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Weggeworfene Lebensmittel

Grüne und FDP für "Containern" ohne Strafe

  • Aktualisiert: 10.01.2023
  • 19:00 Uhr
  • Anne Funk

Weggeworfene Lebensmittel aus Abfalltonnen zu nehmen, stand bisher unter Strafe. Das wollen Cem Özdemir und Marco Buschmann nun ändern. Die Bundesminister sprechen sich für eine Änderung der Richtlinien aus, sodass "Containern" unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben kann.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sich an den Mülltonnen von Supermärkten zu bedienen, stand bisher unter Strafe.

  • Cem Özdemir und Marco Buschmann sprechen sich nun dafür aus, das sogenannte "Containern" unter bestimmten Bedingungen straffrei zu halten.

  • Ein entsprechender Vorschlag könnte ohne Gesetzesänderung beschlossen werden.

Noch gute und genießbare Lebensmittel landen allzu oft in der Mülltonne - nicht nur in Privathaushalten, sondern auch bei Supermärkten, beispielsweise aufgrund zu großer Bestellmengen, die nicht verkauft werden konnten. Immer wieder bedienen sich Menschen an den Abfallcontainern von Einkaufsmärkten, bisher steht das sogenannte "Containern" allerdings unter Strafe.

Das wollen die Bundesminister Cem Özdemir (Grüne) und Marco Buschmann (FDP) nun ändern. In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Bundesländer sprechen sich der Landwirtschaftsminister und der Justizminister dafür aus, einen Vorschlag Hamburgs aus dem Jahr 2021 zu unterstützen. Dieser sieht eine Änderung der Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren vor, welche ohne Gesetzesänderung auf Bundesebene von den Ländern beschlossen werden könnte. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Strafen nur bei Hausfriedensbruch mit Aufwand

Dem Vorschlag zufolge solle das "Containern" nur noch bestraft werden, wenn Hausfriedensbruch vorliegt, welcher "über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt". Im Klartext bedeutet das: Über eine niedrige Mauer zu steigen, um an den Abfallbehälter des Supermarktes zu gelangen, bleibt straffrei. Wird allerdings zum Beispiel ein Tor aufgehebelt und beschädigt, müsse man weiterhin mit einer Strafe rechnen.

Laut Özdemir könnten die Änderungen bei den Richtlinien zum Verfahrensrecht einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung sein, die Bundesländer könnten hier "einen konkreten Beitrag leisten". Auch Buschmann befürwortet die Straffreiheit unter bestimmten Bedingungen. "Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden."

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Im Video: Der Landwirtschaftsminister äußert sich zum Containern

Cem Özdemir: "Keine Aufforderung zu Straftaten"

Elf Millionen Tonnen werden in Deutschland jährlich an Lebensmitteln verschwendet, erklärt Cem Özdemir. Er will das Containern daher straffrei machen und sich auch dafür einsetzen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum für langlebige Produkte fällt.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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