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Lauterbach-Vorstoß

Bund und Länder einigen sich auf Krankenhausreform

  • Veröffentlicht: 10.07.2023
  • 16:09 Uhr
  • Lena Glöckner
Bund und Ländern haben sich auf eine Krankenhausreform geeinigt.
Bund und Ländern haben sich auf eine Krankenhausreform geeinigt.© Julian Stratenschulte/dpa

Bund und Länder haben sich offenbar die Krankenhausreform geeinigt. Bei einem Treffen der Länderminister mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurden offenbar die Eckpunkte beschlossen. 

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Im Ringen um eine Krankenhausreform ist eine grundsätzliche Verständigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte erreicht. Das teilte der Bundesgesundheitsminister am Montag (10. Juli) in Berlin mit. Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte Karl Lauterbach nach gemeinsamen Beratungen.

Lauterbach plant demnach auch ein "Transparenzgesetz", mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patient:innen veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2024 eigenständig umsetzen. Darüber sei in den Beratungen gar nicht mehr gesprochen werden.

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Den Eckpunkten stimmten nun 14 der 16 Länder zu, wie der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, mitteilte. Dies sei damit ein gültiger Beschluss. Bayern stimmte mit Nein, Schleswig-Holstein enthielt sich. Der nordrhein-westfälische Ressortchef Karl-Josef Laumann (CDU) machte deutlich, die künftige Planung sei eine Möglichkeit, überprüfbare Qualität hinzukriegen.

"Die Reform wird die kleinen Kliniken, die wir benötigen auf dem Land für die bedarfsgerechte Versorgung, erhalten", hatte der SPD-Politiker noch am Morgen im Deutschlandfunk gesagt. Er wolle nur nicht, dass dort "große Krebschirurgie" gemacht werde, was aus finanziellen Gründen jetzt zum Teil der Fall sei. 

Lauterbach will Entwurf im Sommer erarbeiten

Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa "Kardiologie" statt grober Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Lauterbach strebt an, über den Sommer mit Beteiligung der Länder einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Für die Umsetzung müssten die Länder noch Gesetze ändern, sodass voraussichtlich 2026 oder 2027 Geld nach den neuen Regeln fließen könne, sagte Lauterbach im Deutschlandfunk.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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