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Modernisiertes Telekommunikations-Gesetz: Schluss mit Endlos-Verträgen

  • Veröffentlicht: 01.03.2022
  • 18:00 Uhr
  • Galileo

Das neue Telekommunikations-Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft und macht es leichter, Handy- oder Internetverträge zu kündigen. Was bedeutet das für dich und was ändert sich genau? All das erfährst du unten! Im Clip klären wir, warum das Internet in Deutschland so schlecht ist.

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Das Wichtigste zum Thema Neues Telekommunikations-Gesetz

  • Das modernisierte Telekommunikationsgesetz trat ab 1. Dezember 2021 in Kraft.

  • Wovon du profitierst: Seit Dezember 2021 musst du nur für die Internet-Geschwindigkeit bezahlen, die du tatsächlich bekommst. Bei einer zu langsamen Verbindung könntest du also Geld zurückbekommen.

  • Und Paragraph 56 des Gesetztes besagt, dass bisherige Festnetz- und Mobilfunk-Verträge mit einer 2-jährigen Mindest-Vertragslaufzeit monatlich kündbar sein müssen!

  • Ab dem 1. März 2022 dürfen nur noch Verträge abgeschlossen werden, die sich zwar stillschweigend verlängern, aber monatlich kündbar sind.

  • Zum Einordnung: Ende 2020 gab es rund 150 Millionen Mobilfunk-Verträge für Handys, Tablets und Co. in Deutschland. Im Schnitt zahlen die Deutschen monatlich zwischen 20 und 30 Euro für ihren Vertrag (ohne Handy).

  • Die meisten Deutschen schließen einen 2-Jahres-Vertrag für Festnetz oder Mobilfunk ab. Zu Vergleich: Nur 24,1 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren nutzten 2020 eine Prepaid-Karte.

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Was beinhaltet das Telekommunikations-Gesetz?

Laut dem neuen Telekommunikations-Gesetz kann dein Handy- oder Festnetz-Vertrag vom Anbieter zwar stillschweigend nach der Mindest-Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr verlängert werden, die Dauer der Kündigungsfrist hat sich aber geändert: Ab diesem Zeitpunkt kannst du monatlich kündigen. Einen Monat später ist die Kündigung wirksam. Noch eine Neuerung hierbei: Dein Anbieter muss dich rechtzeitig darüber informieren, dass dein Vertrag ausläuft und verlängert wird, wenn du nicht kündigst.

Ab dem 1. März 2022 gilt eine weitere Änderung: Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, verlängern sich weiterhin automatisch, aber nicht mehr um ein Jahr, sondern auf unbestimmte Zeit. Aber auch diese Verträge kannst du monatlich kündigen.

Außerdem bist du nicht mehr dazu verpflichtet, für die im Vertrag stehende Bandbreite deines Internets zu zahlen, wenn nicht die volle Geschwindigkeit bei dir ankommt. In diesem Fall musst du allerdings den entsprechenden Nachweis erbringen.

Was genau bedeutet das für dich?

✉ Du wirst rechtzeitig benachrichtigt, wenn dein Vertrag ausläuft. So hast du die Möglichkeit, pünktlich zu kündigen oder den Anbieter zu wechseln.

📆 Du kannst deinen Festnetz- oder Handy-Vertrag nach der Mindest-Vertragslaufzeit jeden darauffolgenden Monat mit je einem Monat Kündigungsfrist kündigen.

📄 Die Kündigung ist kostenlos und kann in der Regel per Online-Formular, Mail oder Brief erfolgen.

💶 Falls du deinen Vertrag kündigst, aber noch Restkosten bestehen, musst du nur die bezahlen. Es fallen keine zusätzlichen Zinsen an.

🏠 Du ziehst um, nimmst deinen Vertrag mit und dein Internet ist am neuen Wohnort langsamer als zuvor? Dann kannst du auch während der Mindestvertragslaufzeit mit einmonatiger Frist kündigen. Dasselbe gilt, wenn du mit einer anderen Person zusammenziehst, die bereits ein Internet-Anbieter hat.

💻 Falls deine Internet-Geschwindigkeit nicht der Bandbreite entspricht, die im Vertrag festgelegt ist, dann musst du nicht die volle Höhe der monatlichen Rate zahlen.

🖱 Auf der Website deines Anbieters muss es ab dem 1. Juli 2022 einen "Kündigungs-Button" geben. So kannst du Verträge dort genauso schnell beendet, wie du sie neu abschließen kannst.

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