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Gericht gibt ihr Recht

Urteil im Busen-Prozess

  • Veröffentlicht: 21.02.2018
  • 10:58 Uhr
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Eine Frau aus Dortmund sollte nicht Polizistin werden dürfen. Der Grund: Sie hat Brustimplante aus Silikon. Ein Arzt der Polizei sah darin ein zu großes Verletzungsrisiko bei Einsätzen. Diese Entscheidung wurde jetzt aber von einem Verwaltungsgericht abgewiesen.

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Eine 32-Jährige Dortmunderin darf aufgrund ihrer Silikonbrüste nicht von der Bewerbung für den Polizeidienst ausgeschlossen warden. Das hat heute das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen entschieden.

Die Frau hatte sich 2013 bei der Polizei beworben, bestand anschließend auch den Eignungstest. Im Frühjahr 2014 wurde sie jedoch aus medizinischen Gründen abgelehnt. Der Polizeiarzt befürchtete, die Silikonbrüste der Krankenschwester könnten ein zu hohes Sicherheitsrisiko bei Einsätzen sein. Gegen die Entscheidung des Arztes setzte sich die 32-Jährige zur Wehr.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen berief sich bei seiner Entscheidung auf ein Gutachten der Uniklinik Bonn. Das sah das Verletzungsrisiko bei der Dortmunderin aufgrund ihrer Brustimplantate bei lediglich knapp 20 Prozent, wie der Merkur Online berichtet.

Die Krankenschwester wird nach dem Sieg vor Gericht wohl nun ihren Pflegekittel gegen eine Uniform tauschen wollen. Einziger Nachteil: Sie muss sich laut Bild.de neu für eine Stelle als Polizistin bewerben.

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