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Weniger Bürokratie

Geschlecht oder Namen ändern: Das soll das Selbstbestimmungsgesetz bringen

  • Veröffentlicht: 23.08.2023
  • 11:48 Uhr
  • Stefan Kendzia
Einfach beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Namen ändern: Die Bundesregierung will das möglich machen. Für Betroffene eine große Erleichterung.
Einfach beim Standesamt den Geschlechtseintrag und den Namen ändern: Die Bundesregierung will das möglich machen. Für Betroffene eine große Erleichterung.© Peter Steffen/dpa

Einfach zum Standesamt gehen und den Geschlechtseintrag oder den Vornamen ändern? Was bisher höchst kompliziert, teuer und zeitaufwändig war, soll nun den Betroffenen mit dem Selbstbestimmungsgesetz große Erleichterung bringen. Die Kritiker bringen sich schon in Stellung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Den Geschlechtseintrag selbst bestimmen, den Vornamen einfach selbst festlegen - das soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich Realität werden.

  • Mit diesem Gesetz richte man sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

  • Kritik zum Selbstbestimmungsgesetz sind aus den Reihen der Union und der AfD zu hören.

Den Geschlechtseintrag selbst bestimmen, den Vornamen einfach selbst festlegen? Was sich wie Zukunftsmusik anhört, soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich Realität werden. Mit diesem Gesetz richte man sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Im Video: "Trans zu sein ist Mode" - Alice Schwarzer kritisiert Selbstbestimmungsgesetz

Ab 14 Jahren darf jede:r Vorname und Geschlecht selbst bestimmen

Das Selbstbestimmungsgesetz soll nun definitiv kommen. Man richte sich dabei an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die es in Zukunft deutlich einfacher haben sollen, Vornamen und Geschlecht beim Standesamt ändern zu können. Bisher galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Dementsprechend durften Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell geändert werden. Dies soll jetzt möglich sein - ob die Betroffenen sich einer medizinischen Behandlung unterzogen haben oder nicht - jede:r soll seinen Geschlechtseintrag ändern können. Und das einfach mit einer Erklärung und einer Eigenversicherung beim Standesamt. Dies gelte bis ab einem Alter von 14 Jahren. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben und zustimmen.

Kein Mann muss seinen Geschlechtseintrag ändern lassen, um in Deutschland eine nackte Frau zu sehen.

Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte

Dass sich Menschen durch die Änderung des Geschlechtseintrags Vorteile erschleichen könnten, ist eine Kritik, die von der Union und der AfD kommt. "So überlässt das Gesetz dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine Transperson in die Frauenumkleide darf", sagt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher. Auch Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht hatte vor Gefahren für Frauen etwa in Frauensaunen gewarnt. Ein Gegenargument kommt direkt von der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman: "Wir haben in Deutschland überwiegend gemischtgeschlechtliche Saunen. Kein Mann muss seinen Geschlechtseintrag ändern lassen, um in Deutschland eine nackte Frau zu sehen", sagt sie.

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Willkürliche Änderungen sind nicht möglich

Damit die Änderung des Eintrags nicht willkürlich vorgenommen werden kann, soll eine Sperrfrist vorgesehen sein. Erst nach einen Jahr soll wieder eine Änderung des Vornamens oder des Geschlechtseintrags möglich sein. Ebenso scheint das Problem des Gesetzesmissbrauchs durch Kriminelle gelöst: die jeweiligen Standesämter geben die Daten bei den Anträgen an die Meldebehörden, also auch die Strafverfolgungsbehörden, weiter. Sind gegen die betreffenden Personen keine Verfahren anhängig oder läuft gegen sie keine Fahndung, sollen die Daten sofort wieder gelöscht und nicht gespeichert werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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