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Landgericht Aurich

Familiendrama: Sohn soll eigene Mutter mit Kissen erstickt haben

  • Aktualisiert: 08.05.2024
  • 15:27 Uhr
  • dpa
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© Lars Penning/dpa

Wegen des Vorwurfes des Mordes an seiner 87 Jahre alten, pflegebedürftigen Mutter steht ein Mann vor dem Landgericht im ostfriesischen Aurich. Die Anklage lautet heimtückischer Mord.

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Der 61-Jährige habe seine Mutter im vergangenen November in der gemeinsamen Wohnung in Weener im Landkreis Leer heimtückisch getötet, sagte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage am Mittwoch (8. Mai).

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Heimtückische Tat: Mutter im Schlaf überrascht 

Demnach soll der Deutsche seiner Mutter, die in ihrem Bett schlief, mehrere Minuten lang ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben, bis sie keine Regung mehr zeigte. Die 87-Jährige habe noch versucht, sich zu wehren. Sie sei aber im Schlaf überrascht worden und arg- und wehrlos gewesen, sagte der Staatsanwalt. Die Frau erstickte.

Nach der Tat hatte der 61-Jährige selbst die Polizei alarmiert und gesagt, seine Mutter getötet zu haben. Er wurde festgenommen. Das mögliche Motiv des Sohnes blieb beim Prozessauftakt unklar. Der Angeklagte selbst äußerte sich zu dem Vorwurf nicht. Laut seines Verteidigers sollte es an einem weiteren Verhandlungstag eine Erklärung geben.

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Finanzielle Streitigkeiten als mögliches Motiv?

Vor der Tat soll es zwischen der Mutter und dem Sohn finanzielle Streitigkeiten gegeben haben. Das schilderten ein Polizist und eine Polizistin des Einsatzes, die als Zeug:innen vernommen wurden. Entsprechende Äußerungen hatte der Sohn ihren Angaben zufolge in einem Gespräch mit den Polizist:innen unmittelbar nach der Festnahme am Tatort gemacht.

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Demnach sollte der 61-Jährige schon mehrmals überlegt haben, seine Mutter zu töten - an diesem Abend Ende November habe er dann den Entschluss gefasst, gab der Polizist das Gespräch mit dem Angeklagten wieder.

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"Es war kein Puls vorhanden"

Die Beamt:innen berichteten, wie sie nach dem Notruf mit mehreren Einsatzwagen zum Tatort ausrückten. Der Sohn öffnete demnach erst nach mehrmaligem Klopfen die Tür - mit dem Telefon in der Hand, mit dem er noch mit der Leitstelle verbunden war. In der Wohnung fanden die Polizist:innen die 87-Jährige leblos in ihrem Bett. "Es war kein Puls vorhanden", sagte die Polizistin. Wiederbelebungsversuche des Rettungsdienstes blieben ohne Erfolg.

Dem Polizisten hatte der Angeklagte der Aussage zufolge nach der Tat vor der Wohnungstür erzählt, wie er seine Mutter getötet hatte. Diese habe sich gewehrt. "Lass das", soll sie vor ihrem Tod zu ihrem Sohn gesagt haben, sagte der Polizist.

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Prozessstart mit einigen Hindernissen

Da der Angeklagte, der den Prozess in einem Rollstuhl verfolgte, nur schwer hören und wohl auch wenig sehen kann, ließ der Vorsitzende Richter zunächst eine Hörhilfe aus einem Fachgeschäft besorgen. Das Hörgerät des 61-Jährigen war nach eigener Aussage defekt. Zwischenzeitlich streikte zudem die Audio-Technik im Saal, mit der der Notruf des Angeklagten abgespielt werden sollte.

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Schließlich musste der Prozess während einer weiteren Zeugenvernehmung wegen eines medizinischen Notfalls bei dem Angeklagten abgebrochen werden. Der 61-Jährige sollte medizinisch behandelt werden. Es sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt.

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