Brände in Südeuropa
Was Reisende über Urlaub in Waldbrandregionen wissen müssen
- Veröffentlicht: 28.07.2025
- 14:13 Uhr
- dpa
Waldbrände in Südeuropa beeinträchtigen auch zahlreiche Urlaubsregionen. Wie Urlauber sich vor der Reise informieren sollten, was bei Stornierung oder Umbuchung zu beachten ist und wie Sie sich während des Urlaubs verhalten sollten - hier kommen die Tipps.
Soll ich, oder soll ich nicht? Also in den Urlaub fliegen, wenn dort die Wälder brennen. Aktuell brennt es in Teilen der Türkei, nördlich von Griechenlands Hauptstadt Athen, Euböa, Kreta und auf der Halbinseln Peloponnes. Kroatien, Montenegro, Bosnien und Albanien sind betroffen und auch Italien meldet einen Anstieg der Wald- und Vegetationsbrände. Aktuell ist zum Beispiel der Süden Sardiniens betroffen. Was Urlauber:innen jetzt tun können:
Was sollten Reisende in so einem Fall tun?
Vor der Reise: Bei Pauschalreisen mit den Veranstalter:innen oder im Fall von Individualreisen mit den Unterkünften vor Ort in Kontakt bleiben. Sollten sich Risiken abzeichnen, sollte man schauen, ob Umbuchungen oder Stornierungen möglich sind.
Informieren Sie sich über die Lage vor Ort. Das geht zum Beispiel über Google Maps, das von Behörden gemeldete Waldbrände in vielen Ländern Europas anzeigen kann. Dafür in das Suchfenster "Brände" und die Region schreiben, dann erscheinen Einträge auf der Karte. So kann man sich einen ersten Überblick verschaffen. Lokale Medien im Netz berichten häufig ebenfalls - wer die Landessprache nicht spricht, kann die Übersetzungsfunktion des Browsers (Chrome/Firefox/Edge) nutzen. Das entsprechende Icon findet sich meist rechts in der Adressleiste.
Während der Reise: Informiert bleiben, über Medien und Apps regionaler Behörden. In Griechenland beispielsweise wird, wie in Deutschland, zudem der Mobilfunkdienst Cell Broadcast genutzt, um Warnnachrichten direkt auf Smartphones zu schicken. Auch Reiseveranstalter betreuen ihre Pauschalurlauber:innen vor Ort in Krisensituationen engmaschig.
Was gilt reiserechtlich?
Es brennt in der Urlaubsregion und man möchte die geplante Reise nicht antreten: Das ist verständlich. Bieten Veranstalter:innen in so einem Fall nicht von selbst Umbuchungen oder Stornierungen an, können Pauschalurlauber:innen aber nur kostenfrei stornieren, wenn an ihrem Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.
Konkretes Beispiel: Dort, wo das Hotel steht, gibt es große Zerstörungen. Reisende müssen dies im Streitfall beweisen können, so Degott, und sollten aus dem Grund die Informationen aus den Medien und etwa auch vom Auswärtigen Amt sorgfältig zusammentragen.
Was tun, wenn noch Zeit bis zur Reise ist?
Steht die Reise erst in einigen Wochen an, sollten Urlauber:innen sie nicht voreilig abblasen – vielleicht normalisiert sich die Lage vor Ort bis dahin wieder. Angst und Sorge allein sind nämlich keine Gründe für eine kostenfreie Stornierung.
Individualreisende, die nicht über einen Veranstalter ein Reisepaket gebucht haben, müssen sich direkt mit dem Hotel oder der Mietunterkunft austauschen. Sind sie schon dort und ihr Urlaubsort wird von Waldbränden bedroht, müssen sie sich selbst um Dinge wie Ersatzunterkunft oder Rückflüge kümmern.
Anderes gilt bei Pauschalreisen: Hier sind die Veranstalter:innen in der Pflicht, das für die Urlauber:innen zu organisieren – und auch die Kosten dafür zu tragen.
Endet der Urlaub deshalb frühzeitig, muss gegebenenfalls auch der Reisepreis anteilig zurückgezahlt werden. Reisepreisminderungen sind auch dann denkbar, wenn der Urlaub durch die Auswirkungen eines Waldbrands erheblich gestört wird - etwa durch Qualm oder einen Ascheregen, oder wenn im Rahmen der Pauschalreise geplante Ausflüge ausfallen.