neue Job.

Gib deinen Vorgesetzten im Krankheitsfall rechtzeitig Bescheid und reiche je nach vertraglicher Vereinbarung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von deiner Ärztin oder deinem Arzt ein. Erscheinst du stattdessen krank bei der Arbeit, bist du nicht voll leistungsfähig und riskierst zudem - vor allem in Corona-Zeiten - eine Ansteckung deiner Kolleg:innen.

Finanziell gibt's für den Krankheitsfall Absicherungen: Wirst du innerhalb des ersten Probemonats krank, erhältst du von der Krankenkasse ein Krankengeld, das in der Regel 70 Prozent des normalen Brutto-Gehalts entspricht. Ab der fünften Beschäftigungswoche haben alle Angestellten im Krankheitsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.

Solange die vereinbarte Probezeit zuvor unter einem halben Jahr lag, können dein Chef und du im Zweifel auch einvernehmlich eine Verlängerung ausmachen. Automatisch verlängert sich deine Probezeit nicht um die Krankheitstage.

Zwar schützt dich eine Krankheit nicht grundsätzlich vor einer Kündigung in der Probezeit. Entlässt dich ein Unternehmen aber wegen ein paar Tagen Erkältung, solltest du überlegen, ob du in einem solchen Arbeitsumfeld arbeiten möchtest.

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5 Dos in der Probezeit

😃 Beweise deinen Kolleg:innen und Vorgesetzten Sorgfalt und Engagement, indem du Eigeninitiative zeigst und nicht auf Arbeit wartest.

📑 Beobachten, zuhören, Fragen stellen: Im neuen Job musst du erst einmal die Team-Strukturen kennenlernen. Notiere dir am besten kurz unter anderem die Namen und Tätigkeiten der neuen Kolleg:innen. Mit der Zeit lernst du, wer sich etwa als Vorbild und Mentor:in anbietet.

🍝 Werde ein Teil des Teams, indem du dich an Ritualen wie gemeinsamen Mittagessen beteiligst. Je nach Unternehmenskultur kannst du auch mit einem gebührenden Einstand Punkte sammeln.

👗 Kleider machen Leute: Beachte den Dresscode der Firma. Vor allem in den ersten Tagen solltest du im Zweifel over- statt underdressed sein.

🗣 Fordere regelmäßig Feedback und lerne aus der Rückmeldung. Aber Achtung: Wer wiederholt wegen jeder Kleinigkeit nachfragt, nervt die neuen Kolleg:innen früher oder später.

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5 Don'ts in der Probezeit

Unpünktlichkeit und übermäßige Fehlzeiten: Wer jeden Tag zehn Minuten zu spät kommt und in einem halben Jahr Probezeit fünf Monate fehlt, wird auch die wohlwollendsten Arbeitgeber wohl kaum von einer weiteren Zusammenarbeit überzeugen.

🤞 Die Bewerbung aufzuhübschen hilft im Wettbewerb gegen andere Job-Anwärter:innen. Fehlende Fachkenntnisse fliegen aber spätestens im Berufsalltag auf. So sammelst du keine Argumente für eine Weiterbeschäftigung.

👎 An distanzierten Alleingängern, die weder am Unternehmen noch der Tätigkeit oder den Team-Mitgliedern Interesse zeigen, haben auch die meisten Firmen kein Interesse.

🤓 Besserwisserei kommt in den meisten Teams genauso schlecht an. Für neue Ideen und Impulse sind vor allem Vorgesetzte dankbar. Allerdings ist bei Vorschlägen Fingerspitzengefühl gefragt, damit du etwa deine Kolleg:innen nicht bloßstellst.

😖 Fehlende Kritik-Fähigkeit: Wer neu anfängt, muss viel lernen - dabei passieren Fehler. Anstatt deine Patzer zu leugnen, stehe zu den Ausrutschern und zeige am besten, wie du es beim nächsten Mal besser machst.

Willst du noch mehr zur Probezeit erfahren?

Deutscher Gewerkschaftsbund: 10 Fragen und Antworten zur Probezeit

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (§622 des Bürgerlichen Gesetzbuches)

Bundesurlaubsgesetz

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