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Urteil gefallen

Cum-Ex-Schlüsselfigur: Über acht Jahre Haft für Hanno Berger

  • Aktualisiert: 30.05.2023
  • 14:45 Uhr
  • Anne Funk
Der Steueranwalt Hanno Berger wurde am Dienstag verurteilt.
Der Steueranwalt Hanno Berger wurde am Dienstag verurteilt.© Arne Dedert/dpa

Er gilt als die bekannteste Figur des Cum-Ex-Geschäftsmodells: Hanno Berger. Nun wurde der 72-Jährige zu acht Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt.

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Das Landgericht Wiesbaden hat die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Steuerskandal, Hanno Berger, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Er sei wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht am Dienstag (30. Mai). Obendrein werden aus Bergers Vermögen Taterträge von etwa 1,1 Millionen Euro eingezogen.

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Dem 72-Jährigen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vorgeworfen, in den Jahren 2006 bis 2008 an komplexen Cum-Ex-Aktiendeals mitgewirkt zu haben. Diese sollen zu unberechtigten Steuerrückerstattungen in Höhe von 113 Millionen Euro geführt haben. Über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank seien bei den von Berger vermittelten Geschäften Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profitiert habe davon ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor, die Gewinne wurden aufgeteilt.

Zunächst Flucht in die Schweiz

Jahrelang hatte sich Hanno Berger durch eine Flucht in die Schweiz der deutschen Justiz entzogen. Im Februar 2022 wurde er ausgeliefert, im vergangenen Dezember verurteilte ihn das Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft. Mit dem Urteil in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Das Bonner Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Berger hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Hanno Berger gilt als die bekannteste Figur des Cum-Ex-Geschäftsmodells, welches der Bundesgerichtshof 2021 als Straftat gewertet hat. Über sein Netzwerk hatte der 72-Jährige vermögende Kunden angeworben und beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Cum-Ex-Deals. Berger kassierte dafür Millionen.

Zwar erfand Hanno Berger nicht das Geschäftsmodell, bei dem Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben wurden und nicht gezahlte Steuern erstattet wurden. Doch gilt er als Wegbereiter dafür, dass das Modell in Deutschland in großem Stil betrieben werden konnte.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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