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Untreue und Veruntreuung?

"Fast unfassbar": "Currywurstmann" Chris Töpperwien bestreitet Vorwürfe

  • Aktualisiert: 10.07.2024
  • 09:45 Uhr
  • dpa

Chris Töpperwien fühlt sich wohl wie im falschen Film. Vor einem österreichischen Gericht muss sich der aus dem Reality-TV bekannte Unternehmer auch wegen Grillkohle verantworten.

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Inhalt

  • Anklage lautet auf Untreue und Veruntreuung
  • Verteidiger: Weit weg vom Strafrecht
  • Töpperwien hält Vorwürfe für "fast unfassbar"

"Currywurstmann" Chris Töpperwien fühlt sich unschuldig vor Gericht angeklagt. Der 50-jährige Unternehmer, bekannt aus Reality-TV-Formaten wie "Goodbye Deutschland! - Die Auswanderer" und "Dschungelcamp", bestritt zum Auftakt seines Prozesses in Wiener Neustadt laut Nachrichtenagentur APA die Vorwürfe.

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Anklage lautet auf Untreue und Veruntreuung

Er soll als Geschäftsleiter eines österreichischen Grillfachhändlers unter anderem private Einkäufe mit Firmengeld bezahlt haben. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, dass er Firmenangestellte für private Zwecke eingespannt habe. Auch habe er Gegenstände seines Arbeitgebers, darunter Messer, Grillgewürz und -kohle auf eigene Kosten verkauft. Die Anklage lautet auf Untreue und Veruntreuung.

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Verteidiger: Weit weg vom Strafrecht

Laut Anklage soll Töpperwien Zahlungen - etwa in Baumärkten oder im Internet - über das Firmenkonto und die Unternehmenskarte beglichen haben. Der Verteidiger des 50-Jährigen betonte, es handle sich zum Teil um irrtümliche Verwendungen der Firmenkreditkarte oder um irrtümliche Abbuchungen vom Unternehmenskonto.

Die Vorgangsweise sei zwar ungeschickt gewesen, aber "weit weg vom Strafrecht", meinte der Rechtsanwalt. Dass er sich für die Entsorgung von Sperrmüll den Firmenbus ausgeborgt habe, sei im Unternehmen üblich gewesen, so der Angeklagte. "Es war mir eigentlich nicht bewusst, dass das schlimm wäre." Den Sprit habe er - ebenso wie die Sperrmüllentsorgung - von seinem eigenen Geld bezahlt.

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Töpperwien hält Vorwürfe für "fast unfassbar"

In zwei bis drei Fällen habe er irrtümlich eine falsche Zahlungsvariante gewählt, sodass das Firmenkonto belastet wurde, "das war ein Verklicken", meinte der Angeklagte. Zum Vorwurf der Veruntreuung hielt Töpperwien fest, er habe die Messer bezahlt. Die Grillgewürze und einen Messerschleifer habe er Personen für Social-Media-Postings gegeben. Produkte wie Grillkohle, Ölkanne und Spachtel habe er für Instagram-Stories verwendet. Die Vorwürfe bezeichnete der Angeklagte "fast unfassbar".

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