Unzulässige Spenden
AfD musste 1,1 Millionen Euro Strafe zahlen
- Veröffentlicht: 30.08.2025
- 07:33 Uhr
- dpa
Wegen illegaler Spenden und fehlerhafter Angaben wurden Bundestagsparteien seit 2017 zu Strafzahlungen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro verpflichtet – über die Hälfte davon entfiel auf die AfD.
Die AfD hat seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 rund 1,1 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen müssen. Das geht aus einer Übersicht der Bundestagsverwaltung hervor, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.
Demnach mussten die im Bundestag vertretenen Parteien seit 2017 insgesamt rund 1,8 Millionen Euro zahlen, unter anderem wegen der Annahme unzulässiger Spenden, falscher Angaben in Rechenschaftsberichten oder zweckwidriger Verwendung von Fraktionsmitteln. Die Aufstellung liegt auch der dpa vor.
Bei der AfD fielen der Übersicht zufolge vor allem unzulässige Zuwendungen der Schweizer Goal AG für Wahlwerbung in den Landtagswahlkämpfen 2016 in Baden-Württemberg und 2017 in Nordrhein-Westfalen ins Gewicht, außerdem eine Spende aus der Schweiz von fast 400.000 Euro. Noch keine Bestandskraft hat eine Forderung über gut 108.000 Euro. Die AfD hat gegen den Bescheid geklagt und inzwischen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Andere Parteien zahlen deutlich weniger
CDU, SPD, Grüne, Linke, CSU und FDP mussten im Vergleich dazu deutlich weniger Zahlungen leisten. Bei der CDU waren es dem Bericht zufolge rund 200.000 Euro, bei der SPD etwa 140.000 Euro, bei den Grünen 134.000 und bei der Linken 92.000 Euro. Die CSU musste 79.300 Euro berappen, die FDP lediglich gut 2.300 Euro.
Die AfD verwies auf Anfrage der "Welt am Sonntag" auf ihre kurze Parteigeschichte. "Insbesondere in den ersten Jahren konnte die AfD bisher nicht auf den Erfahrungsschatz im Umgang mit Spenden zurückgreifen, den andere Parteien in Jahrzehnten gesammelt haben", sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter der Zeitung. Heute prüfe man jede Spende streng, es gebe ein Sechs-Augen-Prinzip sowie intensive Schulungen für die Gliederungen.