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Überlastung befürchtet

Haftentlassung für Cannabis-Sünder? Justizminister schlagen kurz vor geplanter Legalisierung Alarm

  • Veröffentlicht: 15.02.2024
  • 13:06 Uhr
  • Lisa Apfel
Dauer-Streitthema: Cannnabis-Legalisierung
Dauer-Streitthema: Cannnabis-Legalisierung© Fabian Sommer/dpa

Nach einem langen politischen Hin und Her soll bald das neue Cannabis-Gesetz kommen. Die Justizminister:innen einiger Länder schlagen angesichts des bürokratischen Aufwandes schon jetzt die Hände über dem Kopf zusammen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich erst kürzlich auf Details einer kontrollierten Freigabe von Cannabis verständigt.

  • Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen Cannabis sollen demnach für Volljährige ab 1. April erlaubt sein.

  • Das bedeutet auch Veränderungen in der Strafjustiz.

Seitdem die Ampel-Koalition ihren Streit um das neue Cannabis-Gesetz beigelegt hat, scheint nun der Weg frei: Der 1. April ist der Stichtag für das neue Cannabis-Gesetz.

Cannabis soll dann im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen sich Klubs zum gemeinsamen Anbau gründen dürfen.

Erwartet wird, dass das Gesetz voraussichtlich in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen wird.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist für Erwachsene zum Eigenbedarf dann nicht mehr strafbar.

"Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden", hieß es dazu von den Koalitionspartnern.

Im Video: "Verfehlt Kernziel" - SPD-Innenexperten kritisieren geplantes Cannabis-Gesetz

Landes-Justizministerin warnt vor Mehrbelastung der Strafjustiz

Einige Bundesländer denken bei der bevorstehenden Neuerung jetzt auch an Inhaftierte. Denn: Gefängnis-Insass:innen, die unter die aktuell noch strafbare 25-Gramm-Grenze fallen, müssten entlassen werden.

"Konkret bedeutet dies, dass zu dem Stichtag des 1. April 2024 sämtliche entsprechende Inhaftierte freizulassen sind und die Geldstrafen-Vollstreckung einzustellen ist", erklärte eine Sprecherin von Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) gegenüber der "Bild".

Auch Kathrin Wahlmann (SPD), die Justizministerin Niedersachsens, befürchtet eine bürokratische Großaufgabe auf die Strafjustiz zurollen.

Falls Personen wegen Besitzes oder Handels mit bis zu 25 Gramm Cannabis im Gefängnis säßen, dürfe die Strafe nicht weiter vollstreckt werden, so die SPD-Politikerin.

"Sowohl dieser Zeitdruck als auch die Mehrbelastung als solche, die der Bund uns auferlegen will, ist Ausdruck der Ignoranz gegenüber der ohnehin schon zu hohen Belastung der Strafjustiz", so Wahlmann zur "Bild" und weiter: "Wir sprechen allein in Niedersachsen von rund 16.000 Akten."

Im Video: Cannabis-Metropole New York - so viel verdient die Stadt am Gras-Konsum mit

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"Auf schlechte Idee folgt schlechte Umsetzung"

Die Sprecherin des nordrhein-westfälischen Justizministeriums bestätigte den anstehenden Arbeitsaufwand:

"Diese von Hand zu leistende Auswertung wird angesichts der Vielzahl von Verfahren - bei größeren Behörden teilweise im vierstelligen Bereich - einen ganz erheblichen Arbeitsaufwand für die Staatsanwaltschaften bedeuten."

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) wettert angesichts der Mammutaufgabe in Richtung Ampel-Koalition: "Auf die schlechte Idee der Legalisierung von Cannabis folgt eine noch schlechtere Umsetzung. Der aktuelle Gesetzesentwurf führt zu einer extremen Mehrbelastung der Justiz."

:newstime
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Jugendrichter prognostiziert Entlastung der Gerichte

Befürworter:innen der Cannabis-Freigabe sehen das jedoch anders. So erwartet der langjährige Jugendrichter Andreas Müller langfristig eine Entlastung der Gerichte, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Etwa sechs Prozent aller Fälle sind Müller zufolge Drogendelikte. Viele Verfahren könnten aufgrund des neuen Strafrechts eingestellt werden, die Polizei müsse nicht mehr laufend zu kleineren Delikten ermitteln, danach Akten anlegen und an die Staatsanwaltschaft schicken - Bürokratie würde wegfallen.

CDU wehrt sich vehement gegen Cannabis-Pläne

Die CDU allerdings stemmt sich weiter gegen die Pläne und kündigte an, dass die Union eine namentliche Abstimmung über das Gesetz beantragen werde. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge, kritisierte, dass es vor allem mit Blick auf den Schutz junger Menschen der "völlig falsche Ansatz" sei. Die Union werde die Legalisierung im Falle einer Regierungsbeteiligung wieder rückgängig machen. 

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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