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Gestiegene Energiekosten

Heizkosten: Entlastungen auch bei Heizöl und Pellets

  • Veröffentlicht: 11.01.2023
  • 14:15 Uhr
  • Clarissa Yigit
Aufgrund der gestiegenen Preise hat der Staat einen Heizkostenzuschuss beschlossen.
Aufgrund der gestiegenen Preise hat der Staat einen Heizkostenzuschuss beschlossen.© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Wie kann ich meine Heizkostenrechnung noch bezahlen? Bisher wurden vor allem Gaskund:innen bei den Entlastungen durch den Staat bedacht, doch auch für Heizöl und Pellets sind die Preise massiv gestiegen. Eine Lösung scheint in Sicht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bezieher:innen von Gas, Heizöl und Pellets sollen entlastet werden.

  • Bis zu 2.000 Euro pro Haushalt sind möglich.

  • Gaskund:innen erhalten die Hilfe automatisch, Heizöl- und Pelletkund:innen müssen einen Antrag stellen.

Bürger:innen sind in der kalten Jahreszeit besorgt: So sind die Kosten für die Heizstoffe wie Gas, Heizöl- und Pellet geradezu explodiert. Seit Beschluss der Gas- und Strompreisbremse im vergangenen Dezember werden zumindest Verbraucher:innen dieser Brennstoffe etwas entlastet. Aber was ist mit den Heizöl- und Pelletkunden? Auch sie sollen nun unterstützt werden, wie einem Eckpunktepapier der Regierung zu entnehmen ist. Das berichtet "Der Westen".

Im Video: Wegen hoher Strompreise: Initiative ruft zu "Zahlungsstreik" auf

Welche Unterstützung gibt es?

Hilfen von bis zu 2.000 Euro sollen alle Haushalte, die mit "nicht leistungsgebundenen Brennstoffen" heizen, erhalten. Dabei ist zu beachten, dass "leistungsgebundene Brennstoffe" Energieträger sind, die nicht über ein festes Netz verteilt, sondern direkt zu den Endverbraucher:innen geliefert werden. Somit fallen Heizöl und Holzpellets darunter, Flüssiggas hingegen bildet eine Ausnahme, da es zu den "leistungsgebundenen Energieträgern" zählt. Dennoch erhalten Verbraucher:innen auch dieses Heizstoffes die Hilfe.

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Wer genau ist für den Zuschuss berechtigt?

Wer zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft hat, kann den Zuschuss beantragen. Bis zu einer Verdopplung der Heizkosten gegenüber dem Vorjahr stehen die Verbraucher:innen allerdings noch alleine in der Pflicht, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt. Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen. Eine entsprechende Rechnung muss daher vorgelegt werden.

Liegt das Plus an Heizkosten allerdings unter 100 Euro, gibt es keinen Zuschuss, da es unter die sogenannte Bagatellgrenze fällt. Um die Hilfe in Anspruch zu nehmen, müssen die Voraussetzungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro erfüllt sein. Die maximale Zuschuss-Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2.000 Euro.

Wie werden die Hilfen ausgezahlt?

Gaskunden bekommen die Hilfen automatisch ausgezahlt. Alle anderen Leistungsberechtigten müssen einen Antrag stellen. Wie die Anträge aussehen und ab wann der Zuschuss für Heizkosten überwiesen wird, ist noch nicht bekannt.

Das Geld stellt der Bund den Bundesländern zur Verfügung. Diese wiederum überweisen es dann an die berechtigten Menschen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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