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Landtagswahlen

Nach Klage-Erfolg der Medien: AfD will Journalisten doch noch von Wahlparty verbannen

  • Veröffentlicht: 30.08.2024
  • 16:20 Uhr
  • dpa

Medienhäuser haben erfolgreich geklagt, um Zutritt zu einer AfD-Wahlparty am Abend der Thüringen-Wahl zu bekommen. Nun geht die Partei gegen die Entscheidung vor.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die AfD geht gegen einen Gerichtsbeschluss vor, der sie verpflichtet, ausgeschlossene Journalisten auf ihre Wahlparty zuzulassen.

  • Die Partei hat Widerspruch eingelegt und Beschwerde beim Thüringer Verfassungsgericht eingereicht.

  • "Der Spiegel", "Bild" und andere Medien hatten gegen den Ausschluss geklagt und sehen die Pressefreiheit bedroht.

Die AfD geht gegen einen Gerichtsbeschluss vor, nach dem sie von ihr ausgeschlossenen Journalisten doch Zutritt zu ihrer Wahlparty am Wahlsonntag (1. September) in Thüringen geben muss. Es sei Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Erfurt eingelegt worden, sagte ein Parteisprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Erfurt. Zudem habe seine Partei Beschwerde beim Thüringer Verfassungsgericht in Weimar eingelegt, weil sie ihre Prozessrechte missachtet sehe.

Klage mehrerer Medienhäuser

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die Tageszeitung "Taz" hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der Wahlparty, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Sie sehen die Pressefreiheit bedroht. Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews - häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort.

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Das Landgericht Erfurt hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den klagenden Medienhäusern recht gegeben. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig, weil die AfD Widerspruch einlegte. Eine Gerichtssprecherin teilte auf dpa-Anfrage mit, nächster Schritt ist nun eine mündliche Verhandlung an diesem Samstag (11 Uhr) vor dem Landgericht Erfurt.

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Unklare Lage für den Wahltag

Damit ist die Lage zwei Tage vor dem Wahltag unklar. Es ist nicht absehbar, ob es bis Sonntag noch zu weiteren Entscheidungen kommt. Ein Sprecher des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" teilte auf Anfrage mit: "Sollte der Beschluss am Sonntagabend Bestand haben, hat die Redaktion vor, die ihr zugesprochenen Rechte auch wahrzunehmen." Das Landgericht erläuterte, dass eine einstweilige Verfügung trotz eines eingegangenen Widerspruchs weiterhin Gültigkeit besitzt und zwar solange bis diese nicht aufgehoben wurde.

:newstime

Der AfD-Sprecher begründete Widerspruch und Beschwerde damit, dass das Landgericht Erfurt der AfD ohne Not nicht die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben habe. Aus seiner Entscheidung ergebe sich der mögliche Anspruch anderer Medienvertreter, zugelassen zu werden. Das würde die vorhandene Platzkapazität sprengen - die üblichen Sicherheitsstandards müssten eingehalten werden. Es gebe Interesse von deutlich über 100 Medienvertretern, zu der AfD-Wahlparty zu kommen, sagte der Parteisprecher.

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