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Julian Assange

Berufungsbescheid abgelehnt: Assanges Auslieferung "so real wie nie zuvor"

  • Aktualisiert: 09.06.2023
  • 23:23 Uhr
  • Carolin Ritter

Im Tauziehen um die geplante Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA, musste der 51-Jährige erneut einen herben Rückschlag hinnehmen. Die Richter des Londoner High Courts lehnten zwei von Assanges Anwälten eingereichte Anträge auf Berufung ab.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Am Londoner High Court haben die Richter zwei der von Julian Assanges Anwälten eingereichten Berufungsanträge abgelehnt.

  • Die Auslieferung des Wikileaks-Gründers an die USA scheint nun aktuell wahrscheinlicher als je zuvor.

  • Seit 2019 sitzt Julian Assange wegen Spionagevorwürfen im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Ihm wird von den USA vorgeworfen geheime Militärdokumente gestohlen und veröffentlicht zu haben.

Auslieferung "so real wie nie zuvor"

Assange und seine Anwälte wollten sowohl gegen die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts über seine Auslieferung an die USA als auch gegen den Auslieferungsbescheid der britischen Regierung Berufung einlegen. Beide Anträge wurden von den Richtern am britischen High Court nun abgelehnt.

Das geht aus den Gerichtsdokumenten hervor, die der Deutschen-Presse-Agentur nach eigenen Angaben (9. Juni) vorlagen.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen teilte als Reaktion auf das Urteil mit, die Gefahr, dass Assange an die USA ausgeliefert werde, sei aktuell "so real wie nie zuvor".

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Assange drohen bis zu 175 Jahre Haft wegen Spionage

Julian Assanges Frau Stella Assange schrieb unterdessen auf Twitter: "Wir sind weiterhin optimistisch, dass wir uns durchsetzen werden und Julian nicht in die USA ausgeliefert wird." Man werde in den kommenden Wochen einen weiteren Antrag am High Court stellen.

Bei einer Auslieferung Assanges an die USA drohen dem 51-Jährigen wegen Spionagevorwürfen bis zu 175 Jahre Haft. Ihm wird von der amerikanischen Justiz vorgeworfen, geheime Dokumente von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und dadurch das Leben mehrerer US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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