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Begründeter Verdacht

Hamburg: Wurde beim Abitur mithilfe von KI geschummelt?

  • Veröffentlicht: 26.05.2023
  • 11:56 Uhr
  • Anne Funk

Hamburger Abiturient:innen sollen mithilfe von Künstlicher Intelligenz bei den Prüfungen geschummelt haben. Die Verdachtsfälle werden nun überprüft.

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In Hamburg stehen einige Schüler:innen unter Verdacht, mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) bei ihren Abitur-Klausuren geschummelt zu haben. "Der Rechtsabteilung der Schulbehörde sind vonseiten einiger Schulen einzelne Verdachtsfälle gemeldet worden", erklärte der Schulbehörden-Sprecher Peter Albrecht am Freitag (26. Mai). 

Lehrer:innen hätten demnach geschildert, dass ihnen bei den Korrekturen der Klausuren "Unregelmäßigkeiten" aufgefallen seien, sie hätten die Texte beziehungsweise Antworten der Prüflinge "mithilfe von Software, die per ChatGPT generierte Texte offenlegt, überprüft", so Albrecht. Es handle sich jeweils nur um Verdachtsfälle, daher seien sie nicht formell erfasst und quantifiziert worden.

Einem Bericht des NDR zufolge habe eine Lehrkraft mindestens in einem Fall ein Smartphone gefunden, auf dem ein Programm wie ChatGPT geöffnet gewesen sei. Dieser Schüler habe den Betrugsversuch eingeräumt. Auch in anderen Fällen seien die Lehrer:innen misstrauisch geworden, da Teile der Arbeiten mangelhaft, andere wiederum fehlerfrei gewesen seien. 

Prüfungsgespräch sollen klären

Sowohl beim ungekennzeichneten Einsatz von KI als auch beim widerrechtlichen Einsatz von Handys und ähnlichen Geräten in Prüfungen handelt es sich nach Angaben der Schulbehörde um einen Täuschungsversuch.

Nun obliege es den Mitgliedern des Abitur-Prüfungsausschusses zu beurteilen, ob die Leistungen eigenständig und mithilfe zugelassener Hilfsmittel erbracht wurden, so Albrecht. Meist geschehe das in einem Prüfungsgespräch. "Lehrkräfte verfügen in aller Regel über ein ausreichend hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz, um zu erkennen, ob Schülerinnen und Schüler Produkte eigenständig oder mit unzulässiger Hilfe angefertigt haben."

Wenn sich während der Prüfung oder nach Abgabe der Dokumentation begründete Zweifel an der Eigenständigkeit ergeben, seien Schulen verpflichtet, diesen nachzugehen. "Zu einer anlasslosen Überprüfung sind die Schulen indessen nicht verpflichtet."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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