Anzeige
Schwerst alkoholisiert

5,53 Promille: Polizei zieht Betrunkenen aus dem Verkehr

  • Veröffentlicht: 17.01.2024
  • 15:18 Uhr
  • Stefan Kendzia
Der Polizei ging ein schwerst alkoholisierter Autofahrer ins Netz: Seine Atemalkoholkonzentration lag bei 5,53 Promille. (Symbolbild)
Der Polizei ging ein schwerst alkoholisierter Autofahrer ins Netz: Seine Atemalkoholkonzentration lag bei 5,53 Promille. (Symbolbild) © Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn

Ein unglaublicher Promillewert, den die Polizei im Landkreis Northeim gemessen hat: Ein 45-jähriger Autofahrer hat sein Auto auf einem Grünstreifen festgefahren und wurde noch vor Ort zum Atemalkoholtest aufgefordert. Die Beamt:innen staunten aufgrund des Ergebnisses nicht schlecht.

Anzeige

Einen Promillewert jenseits von Gut und Böse - das bekamen Polizist:innen zu sehen, als sie einen schwerst alkoholisierten Autofahrer blasen ließen. Der 45-Jährige machte auf sich aufmerksam, als er sich mit seinem Wagen offensichtlich in einem Grünstreifen festgefahren hatte.

Im Video: Überraschend - so lange braucht dein Hirn, um sich von Alkohol zu erholen

Ein astronomischer Wert, der sogar zum Tod führen kann

Auf einem Grünstreifen eines Supermarktes ging es für einen 45-jährigen Autofahrer weder vor noch zurück. Er hatte sich festgefahren. Aber nicht nur das: Nachdem er einer Polizeistreife aufgefallen war und zum Atemalkoholtest aufgefordert wurde, wurden gigantische 5,53 Promille Atemalkoholkonzentration gemessen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilt. Ein astronomischer Wert, der zu Atemlähmung und im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen kann.

Nach der Atemmessung folgte die Blutentnahme und dann die stationäre Einweisung in ein Krankenhaus. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Jetzt erwartet den Fahrer ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Anzeige
Anzeige
:newstime
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
Mehr News und Videos

Biden: Trump wird Niederlage bei US-Wahl nicht akzeptieren

  • Video
  • 01:19 Min
  • Ab 12

© 2024 Seven.One Entertainment Group