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Verbotene Urlaubs-Souvenirs: Diese Mitbringsel können teuer werden

  • Veröffentlicht: 17.06.2023
  • 16:45 Uhr
  • Alena Brandt

Achtung, manche Urlaubs-Mitbringsel sind riskant - für deinen Geldbeutel. Sand, Steine, Kakteen: Diese Souvenirs findet der Zoll gar nicht toll. Wofür du hohe Bußgelder zahlst und wo dir sogar Haft droht.

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Das Wichtigste zum Thema Urlaubs-Souvenirs

  • Du bist nach Amerika oder Asien geflogen? Bei Flug- und Seereisen außerhalb der EU darfst du Waren im Wert bis zu 430 Euro zollfrei mitbringen. Für Unter-15-Jährige gilt die Obergrenze von 175 Euro.

  • Fährst du mit dem Auto in ein Land außerhalb der EU, darfst du Waren im Wert bis zu 300 Euro zollfrei shoppen. Das gilt etwa für Besuche in der Schweiz.

  • Kein Kavaliersdelikt - und äußerst häufig: Im Jahr 2021 stellte der deutsche Zoll über 88.000 Exemplare geschützter Tier- und Pflanzenarten sicher.

  • Vorsicht, Sand-Sammler! Der Sand ist so schön, davon nehme ich was mit - wo das richtig teuer werden kann, erfährst du unten.

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Sand aus Sardinien: Dieses Mitbringsel kann dich 3.000 Euro kosten

Traumstrand und sooo schöner Sand: Davon nimmst du etwas im Glas mit, als Souvenir? Besser nicht - wenn du auf der Insel Sardinien Urlaub machst. Dort ist die Mitnahme von Sand gesetzlich verboten und es drohen Geldstrafen.

Die italienischen Behörden beschlagnahmen teils 100 Kilo Sand, Steine und Muscheln pro Jahr von Sardinien-Reisenden. Knirschend müssen diese dann Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro hinnehmen. Und der Sand kommt zurück an den Strand.

Ein kleines Gläschen Sand, das kann doch nicht schaden, oder? Von wegen. Italien bestraft Sand-Sammler:innen rigoros.
Ein kleines Gläschen Sand, das kann doch nicht schaden, oder? Von wegen. Italien bestraft Sand-Sammler:innen rigoros.© Getty Images
Galileo vom 2018-08-15

Strafe für Sandsouvenir - kann das sein?

Wer aus dem Urlaub Sand als Souvenir mitnimmt, kann mit hohen Strafen rechnen. Der Grund: Sand wird knapp und wird zur Herstellung von Bau-Sand benötigt.

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  • Ab 12
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Tempel der Versuchung: Scherben und Steine bringen dich ins Gefängnis

Wenn du in Griechenland einen alten Tempel besuchst, werde lieber nicht zur Schatzsucher:in. Selbst wenn Scherben und Steine an archäologischen Stätten in Massen herumliegen: Du darfst sie nicht einstecken und mitnehmen. Es drohen dir sogar Haftstrafen! Altertum und Kulturerbe unterliegen in einigen Ländern besonderem Schutz.

Das gilt auch für etwa die Türkei und Ägypten. Dort wurden schon drei deutsche Hobby-Archäologen zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie Gesteins-Proben aus der Cheops-Pyramide genommen hatten. Also: Lieber nur gucken - und staunen.

Bei archäologischen Stätten gilt: Nichts mitnehmen, sonst droht Gefängnis.
Bei archäologischen Stätten gilt: Nichts mitnehmen, sonst droht Gefängnis.© Getty Images
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Muscheln sammeln kann 10.000 Euro Bußgeld kosten

Bringst du Tiere und Pflanzen unter Artenschutz aus dem Urlaub mit, werden diese unter Umständen vom Zoll beschlagnahmt. Und: Zusätzlich fällt ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro an. Das gilt auch für tote Tiere und Pflanzen - oder wenn von ihnen nur ein Teil verarbeitet ist. Über 88.000 Exemplare geschützter Tier- und Pflanzenarten wurden 2021 vom deutschen Zoll sichergestellt.

Fechterschnecke und Co. sind geschützt

Ach du Sch...necke! Stell dir vor, du sammelst Muscheln am Strand, nimmst sie aus dem Urlaub mit - und dann droht dir ein Bußgeld. Das kann passieren, wenn du Exemplare erwischst, die unter Artenschutz stehen wie beispielsweise die Fechterschnecke.

Muscheln aus dem Urlaub mitbringen - das kann teuer werden beim Zoll. Auf dem Bild siehst du eine Große Fechterschnecke.
Muscheln aus dem Urlaub mitbringen - das kann teuer werden beim Zoll. Auf dem Bild siehst du eine Große Fechterschnecke.© Imagi Images/ Westend61
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Schmuck und Figuren aus Korallen, Muscheln und Schnecken

Keine schmucke Sache: Im Urlaub gibt es auf Märkten oft Schmuck oder Figuren, die gegen den Artenschutz verstoßen.
Keine schmucke Sache: Im Urlaub gibt es auf Märkten oft Schmuck oder Figuren, die gegen den Artenschutz verstoßen.© Getty Images

Auf Märkten gibt es oft Schmuck aus Korallen, Muscheln und Schnecken. Besser nicht zugreifen! So schonst du nicht nur deinen Geldbeutel, sondern auch die Tierwelt. Ob im Schmuck Teile von geschützten Tiere und Pflanzen verarbeitet sind, lässt sich nur schwer erkennen.

Viele Orchideen und Kakteen stehen unter Schutz

Einfuhr nur mit gültigen Papieren: Das gilt auch für Orchideen, etwa aus Asien.
Einfuhr nur mit gültigen Papieren: Das gilt auch für Orchideen, etwa aus Asien.© Getty Images

So ein kleiner Kaktus aus dem Urlaub, der passt noch ins Gepäck. Lieber nicht! Viele Menschen bringen Kakteen und Orchideen von ihren Reisen mit - und bekommen dann Ärger mit dem Zoll.

Der Hype um Exoten in den sozialen Medien feuert Schmuggel noch an. Der Zoll findet das aber gar nicht toll. Zu Recht: Denn mit exotischen Pflanzen reisen oft auch Keime, Bakterien und Co. ein, die heimischen Pflanzen schaden. Außerdem stehen weltweit über 20.000 Pflanzen unter Artenschutz - darunter viele Kakteen und Orchideen.

Du kannst nicht widerstehen? Dann musst du dich durch einen Dschungel an Bürokratie kämpfen und Pflanzen-Gesundheitszeugnisse und Artenschutz-Dokumente beantragen.

Freimengen für Eigenbedarf innerhalb der EU

Bei Urlaub innerhalb der EU gilt: Was du für deinen Eigenbedarf und privaten Gebrauch kaufst, ist zollfrei. Allerdings gelten gewisse Obergrenzen, was als Eigenbedarf durchgeht. Hier erfährst du die erlaubten Freimengen laut Bußgeldkatalog 2023 für typische Genussmittel:

🚬 Tabakwaren

Zigaretten: 800 Stück.
Zigarren: 200 Stück
Zigarillos: 400 Stück
Rauchtabak: 1 Kilo

☕ 🍺🍷Getränke
Kaffee: 10 Kilo
Spirituosen: 10 Liter.
Bier: 110 Liter.
Schaumwein: 60 Liter
Alkoholische Mixgetränke: 10 Liter

Freimengen für Eigenbedarf außerhalb der EU

Kaufst du Mitbringsel außerhalb der EU, gelten andere Obergrenzen bei den Freimengen. Generell ist hier weniger erlaubt:

🚬 Tabakwaren

Zigaretten: 200 Stück.
Zigarren: 50 Stück
Zigarillos: 100 Stück
Rauchtabak: 250 Gramm

☕ 🍺🍷Getränke
Kaffee: 500 Gramm
Spirituosen bis 22 Vol. %: 2 Liter
Spirituosen über 22 Vol. %: 1 Liter
Bier: 16 Liter.
Wein: 4 Liter

Einschränkung: Du musst über 17 Jahre alt sein und darfst nur eines der alkoholhaltigen Getränke in dieser Menge einführen. Oder du musst die Waren anteilig zusammenstellen.

Häufige Fragen zum Thema verbotene Urlaubssouvenirs

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