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Neffe des Opfers

Parkhausmord in München: Verurteilter nach 17 Jahren wieder frei

  • Aktualisiert: 25.04.2023
  • 12:47 Uhr
  • Anne Funk
Im Fall des Parkhausmordes ist der Verurteilte nach fast 17 Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden. (Symbollbild)
Im Fall des Parkhausmordes ist der Verurteilte nach fast 17 Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden. (Symbollbild)© Peter Kneffel/dpa

Keine Tatwaffe, keine Zeugen - trotzdem wurde Bence T. 2008 aufgrund von Indizien für den sogenannten "Parkhausmord" an seiner Tante verurteilt. Nun ist der Mann wieder auf freiem Fuß.

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Ein Fall, bei dem noch immer viele Fragen offen sind: der sogenannte "Parkhausmord" an der Millionärin Charlotte Böhringer im Mai 2006. Die 59-Jährige wurde damals tot in einem Parkhaus in München aufgefunden. Böhringer war Besitzerin des Gebäudes und lebte in einem Loft, dass sich ebenfalls darin befand.

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Die Ermittlungen ergaben, dass die Frau durch Schläge auf den Kopf getötet worden sei. Nur wenige Tage nach dem Auffinden der Leiche wurde ihr Neffe, Bence T., als Verdächtiger verhaftet und zwei Jahre später für die Tat verurteilt. Seither saß er seine Haft in der Justizvollzugsanstalt Straubing ab. Nun sei der Mann nach fast 17 Jahren wieder entlassen worden. Das berichtet die "Abendzeitung" (AZ), welche diese Information exklusiv erfahren haben will. 

Indizienprozess führte zur Verurteilung

Der Verurteilte beteuerte bis heute seine Unschuld. Der Prozess gegen den heute 48-Jährigen habe rein aus Indizien bestanden, so die AZ. So fehlten bis heute die Tatwaffe und blutverschmierte Kleidung, auch Zeugen für den Mord habe es keine gegeben. Das Gericht habe es 2008 allerdings als erwiesen angesehen, dass Böhringers Neffe die Tat begangen habe. Er habe kein Alibi für die Zeit gehabt, auch seien seine DNA-Spuren an der Leiche gefunden worden. 2.000 Euro, die am Tatort gefehlt hätten, seien später bei ihm entdeckt worden. Wegen der besonderen Schwere der Schuld wurde Bence T. zu einer lebenslangen Strafe verurteilt, nun sei er wegen der Mindestverbüßungsdauer wieder freigekommen.

Bis heute sind nicht nur die Familie des Verurteilten, sondern auch Fremde der Meinung, Bence T. sei zu Unrecht verurteilt worden. Sie gründeten die Initiative "Pro Bence", auf deren Website unter anderem die Argumente aufgeführt sind, warum er nicht der Täter sein könne. Demnach sei er Linkshänder, die Tat sei aber mit der rechten Hand ausgeführt worden. Auch gebe es Unstimmigkeiten beim vermeintlichen Tatmotiv, außerdem seien die DNA-Spuren auf der Leiche kein Beweis für seine Schuld, sie seien durch seinen fast täglichen Kontakt mit seiner Tante zustande gekommen. 

  • Verwendete Quellen:
  • Bürgerinitiative Pro Bence
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