Wissenswertes rund um Auto-Kennzeichen
Kleines W auf dem Kennzeichen: Dafür steht der Buchstabe
- Aktualisiert: 03.04.2024
- 09:24 Uhr
- Teresa Bergt
Vielleicht ist es dir schon mal aufgefallen - das kleine "W" über dem Hauptkennzeichen an manchen Nummernschildern. Dieses Wechsel-Kennzeichen bietet eine Alternative zur Einzelzulassung. Was sich dahinter verbirgt und für wen es Vorteile bringt.
Das Wichtigste in Kürze zum Wechsel-Kennzeichen
Ist dir schon mal ein kleines "W" über dem Hauptkennzeichen am Nummernschild aufgefallen? Das sogenannte "Wechsel-Kennzeichen" bietet Fahrzeughalter:innen die Möglichkeit, zwischen zwei Fahrzeugen ganzjährig bei Bedarf zu wechseln.
Die beiden auf das Wechsel-Kennzeichen angemeldeten Fahrzeuge müssen dabei der gleichen EU-Fahrzeugklasse angehören und werden mit demselben Nummernschild gefahren.
Ein Wechsel ist durch Umsetzen des Kennzeichens jederzeit bei Bedarf möglich. Dabei muss das jeweils andere, nicht genutzte Fahrzeug auf einem Privatgrundstück geparkt werden.
So sieht das Wechsel-Kennzeichen aus
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Wechselkennzeichen: Das steckt dahinter
Seit dem 1. Juli 2012 ist es in Deutschland zulässig, zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse mit nur einem Nummernschild zu fahren. Das Kennzeichen setzt sich dabei aus mehreren Teilen zusammen. Es gibt ein kurzes, fahrzeugbezogenes Teil (rechts), das gemeinsam mit der HU-Plakette fest am Fahrzeug montiert wird und ein weiteres Kennzeichen-Teil (links), welches flexibel an dem jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird.
Voraussetzung für die Nutzung eines Wechsel-Kennzeichens ist die gleiche Fahrzeugklasse. Innerhalb der EU gibt es verschiedene Fahrzeugklassen, in denen sich die Fahrzeuge in Größe und Funktionalität ähneln. Das Wechsel-Kennzeichen kannst du bei Fahrzeugen der Klasse M1, L und 01 nutzen. Ein Wechsel-Kennzeichen zwischen einem Auto und einem Motorrad ist also nicht möglich.
Mögliche Fahrzeug-Kombinationen sind hierbei:
- PKW und PKW
- Wohnmobil und PKW
- PKW und Oldtimer
- Motorrad und Motorrad
Es gibt aber einiges zu beachten. Zum einen darf das Kennzeichen nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Die beiden Fahrzeuge dürfen also nicht gleichzeitig gefahren werden.
Zum anderen muss das Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen, das gerade nicht in Benutzung ist, auf einem Privatgrundstück geparkt werden. Wird es öffentlich geparkt, kann ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro anfallen. Auch an einen Wechsel des Kennzeichens sollte immer gedacht werden. Sonst wird ein Bußgeld über 50 Euro fällig.
Voraussetzungen für ein Wechsel-Kennzeichen
- Beide Fahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugklasse angehören
- Erwerb der einzelnen Kennzeichenteile
- Anmeldung in der Zulassungsbehörde
- Möglichkeit zum Parken für das jeweilige nicht genutzte Auto auf einem Privatgrundstück
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Für wen lohnt sich das flexible Autokennzeichen?
Für Menschen, die im Besitz mehrerer Fahrzeuge sind, kann sich die Beantragung eines Wechsel-Kennzeichens lohnen. Im Gegensatz zu einem Saisonkennzeichen erlaubt es den Fahrzeughalter:innen, zwei Fahrzeuge ganzjährig anzumelden und ohne Einschränkungen zu nutzen. Besonders für Oldtimer- oder Wohnmobil-Besitzer:innen bietet das kleine "W" eine flexible Nutzung ohne Einschränkung.
Versicherungen und Kosten
Steuerlich bringt das Wechselkennzeichen keine Vorteile, da für beide Fahrzeuge der volle Kfz-Steuersatz anfällt. Zusätzlich müssen beide Fahrzeuge separat versichert werden. Einige Versicherungen bieten vergünstigte Tarife an. Hinzu kommt eine einmalige Gebühr von knapp 65 Euro für die Zulassung und für das Wechsel-Kennzeichen knapp sechs Euro. Die mehrteiligen Nummernschilder kosten rund 40 Euro.
Das Wechselkennzeichen ist dennoch für diejenigen von Vorteil, die flexibel ihre Fahrzeuge nutzen wollen. Sie müssen sich nicht, wie bei einem Saisonkennzeichen, an bestimmte Zeiträume halten und können einen Wechsel des Kennzeichens jederzeit selbst vornehmen.