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Mit einer Statusmeldung zwecklos!

An alle, die gerade mit einem Post den Facebook-AGBs widersprechen

  • Veröffentlicht: 21.02.2018
  • 10:57 Uhr
  • su
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© dpa

Regelmäßig überfluten Statusmeldungen, in denen User den Facebook-AGB widersprechen, die Timeline. Dass das Posten und Teilen dieser Meldungen aber überhaupt nichts bringt, ist vielen noch immer nicht bewusst.

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Es ist mal wieder so weit: Die Timeline ist voll von Texten, in denen User den Facebook-AGB widersprechen. Die Statusmeldungen klingen Dank Verweisen auf Paragraphen und Artikel aus dem Strafgesetzbuch im ersten Moment zwar juristisch korrekt – bezwecken aber: überhaupt NICHTS.

Ganz davon abgesehen, dass die letzte Änderung der Nutzungsrichtlinien nicht am 1. März diesen Jahres – wie behauptet – stattfand, sondern am 30. Januar 2015.

Die Urheberrechte können nicht übertragen werden

Die Urheberrechte der eigenen Bilder bleiben grundsätzlich bei einem selbst. Daran können auch die Facebook-AGBs nichts ändern. Allerdings räumt man dem Unternehmen durch Zustimmung die Nutzung der Fotos ein. Um dem zu widersprechen, reicht eine einfache Statusmeldung natürlich nicht aus. Dafür müsse man sich schon per Brief direkt an das Unternehmen wenden, erklären Experten der Verbraucherschutz-Zentrale Nordrhein-Westfalen. Oder noch simpler: Einfach den Facebook-Account löschen. Will man aber auch irgendwie nicht. 

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Die Statusmeldungen tauchen regelmäßig bei Facebook auf

Weil dieses Phänomen seit Jahren immer mal wieder auftaucht, sich die gesetzliche Grundlage aber nicht verändert hat, machen sich viele über ihre noch immer "ahnungslosen" Facebook-Freunde lustig. 

Diese 5 Facebook-Funktionen kanntest du bestimmt noch nicht!

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