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Mit Fäusten und Messerstichen

Horn-Bad Meinberg: Jugendliche töten Obdachlosen und filmen es - zwei gestehen

  • Veröffentlicht: 27.10.2023
  • 13:46 Uhr
  • Lena Glöckner
Ermittler stehen in einem von der Polizei abgesperrten Bereich, nachdem die Leiche des Obdachlosen gefunden wurde.
Ermittler stehen in einem von der Polizei abgesperrten Bereich, nachdem die Leiche des Obdachlosen gefunden wurde. © Christian Müller/Westfalennews/dpa

Drei Jugendliche stehen unter Verdacht, in Horn-Bad Meinberg einen Obdachlosen getötet und ein Video davon auf Social Media verbreitet zu haben. Zwei der Tatverdächtigen haben inzwischen gestanden.

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Nach dem Fund eines toten Obdachlosen in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe (NRW) hat die Polizei drei Jugendliche festgenommen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 14-Jährigen und zwei 15-Jährige, sagte Staatsanwalt Alexander Görlitz am Freitag (27. Oktober) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die beiden Älteren haben nach seiner Auskunft Gewalt gegen den Obdachlosen eingestanden.

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Wie der WDR berichtet, stehen die drei Jugendlichen im Verdacht, das Opfer mit Fäusten und Messerstichen getötet zu haben. Nach jetzigem Ermittlungsstand werde ihnen Totschlag vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft haben die Tatverdächtigen die Tat gefilmt und das Video verbreitet. Auf dem Video sei laut WDR zu sehen, wie ein 14- und ein 15-Jähriger auf das Opfer einschlagen. Der zweite 15-Jährige soll gefilmt und ein Messer in der Hand gehalten haben.

Identität des Opfers geklärt

Die Identität des Opfers, das am Freitag obduziert werden soll, sei in der Zwischenzeit geklärt worden, so die Staatsanwaltschaft in Detmold. Görlitz geht von einem zufälligen Aufeinandertreffen von Opfer und Tätern aus. Ein Passant hatte den Toten am Donnerstagmorgen (26. Oktober) auf einer Wiese entdeckt.

Die Jugendlichen sollen noch am Freitag einem Haftrichter vorgeführt werden. Mehrere Medien hatten zuvor über die Festnahmen berichtet. Die Polizei ruft dazu auf, das Video keinesfalls weiterzuverbreiten. Die Verbreitung stelle eine Straftat dar und werde verfolgt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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