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Tech-Milliardär macht Ernst

Elon Musk: Twitter-Kauf bis Freitag

  • Veröffentlicht: 26.10.2022
  • 13:51 Uhr
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© dpa

Elon Musk will die Übernahme des Online-Netzwerks Twitter wohl schnellstmöglich finalisieren. Das hat der Tesla-Chef anscheinend angekündigt.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Elon Musk will den Kauf von Twitter abschließen.
  • Er hat bei einer Videokonferenz mit Bankern versichert, den Deal bis zur richterlich festgelegten Deadline zu vollenden.
  • Wenn der Kauf bis zur Frist nicht über die Bühne gegangen ist, landet der seit Monaten strittige Deal doch noch vor Gericht.

Elon Musk und Twitter. Es war ein langes Hin und Her – jetzt steht die Übernahme wohl kurz bevor. Der Multimilliardär hat bei einer Videokonferenz mit Bankern versichert, den Deal bis zur richterlich festgelegten Deadline am kommenden Freitag (28. Oktober) abzuschließen, wie der Finanzdienst "Bloomberg" berichtete.

Die Banker, die vom Tesla-Chef eingeweiht wurden, helfen bei der Finanzierung des Deals, der 44 Milliarden US-Dollar kosten soll. Die Banken, die 13 Milliarden Dollar an Krediten bereitstellen sollen, müssen demnach nur noch die letzten Formalitäten regeln, bevor das Geld für Musk freigegeben wird.

Bisher kein öffentliches Statement

Weder der Tech-Milliardär noch Twitter äußerten sich bisher dazu. Der Kauf muss bis 17 Uhr Ortszeit am Freitag über die Bühne gegangen sein. Wenn nicht, landet der seit Monaten strittige Deal doch noch vor Gericht.

Der Hin und Her im Detail: Musk und Twitter hatten sich schon im April auf die Übernahme geeinigt. Dann erklärte der PayPal-Gründer die Vereinbarung im Juli für nichtig – wegen angeblicher Falschangaben des Unternehmens zu Fake-Accounts. Twitter reagierte mit einer Klage auf Einhaltung des Kaufvertrags und es wurde ein Gerichtsprozess zur Klärung des Streits angesetzt. Einige Monate später, Anfang Oktober, erneuerte Musk sein Kaufangebot dann überraschend wieder.

Allerdings stellte er die Bedingung, dass das Gerichtsverfahren dann beigelegt werden solle. Twitter war misstrauisch und lehnte diese Voraussetzung ab. Die Richterin setzte das Verfahren letztlich aus. Sie verhängte jedoch eine Frist bis zum 28. Oktober – ist der Kauf am Freitag nicht abgeschlossen, kommt es zur juristischen Auseinandersetzung.

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