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Steuererklärung: Warum sie sich gerade für dich lohnen kann

  • Veröffentlicht: 14.03.2021
  • 16:00 Uhr
  • Galileo

Die Steuererklärung ist lästig und langweilig? Aber sie kann sich für dich "auszahlen". Denn im Schnitt kriegt jede:r etwa 1.000 Euro vom Staat zurück! Wie du das Meiste rausholst, warum du sie jetzt machen solltest und welche kuriosen Steuern es schon gab.

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Das Wichtigste zum Thema Steuererklärungen

  • Wer Geld verdient, muss Steuern zahlen. Wenn du angestellt bist, geht das jeden Monat automatisch von deinem Gehaltszettel weg.

  • Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern zahlst du - auch prozentual. Das nennt man progressives Steuersystem. Für Topverdiener:innen liegt der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent.

  • Aber auch wenn du weniger verdienst, lohnt sich eine Steuererklärung. Denn oft hast du Anspruch darauf, Geld zurückzubekommen: im Bundes-Durchschnitt 1.000 Euro. Und das ohne schmierige Tricks.

  • Wir geben dir Tipps, wie das gelingt, und erklären, was es mit Steuern überhaupt auf sich hat.

  • Übrigens: Seit Januar 2021 hast du als Arbeitnehmer:in quasi automatisch mehr Netto vom Brutto! Denn für rund 90 Prozent der Steuerzahlenden gibt's den Solidaritätszuschlag (Soli) nicht mehr.

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Das musst du zur Steuererklärung wissen

👩‍🔧 Wenn du selbstständig oder Rentner bist, musst du in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben.

💸 "Normal" Angestellte sind dazu nicht verpflichtet. Denn die haben ja schon Einkommenssteuer gezahlt. Aber gerade für sie lohnt es sich, denn sie können oft Geld zurückfordern.

📆 Wenn Angestellte ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, können sie sich sogar 4 Jahre Zeit dafür lassen. Für alle anderen ist der 31. Juli Stichtag. Wer das verstreichen lässt, muss eine Strafe zahlen.

🔙 Übrigens: Wenn du deine Steuererklärung freiwillig abgibst und Steuern nachzahlen müsstest, kannst du sie auch einfach wieder zurückziehen - und bist fein raus.

Besonderheiten bei der Steuererklärung 2020

Durch die Maßnahmen in der Corona-Pandemie haben viele Menschen im letzten Jahr einige Zeit zu Hause gearbeitet. Weil du als Arbeitnehmer:in dadurch höhere Ausgaben für Strom, Wasser und Co. hattest, bekommt dein Portemonnaie dafür vom Finanzamt teilweise eine finanzielle Entlastung.

Von dieser sogenannten Home-Office-Pauschale kannst du auch bei der Steuererklärung für 2021 im nächsten Jahr profitieren, wenn auch die neue Regelung zum Soli gilt.

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🤑 Maximal 120 Tage, höchstens 600 Euro

Ob im getrennten Arbeitszimmer oder am Küchentisch: Für jeden vollen Tag, den du 2020 im Home-Office gearbeitet hast, kannst du 5 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Insgesamt können Steuerpflichtige jedoch höchstens 120 Tage angeben. Das ergibt maximal 600 Euro.

Da die Home-Office-Pauschale ein Teil der Werbungskosten ist, hast du von ihr aber erst etwas, wenn du in Summe auf Werbungskosten von über 1.000 Euro kommst.

Wichtig: Für Homeoffice-Tage kannst du in der Konsequenz nicht die Pendler-Pauschale als Ausgabe absetzen.

💻 Alternative: separates Arbeitszimmer

Je nach deiner häuslichen Arbeitssituation kann es sich für dich eher lohnen, statt der Home-Office-Pauschale die Kosten für deinen heimischen Arbeitsplatz als Ausgaben anzugeben. Um das tun zu können, gibt's jedoch ziemlich strenge Vorschriften.

Beispielsweise zählen ein Küchentisch oder eine Arbeitsecke im Schlafzimmer nicht als Arbeitszimmer. Für die Steuererklärung brauchst du einen abgetrennten Raum, in dem du (fast) ausschließlich arbeitest.

Außerdem spielt es eine Rolle, ob dein Arbeitgeber Home-Office nur empfohlen oder vorgeschrieben hat. In der Regel kannst du dein Arbeitszimmer nur im letzten Fall steuerlich geltend machen.

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Diese 6 Ausgaben kann jede:r von der Steuer absetzen

Wenn du zu deiner Arbeit fahren musst, bekommst du pro Kilometer und Arbeitstag 30 Cent vom Finanzamt gut gerechnet: die Pendler-Pauschale.
Wenn du zu deiner Arbeit fahren musst, bekommst du pro Kilometer und Arbeitstag 30 Cent vom Finanzamt gut gerechnet: die Pendler-Pauschale.© picture alliance / Marcel Kusch / dpa
Die Lohnkosten von "haushaltsnahen Dienstleistungen" kannst du ebenso bei der Steuer angeben. Dazu zählen: Gärtner, Putzhilfe, Au-Pair und auch Handwerker. Gilt auch für Mieter. Lass dir dafür die Nebenkosten-Abrechnungen von deinem Vermieter geben.
Die Lohnkosten von "haushaltsnahen Dienstleistungen" kannst du ebenso bei der Steuer angeben. Dazu zählen: Gärtner, Putzhilfe, Au-Pair und auch Handwerker. Gilt auch für Mieter. Lass dir dafür die Nebenkosten-Abrechnungen von deinem Vermieter geben.© picture alliance / Zoonar / Robert Kneschke
Büromaterial, das du brauchst, um einen Erwerb zu erzielen, kannst du als "Werbungskosten" angeben. Da fallen auch Kosten für Fortbildungen drunter. Jeder Arbeitnehmer kann pauschal 1.000 Euro geltend machen.
Büromaterial, das du brauchst, um einen Erwerb zu erzielen, kannst du als "Werbungskosten" angeben. Da fallen auch Kosten für Fortbildungen drunter. Jeder Arbeitnehmer kann pauschal 1.000 Euro geltend machen.© picture alliance / Frank May
Vor allem in Zeiten von Home-Office ein super Tipp: Wenn du dein privates Handy oder Telefon auch beruflich nutzt, darfst du 20 Prozent der Kosten absetzen - höchstens 20 Euro pro Monat. Auch ein Arbeitszimmer kannst du geltend machen.
Vor allem in Zeiten von Home-Office ein super Tipp: Wenn du dein privates Handy oder Telefon auch beruflich nutzt, darfst du 20 Prozent der Kosten absetzen - höchstens 20 Euro pro Monat. Auch ein Arbeitszimmer kannst du geltend machen.© picture alliance / Bildagentur-online / Blend Images/Jasper Cole
Auch manche Versicherungen wie die Kranken- oder Haftpflicht-Versicherung kannst du bei der Steuererklärung angeben.
Auch manche Versicherungen wie die Kranken- oder Haftpflicht-Versicherung kannst du bei der Steuererklärung angeben. © picture alliance / imageBROKER / Norbert Michalke
Auch Spenden an gemeinnützige Vereine kannst du bei der Steuer angeben, musst dafür aber natürlich eine Spendenquittung vorzeigen können.
Auch Spenden an gemeinnützige Vereine kannst du bei der Steuer angeben, musst dafür aber natürlich eine Spendenquittung vorzeigen können.© picture alliance / Frank Molter / dpa
Wenn du zu deiner Arbeit fahren musst, bekommst du pro Kilometer und Arbeitstag 30 Cent vom Finanzamt gut gerechnet: die Pendler-Pauschale.
Die Lohnkosten von "haushaltsnahen Dienstleistungen" kannst du ebenso bei der Steuer angeben. Dazu zählen: Gärtner, Putzhilfe, Au-Pair und auch Handwerker. Gilt auch für Mieter. Lass dir dafür die Nebenkosten-Abrechnungen von deinem Vermieter geben.
Büromaterial, das du brauchst, um einen Erwerb zu erzielen, kannst du als "Werbungskosten" angeben. Da fallen auch Kosten für Fortbildungen drunter. Jeder Arbeitnehmer kann pauschal 1.000 Euro geltend machen.
Vor allem in Zeiten von Home-Office ein super Tipp: Wenn du dein privates Handy oder Telefon auch beruflich nutzt, darfst du 20 Prozent der Kosten absetzen - höchstens 20 Euro pro Monat. Auch ein Arbeitszimmer kannst du geltend machen.
Auch manche Versicherungen wie die Kranken- oder Haftpflicht-Versicherung kannst du bei der Steuererklärung angeben.
Auch Spenden an gemeinnützige Vereine kannst du bei der Steuer angeben, musst dafür aber natürlich eine Spendenquittung vorzeigen können.

Diese Apps helfen dir bei der Steuererklärung

Eine Menge Steuer-Apps versprechen dir Unterstützung. Alle kosten um die 20 bis 30 Euro pro Steuererklärung.

Manche bieten ihre Anwendungen für diejenigen, die 2020 in Kurzarbeit oder arbeitslos waren, vergünstigt oder sogar kostenlos an.

Hier sind die bekanntesten Apps:

🏃‍♂️ Taxfix verspricht, dass die Steuererklärung in 22 Minuten fertig ist - und im Durchschnitt winken laut Anbieter mehr als 1.000 Euro Rückzahlung.

🛡️ Smartsteuer xpress wirbt mit einer Kundenbewertung von 4,9 von 5 Sternen und TÜV-geprüfter Software.

💬 Der Steuerbot geht spielerisch an das Ganze heran. Per Chat werden Fragen beantwortet - und das Programm bastelt daraus die Steuererklärung.

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Kompliziert, aber gerechter: das progressive Steuersystem in Deutschland

Okay, jetzt wird's ein bisschen komplizierter. Aber es lohnt sich, dranzubleiben. Versprochen!

In Deutschland steigt die Steuerbelastung mit dem Einkommen. Auch prozentual. Bis zum Spitzensteuersatz von 45 Prozent, der für einen Ledigen ab einem Einkommen von 265.327 Euro pro Jahr fällig wird. Von da an bleibt der Steuersatz konstant.

Das heißt aber nicht, dass der Topverdiener 45 Prozent seines Einkommens an den Staat überweist. Sondern, dass jeder Euro über der Grenze von 265.327 Euro mit 45 Prozent besteuert wird. Vom 265.328. Euro an bekommt der Staat also 45 Cent, der Topverdiener 55 Cent.

Da zum Beispiel die ersten verdienten 9.408 Euro im Jahr für jeden steuerfrei sind, zahlt auch er für die keinen Cent an den Staat. Von da gilt für jeden zusätzlichen Euro ein Steuersatz, der mit steigendem Einkommen stufenweise ebenfalls höher wird. Daher der Name: progressiver Steuersatz.

Wer hat sich überhaupt Steuern einfallen lassen?

Jeder leistet einen Beitrag, damit öffentliche Aufgaben finanziert werden können. Dabei ist die Zahlung nicht zweckgebunden. Das ist die Idee hinter den Steuern.

Und die ist schon steinalt: Erste Belege über staatliche Abgaben stammen aus Ägypten und sind etwa 5.000 Jahre alt. Damals erhob der ägyptische Staat eine "Erntesteuer".

Erst mit der Zeit entwickelte sich das komplexe Steuersystem von heute. Sein Vorläufer wurde 1891 im deutschen Kaiserreich eingeführt. Seitdem richtet sich die Steuerlast nach der Höhe des Einkommens.

Davor wurden teils kuriose Steuern erhoben. Wir haben dir die 5 verrücktesten herausgesucht:

Das sind die kuriosesten Steuern aller Zeiten:

🧔 Hipster aufgepasst: Zar Peter der Große führte 1698 eine Steuer auf Bärte ein. Einfach weil er Bärte nicht modern fand. Erst 1772 schaffte Katharina die Große die Bart-Steuer wieder ab.

💇‍♂️ 1701 verfügte König Friedrich I. in Preußen eine Steuer auf Perücken. Der Grund: Er brauchte Geld, und Perücken kamen gerade in Mode.

🏠 Ab 1798 zählte man in Frankreich Fenster und Türen eines Hauses, um daraus die Steuer zu errechnen. Um die Tür-und-Fenster-Steuer zu drücken, mauerten manche Franzosen kurzerhand ihre Fenster zu.

🚾 "Geld stinkt nicht", so rechtfertigte der römische Kaiser Vespasian (9 bis 79 n. Chr.) seine Latrinensteuer für öffentliche Toilettenbesuche. Das Sprichwort ist geblieben, die staatliche Urin-Abgabe nicht.

👩 Eine Jungfernsteuer hatten Frauen zu zahlen, die zwischen 20 und 40 Jahre alt und unverheiratet waren. In Berlin wurde sie zu Beginn des 18. Jahrhunderts erhoben, 2 Groschen im Monat kostete Frauen das Single-Leben. Zum Glück inzwischen unvorstellbar.

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