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Wahlrechtsreform beschlossen: So soll der Bundestag kleiner werden

  • Veröffentlicht: 17.03.2023
  • 11:45 Uhr
  • Galileo

Heute wurde die Wahlrechtsreform im Bundestag verabschiedet. Sie schafft unter anderem das Überhang- und Ausgleichsmandat ab. Aber was hat es damit eigentlich auf sich? Und wie genau soll der Bundestag in Zukunft schrumpfen? Im Clip: So kam es bisher zur Zusammensetzung und Sitz-Verteilung im Bundestag.

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Das Wichtigste zum Thema Wahlrechtsreform

  • Aktuell sitzen 736 Abgeordnete im Bundestag. Durch die Wahlrechtsreform wurde die Verkleinerung auf 630 Sitze beschlossen.

  • Am 17. März 2023 wurde der Entwurf von SPD, Grünen und FDP in Berlin beschlossen. 400 Abgeordnete stimmten für die Reform und 261 dagegen. 23 Parlamentarier:innen enthielten sich.

  • Die letzte Reform gab es im Herbst 2020. Hier wurde allerdings kaum etwas verändert, dass die Anzahl der Sitze nennenswert reduziert hat.

  • Die Gesamtkosten des Bundestags mit der aktuellen Besetzung wird dieses Jahr laut dem Bund der Steuerzahler die 1,1 Milliarden Euro knacken. Eine Verkleinerung bedeutet damit auch eine deutliche Kostenersparnis.

  • Die Wahlrechtsreform schafft das Ausgleichs-, das Überhangmandat und die Grundmandatsklausel ab. Die Anzahl der Wahlbezirke bleibt bei 299.

  • Die Zweitstimme soll nun "Hauptstimme" heißen und alleine ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Bundestag sein.

  • Was genau deine Erst- und Zweitstimme ist und was es mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten auf sich hat, erfährst du unten.

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Wahlrechtsreform: Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate

🗳 Wenn du wählst, hattest du bisher zwei Stimmen: die Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme hast du eine:n Kanditat:in aus deinem Wahlkreis gewählt. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekam, zog als Abgeordnete:r in den Bundestag. Die Person erhielt das "Direktmandat".

🗳 Mit der Zweitstimme hast du entschieden, wie viele Plätze eine Partei im Bundestag bekam, also wie viele Abgeordnete die Partei in den Bundestag schicken durfte.

🗳 Durch das System aus Erst- und Zweitstimme konnte es passieren, dass eine Partei durch die Direktmandate mehr Abgeordnete im Bundestag hatte, als ihr durch die Zweitstimme zustanden. Diese "überschüssigen" Abgeordneten bekamen trotzdem Plätze im Bundestag. Diese Extra-Plätze heißen "Überhangmandate".

🗳 Damit diese Plätze aber nicht die Anteile der Parteien im Bundestag verändern, bekamen die anderen Parteien zusätzliche Plätze, die "Ausgleichsmandate". So sollte gewährt sein, dass alle Parteien so viele Sitze im Bundestag bekommen, wie ihnen durch die der Zweitstimmen zustanden.

Warum wird der Bundestag immer voller?

Unser Wahlsystem war bisher eine Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahl. Bei der letzten Bundestagswahl hast du mit deiner ersten Stimme den oder die Direktkandidat:in gewählt. Wer die Mehrheit der gesamten Erststimmen im Wahlkreis hatte, der bekam einen Sitz im Bundestag (Mehrheitswahl).

Mit deiner zweiten Stimme hast du eine Partei gewählt. Verhältniswahl bedeutet, dass anhand der Zweitstimmen errechnet wurde, wie viele Kandidatin:innen die jeweilige Partei ins Parlament schicken durfte. Wenn mehr Direktkandidat:innen ins Parlament gewählt wurden als es Zweitstimmen für die Anzahl der Sitze gab, dann waren das die sogenannten Überhangmandate.

Die Ausgleichsmandate machten das, was ihr Name vermuten lässt. Sie sollten den Ausgleich zu den Überhangmandaten schaffen. Das bedeutet, dass die Gesamtzahl der Sitze so lange erhöht wurde, bis das Machtverhältnis der Parteien wieder so war, wie die Wähler:innen ursprünglich gewählt hatten.

Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es schon seit der ersten Bundestagswahl 1949. Nach der Wahlrechtsreform fallen Überhang- und Ausgleichmandate mit der nächsten Legislaturperiode weg.

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Reform des Wahlrechts: So soll der Bundestag verkleinert werden

Der Bundestag kann nicht endlos wachsen, irgendwann ist kein Platz mehr im Plenarsaal. Deshalb wurde nach einer Lösung für die Extra-Plätze gesucht. Wie eine zukünftige Reform des Bundestags konkret aussehen könnte, wurde viel diskutiert.

Die Ampelkoalition hat am 17. März 2023 den neuen Entwurf der Wahlrechtsreform beschlossen. Ab der nächsten Legislaturperiode sollen nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Derzeit sind es noch 736. Das entspricht einer Verkleinerung von über 100 Sitzen.

Ein wesentlicher Bestandteil zur Verkleinerung ist die Abschaffung der Ausgleichs- und Überhangmandate. Die Anzahl der Wahlkreise soll hingegen nicht reduziert werden. Es gibt derzeit 299 Wahlkreise. Für die Wahlkreise soll es 331 Mandate geben, die über die Landesliste vergeben werden um die Zahl der Abgeordneten, die es trotz Erststimme nicht in den Bundestag schaffen, möglichst klein zu halten. Die Landesliste soll offenlegen, wen die Partei ins Parlament schicken will. An erster Stelle auf der Landesliste steht normalerweise die beliebteste oder bekannteste Person der Partei, die sich für die Liste beworben hat.

Kritik an der Wahlrechtsreform von CSU und der Linken

  • Ein großer Streitpunkt ist die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Dadurch müssen Parteien im ganzen Bundesgebiet mindestens 5,0 Prozent der Stimmen haben, um in den Bundestag einziehen zu können.

  • CSU und Linke kündigten eine Verfassungsklage gegen die Wahlrechtsreform an. Sie könnten nach der Reform weniger Mandate bekommen und eventuell nicht mehr im Bundestag vertreten sein.

  • Bisher konnten Parteien mit mindestens drei Direktmandaten (Wahlkreisen) direkt in den Bundestag einziehen, sofern sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten.

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Die Wahlrechtsreform hilft Geld zu sparen

Nicht zuletzt geht es auch ums Geld. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass der Bundestag dieses Jahr noch die Kosten in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro knacken wird. Bei einer Abgeordneten-Entschädigung in Höhe von derzeit 121.001,64 Euro plus Aufwandspauschalen in Höhe von 54.727,08 Euro pro Jahr wäre eine Verkleinerung um über 100 Sitze eine enorme Einsparung.

Abgeordneten Entschädigung seit 1. Januar 2020

Abgeordneten im Bundestag bekommen eine Abgeordneten-Entschädigung von 121.001,64 Euro zzgl. Aufwandspauschalen in Höhe von 54.727,08 Euro pro Jahr.
Abgeordneten im Bundestag bekommen eine Abgeordneten-Entschädigung von 121.001,64 Euro zzgl. Aufwandspauschalen in Höhe von 54.727,08 Euro pro Jahr. © Galileo
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