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Tod eines Transmannes

Nach tödlicher Attacke beim CSD Münster: Täter nun verurteilt

  • Aktualisiert: 22.03.2023
  • 16:11 Uhr
  • Anne Funk
Das Grab des verstorbenen Malte C. bei Münster, der beim CSD Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.
Das Grab des verstorbenen Malte C. bei Münster, der beim CSD Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. © Bernd Thissen/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod eines Transmannes in Münster ist ein 20-jähriger Angeklagter zu einer Jugendstrafe verurteilt worden.

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Bundesweit sorgte diese Tat für Entsetzen: Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Transmanns beim Christopher Street Day in Münster ist ein 20-jähriger Angeklagter zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Am Mittwoch (22. März) sprach das Landgericht den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Im Video: Mordanklage - Illegales Autorennen soll tödlichen Unfall zur Folge gehabt haben

Täter war bereits mehrfach auffällig

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Im August 2022 hatte sich das Opfer, der 25-jährige Malte C., schützend vor Menschen gestellt, die am Christopher Street Day teilgenommen hatten. Der Angeklagte hatte diese aggressiv beschimpft und beleidigt. Er schlug Malte C. zweimal gegen den Kopf, woraufhin dieser auf dem Asphalt aufschlug. Wenige Tage später starb er an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Am Dienstag (21. März) hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert und sich für eine Erziehungsanstalt ausgesprochen. Bereits zuvor sei der Angeklagte mehrfach wegen Körperverletzung aufgefallen, einmal sogar verurteilt worden. Es bestehe weiter die Gefahr erheblicher Straftaten, so die Anklage.

Eine "angemessene Jugendstrafe" forderte die Verteidigung, nannte dabei aber kein genaues Strafmaß. Für ihren Mandanten sei das Wichtigste eine Therapie und ein Überwinden seiner Alkohol- und Drogensucht. Hinweise für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten nicht.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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