Anzeige
Charme-los

Abhängen verboten! Französische Stadt stellt Chillen unter Strafe

  • Veröffentlicht: 18.07.2023
  • 16:29 Uhr
  • Stefan Kendzia
Einfach so herumstehen, -sitzen oder gar -liegen ist im Zentrum der französischen Stadt Angoulême jetzt unter Strafe verboten.
Einfach so herumstehen, -sitzen oder gar -liegen ist im Zentrum der französischen Stadt Angoulême jetzt unter Strafe verboten.© cristouclap - pixabay

Eigentlich ist Frankreich für "Laissez-faire" bekannt. Einfach mal entspannt machen lassen. Jetzt hat die französische Kleinstadt Angoulême ein heftiges Verbot verhängt: Das Herumsitzen, -stehen oder -liegen ist in der Innenstadt ab sofort verboten und unter Strafe gestellt.

Anzeige

Verbote, wo man hinsieht. Aber dass man nun ausgerechnet in Frankreich fürs Abhängen in der Stadt Angoulême bestraft werden kann, lässt einen vor Entsetzen fast am Baguette verschlucken. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilt, gilt das vor allem dann, wenn andere durch das Herumstehen, -sitzen oder -liegen behindert werden.

Im Video: "Jetzt reicht's!" - noch strengere Maßnahmen gegen "Saufurlauber" auf Mallorca gefordert

"Jetzt reicht's!": Noch strengere Maßnahmen gegen "Saufurlauber" auf Mallorca gefordert

Verboten ist, andere zu behindern

Ziel des neuen und verwunderlichen Erlasses sollen nicht die Bürger:innen sein, die die Atmosphäre des Touristenstädtchens Angoulême genießen wollen. Sondern alkoholisierte und lärmende Gruppen, die damit aus der Innenstadt ferngehalten werden sollen. "Verboten ist jede missbräuchliche und lang andauernde Besetzung von Straßen und anderen öffentlichen Räumen". Unterbunden werden soll damit "ein störendes, provozierendes oder behinderndes Verhalten".

In Zukunft sollen also Fußgänger, Verkehrsteilnehmer oder zum Beispiel auch Maschinenführer von Straßenkehrmaschinen nicht mehr behindert werden. Und wenn, dann soll die behindernde Person entsprechend zur Kasse gebeten werden. Bei einem Verstoß gegen den Erlass droht ein Bußgeld von 35 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 150 Euro. Als Maßnahme gegen Bettler soll das allerdings nicht verstanden werden: "Jemand, der bettelt, ohne den öffentlichen Raum zu behindern, stellt kein Problem dar. Eine Person, die mitten in einer Fußgängerzone liegt, schon", so der städtische Beigeordnete Philippe Pousset.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
Mehr News und Videos
Konflikt in Syrien - Aleppo
News

Warum der Umbruch in Syrien nicht nur Grund zur Freude ist

  • 15.12.2024
  • 15:55 Uhr