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Vorstellungen gehen "weit auseinander"

Ärzte und Krankenkassen streiten um Honorar für Corona-Impfung

  • Veröffentlicht: 24.03.2023
  • 14:01 Uhr
  • Anne Funk
Corona-Impfungen müssen bald von Ärzt:innen über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Corona-Impfungen müssen bald von Ärzt:innen über die Krankenkasse abgerechnet werden.© REUTERS

Die Kosten für eine Corona-Impfung werden bald nicht mehr vom Staat übernommen, nun müssen die Krankenkassen zahlen. Doch noch wird um die Höhe des Honorars für die Ärzt:innen gestritten - die fordern nämlich dreimal mehr als für eine Grippeimpfung fällig ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zum 7. April werden die Kosten für eine Corona-Impfung noch vom Bund getragen.

  • Danach müssen die Krankenkassen zahlen - doch in welcher Höhe, ist noch unklar.

  • Die Vorstellungen von Kassen und Ärzteverbänden liegen dabei weit auseinander.

Es ist noch nicht lange her, da war die Corona-Impfung ein heißbegehrtes Gut, jeder, der sich den Piks verpassen lassen wollte, konnte das in einem Impfzentrum oder bei einem Arzt oder einer Ärztin tun. Für die niedergelassenen Mediziner:innen war das durchaus profitabel: Noch im November 2021 erhöhte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Impfhonorar auf 28 Euro, am Wochenende gab es sogar 36 Euro - und das zusätzlich zu den Kosten für den Impfstoff. Wie die "Tagesschau" berichtet, erhielten so manche Praxen teils Zehntausende Euro pro Woche. Insgesamt habe der Bund etwa 2,7 Milliarden Euro für Corona-Impfungen an die Ärzt:innen gezahlt.

Im Video: "Arcturus" - Experte warnt vor neuer Corona-Variante

Doch diese Zeiten scheinen nun vorbei: Am 7. April läuft diese Regelung aus und die Krankenkassen sollen für die Impfung aufkommen. Wieviel die Mediziner:innen dafür allerdings abrechnen dürfen, ist noch völlig unklar und wird derzeit von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt.

Vorstellungen gehen auseinander

Die Recherchen der "Tagesschau" ergaben, dass sich die meisten Beteiligten aktuell allerdings bedeckt halten, wenn es um den Stand der Gespräche gehe. Die KV Bayern erklärt aber, dass aktuell "die Vorstellungen über eine angemessene Vergütung noch sehr weit auseinander" lägen. Das bestätigten auch andere Kassenärztliche Vereinigungen, welche die Interessen der Ärzt:innen vertreten. Nur wenige KV nannten konkrete Zahlen, darunter die KV Westfalen-Lippe, Niedersachsen und Sachsen, welche 28 Euro pro Impfung fordern. 

Diese Forderung sei maßlos übertrieben, argumentieren dagegen die Krankenkassen. Denn es handle sich inzwischen zumeist um Booster-Impfungen, die Patient:innen müssten nicht mehr so umfassend aufgeklärt werden. Vom AOK-Bundesverband wird vorgeschlagen, sich an "bestehenden Honoraren für Einzelimpfungen" zu orientieren. So erhalten Ärtz:innen für eine Grippeschutzimpfung  je nach Bundesland zwischen 7,60 Euro und 9,18 Euro. 

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Kosten könnten noch höher werden

Eine Einigung sei nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) aber noch in keinem Bundesland in Sicht. Sollten sich die Beteiligten nicht gemeinsam auf eine Summe festlegen können, könnte es für die Kassen sogar noch teurer werden. Denn dann könnten die Mediziner:innen die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung stellen, so der Sprecher der KV Westfalen-Lippe. Und das könnte durchschnittliche Kosten von etwa 60 Euro bedeuten. Diese müssten Patient:innen dann zunächst auslegen und könnten sie von ihrer Kasse zurückfordern. 

Kommt es zu keiner Einigung zwischen Ärztevertretungen und Krankenkassen, wird wohl in einem Schiedsverfahren die Höhe des Honorars festgelegt werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Tagesschau: "Ärzte verteidigen hohes Honorar"
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