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Russische Invasion der Ukraine: Wie Deutschland militärisch reagieren könnte

  • Veröffentlicht: 24.02.2022
  • 11:44 Uhr
  • Galileo
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© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Russland hat mit der Invasion der Ukraine begonnen. Der ukrainische Präsident Selenskyj hat daraufhin den Kriegszustand ausgerufen. Wie könnte Deutschland nun reagieren? Und welche Voraussetzungen gibt es für Einsätze der Bundeswehr?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Morgen des 24. Februar überquerten russische Truppen die Grenze zur Ukraine. Die Ukraine hat den Kriegszustand ausgerufen.

  • Nur wenige Tage zuvor hatte Russlands Präsident Wladimir Putin die ukrainischen Separatisten-Gebiete Donezk und Luhansk als unabhängig anerkannt. Die internationale Gemeinschaft rechnete seither mit einer militärische Eskalation. Bereits in den letzten Wochen waren an der Grenze zur Ukraine russische Soldat:innen zusammengezogen worden.

  • Neben US-Präsident Joe Biden hatten sich auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sowie der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz in Gesprächen mit Russlands Präsident Putin lange um Entspannung bemüht.

  • Jetzt wurden von Deutschland und weiteren Staaten schwerwiegende Sanktionen gegen Russland und die Separatisten-Gebiete Donezk und Luhansk verhängt.

  • Ist auch ein militärisches Eingreifen Deutschlands und anderer NATO-Staaten denkbar? Und unter welchen Voraussetzungen werden Einsätze der Bundeswehr überhaupt genehmigt?

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Invasion von Russland in der Ukraine: Die Hintergründe

Am Morgen des 24. Februar griff Russland die Ukraine an. Russlands Präsident Putin reagierte damit auf die Bitte der Separatisten-Führer von Luhansk und Donezkum um militärischen Beistand. Was der Kreml-Chef als "Militär-Operation" bezeichnet, ist ein völkerrechtswidriger Angriff auf ein souveränes Land.

Präsident Selenskyj hat in der Ukraine den Kriegszustand ausgerufen. Augenzeugen berichten von Explosionen und Schusswechsel in vielen ukrainischen Städten. Sogar zu gezielten Raketen-Angriffen soll es gekommen sein. Die ukrainische Bahn hat Evakuierungs-Züge aus der Ost- und Süd-Ukraine angekündigt.

Die internationale Gemeinschaft reagiert

International wird der Angriff Russlands auf die Ukraine scharf verurteilt. Putin wird beschuldigt, gegen das Völkerrecht zu verstoßen. Bereits in den Tagen zuvor hatten zahlreiche Länder Sanktionen gegen Russland und die Separatisten-Gebiete verhängt.

In vielen Nationen treten derzeit die Kabinette zu Dringlichkeits-Sitzungen zusammen. Dabei soll die Lage analysiert und das weitere Vorgehen besprochen werden. Die Staats- und Regierungschefs der EU kommen zu einem Sondergipfel zusammen.

Die deutsche Botschaft in Kiew ruft Deutsche in der Ukraine dazu auf, sich in Sicherheit zu bringen. Nachbarländer der Ukraine bereiten sich darauf vor, Flüchtlinge aus den betroffenen Gebieten aufzunehmen. Litauen hat bereits den Ausnahmezustand ausgerufen.

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Könnte Deutschland notfalls militärisch eingreifen?

Der CDU-Vorsitzende und Union-Fraktionschef, Friedrich Merz, hat EU und NATO aufgefordert, deutlich zu reagieren, sollte Putin die Ukraine weiterhin angreifen.

Für den Fall, dass Russland in die Ukraine einmarschiert, hatten sich die EU-Länder, deren Verbündete sowie die NATO laut dem amerikanische Außenminister Tony Blinken im Voraus bereits auf gemeinsame Reaktionen verständigt. Zu den Maßnahmen zähle auch die Unterstützung der ukrainischen Verteidigung.

Zuletzt hatte Deutschland seine Truppen in Litauen aufgestockt. Auch in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Polen sind bereits NATO-Soldat:innen stationiert. Sie sollen die Ostflanke der verbündeten Staaten sichern und zum Schutz vor Russland dienen.

Galileo vom 3. Februar 2022

Bedrohung durch Putin - muss die Ukraine mit einer Invasion rechnen?

Die Situation in der Ukraine ist angespannt: Viele Menschen gehen auf die Straßen und protestieren, da sie sich die Unabhängigkeit von Russland wünschen. Einige fürchten sogar, dass Putin eine Invasion planen könnte. Wir haben mit den Einheimischen in Kiew sowie mit Bürgermeister Vitali Klitschko gesprochen, um mehr über die Lage zu erfahren.

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  • Ab 12
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Krieg in Europa: Wie könnte Deutschland reagieren?

🇪🇺 Deutschland ist Mitglied in der NATO. Sollte ein Mitglied des Verteidigungs-Bündnisses angegriffen werden, tritt der Bündnisfall ein. Die anderen NATO-Mitglieder sind verpflichtet, dem angegriffenen Land militärisch zu Hilfe zu kommen.

🇽🇰 Darüber hinaus hat sich die NATO in der Vergangenheit aber auch außerhalb der Mitgliedsländer militärisch engagiert, um beispielsweise Kriegsverbrechen und Menschenrechts-Verletzungen zu stoppen. Wie 1999 im Kosovo-Krieg.

✈️ Deutschland beteiligte sich am Kosovo-Krieg mit dem Einsatz von 14 Tornado-Kampf-Flugzeugen. Auch bei einem neuen Krieg in Europa könnte sich Deutschland militärisch einbringen.

🛫 Die Bundesregierung hat auch die Möglichkeit, mit Waffen-Lieferungen den angegriffenen Staat zu unterstützen. Genehmigen muss Rüstungs-Exporte der Bundessicherheitsrat.

🗣 Neben der NATO sind auch die Vereinten Nationen im Kriegsfall ein wichtiger Faktor. Mit UN-Missionen soll Frieden wiederhergestellt und gesichert werden. Viele Mitgliedsländer beteiligen sich an einer Mission.

🩺 Deutschland könnte auch humanitäre Hilfe bereitstellen oder bei der Ausbildung von Sicherheits-Kräften helfen.

🚫 Darüber hinaus kann angegriffenen Staaten wirtschaftliche Hilfe angeboten und der Aggressor mit Sanktionen belegt werden. Deutschland ergreift, ebenso wie seine Verbündeten, wirtschaftliche, politische und geostrategische Maßnahmen, um auf Russlands Verstöße gegen das Völkerrecht zu reagieren.

Dürfte Deutschland angreifen?

Das Grundgesetz und auch die Charta der Vereinten Nationen verbieten es, als Aggressor gegenüber einem anderen Land aufzutreten. Vorbereitung und Durchführen eines Angriffs verstoßen gegen die Verfassung. Das friedliche Zusammenleben von Völkern darf nicht gestört werden.

International umstritten sind militärische Einsätze der vergangenen Jahrzehnte wie der Irak-Krieg. Dieser wurde von den USA damit begründet, dass der Irak Massenvernichtungs-Waffen besitzen würde. Dafür wurden nie Beweise gefunden. Somit schätzen Expert:innen den Irak-Krieg als völkerrechtswidrigen Angriffs-Krieg ein.

Sollten allerdings die Vereinten Nationen feststellen, dass ein Land die verhängten Auflagen ignoriert und bricht, kann der UN-Sicherheitsrat ein UN-Mandat erteilen. Das erlaubt es anderen Staaten, eine UN-Mission in dem Land durchzuführen.

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Welche Regelungen gibt es für Auslands-Einsätze der Bundeswehr?

📢 In der Regel kommen Vereinte Nationen, NATO oder die Europäische Union zunächst zu der Erkenntnis, dass der internationale Frieden durch einen bewaffneten Konflikt bedroht ist. Das gilt als Voraussetzung für das Eingreifen anderer Staaten.

🗯 Der Bundestag trifft die Entscheidung, ob deutsche Soldat:innen im Ausland eingesetzt werden dürfen. Das Bundesverteidigungs-Ministerium muss zuvor in Abstimmung mit dem Auswärtigem Amt und Kanzleramt ein entsprechendes Mandat dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen.

🗓 Ein Mandat für einen Auslandseinsatz läuft immer nach 12 Monaten ab. Danach muss der Bundestag erneut über den Einsatz abstimmen.

🚓 Im Mandat ist auch festgehalten, ob die Bundeswehr Gewalt anwenden darf oder beispielsweise nur zur Ausbildung von Sicherheitskräften eingesetzt werden soll.

Was passiert, wenn Deutschland angegriffen wird?

  • Sollte die Bundesrepublik mit Waffengewalt angegriffen werden oder ein solcher Angriff drohen, können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung den Verteidigungs-Fall feststellen.

  • Dann erhält der/die amtierende Bundeskanzler:in vom/von der Bundesverteidigungs-Minister:in das Kommando über die Bundeswehr. Zudem bekommt die Bundesregierung mehr Macht gegenüber den Bundesländern.

  • Im Grundgesetz ist detailliert festgeschrieben, wie beispielsweise Gesetze während des Verteidigungs-Falls beschlossen werden können.

  • Auch ein terroristischer Angriff oder ein Cyber-Angriff könnten Grundlage für einen Verteidigungs-Fall sein. Dafür müsste mit dem Angriff allerdings die Existenz des Staates in Gefahr sein. Beide Fälle sind im Gegensatz zum militärischen Angriff nicht klar im Grundgesetz definiert und werden daher immer wieder diskutiert.

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