Was ändert sich im Dezember? Die neuen Regeln im Überblick
- Veröffentlicht: 01.12.2020
- 17:31 Uhr
- Galileo
Corona-Regeln, Fahrplan-Änderung der Bahn und Maklerprovision auch für Verkäufer: Wir verraten dir, was dich im Dezember erwartet.
Corona-Regeln im Dezember
📅 Der Teil-Lockdown gilt noch bis 20. Dezember.
🖐 Es gelten strengere Beschränkungen für persönliche Kontakte: Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten dürfen sich treffen.
🤲 An Weihnachten sind Treffen mit maximal 10 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
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Die Deutsche Bahn ändert den Fahrplan
📅 Ab 13. Dezember 2020 gilt bei der Deutschen Bahn ein neuer Fahrplan - der ist bis zum 12. Juni 2021 gültig.
👛 Die Tickets im Fernverkehr werden um durchschnittlich 1 Prozent teurer. Aber: Sie bleiben günstiger als im Vorjahr, da die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2020 gesenkt wurde.
🎫 Flexpreis-Tickets werden um durchschnittlich 1,5 Prozent teurer. Die BahnCard 100 kostet rund 1,9 Prozent mehr. Bei den Sparpreisen und BahnCards 25/50 ändert sich nichts.
💺 Neue Regelung der Sitzplatz-Reservierung: Fahrgäste können nur noch 1 Sitzplatz pro Doppelsitz reservieren. An Tischen lassen sich 2 schräg gegenüberliegende Plätze reservieren.
👪 Für gemeinsam reisende Familien und Paare sollen eigene Bereiche zur Verfügung stehen, in denen sich Plätze nebeneinander buchen lassen.
🙅♀️ Insgesamt sollen maximal 60 Prozent der Sitzplätze in einem Zug reservierbar sein. Aber man kann auch ohne Reservierung in den Zug steigen. Wir sagen dir, wie du unterwegs das Ansteckungs-Risiko senken kannst.
Hartz IV wird erhöht
Ab 2021 steigen die Regelleistungen bei Hartz IV - bereits im Dezember 2020 werden sie überwiesen. Zudem werden auch die Mehrbedarfe entsprechend angepasst.
Die Änderungen der Arbeitslosengeld II-Leistungen (monatlich)
- Singles: 446 Euro (plus 14 Euro)
- Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft: 373 Euro (plus 45 Euro)
- Kinder bis zum 5. Lebensjahr: 283 Euro (plus 33 Euro)
- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 309 Euro (plus 1 Euro)
- Paare beziehungsweise Ehegatten: 401 Euro (plus 12 Euro)
- Junge Erwachsene unter 25 Jahre, die noch bei den Eltern leben: 357 Euro (plus 12 Euro)
Änderungen bei der Makler-Provision
👨💼 Wer eine Immobilie kauft, muss bisher meist auch die Makler-Provision übernehmen - maximal 7 Prozent des Kaufpreises.
📅 Ab 23. Dezember 2020 ändert sich das: Künftig muss derjenige, der einen Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen - also auch der Verkäufer.
🧾 Der Käufer muss seinen Anteil an der Provision künftig auch erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.
🖋 Der Maklervertrag bedarf künftig einer Textform - eine mündliche Abrede reicht nicht mehr aus. Und eine Provision wird erst dann fällig, wenn auch ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Mehr Rechte für Wohnungseigentümer
Wer schon eine Wohnung besitzt, den könnte dieses überarbeitete Gesetz interessieren, das ab heute, den 1. Dezember, in Kraft tritt: das Wohnungseigentums-Modernisierungs-Gesetz (WEMoG). Das wurde seit 1951 nicht mehr verändert.
Künftig lassen sich Modernisierungs-Maßnahmen, etwa für schnellere Internetverbindungen, Einbruchschutz oder E-Mobilität leichter durchführen und brauchen nicht mehr die Zustimmung aller. Die Kosten trägt dann der jeweilige Eigentümer.
Eigentümer und Mieter haben künftig auch einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück eine Ladesäule zu installieren.