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Österreich

"Monster von Amstetten": Josef Fritzl muss in Haft bleiben

  • Aktualisiert: 27.01.2024
  • 15:34 Uhr
  • Stefan Kendzia
Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Josef Fritzl bleibt in Haft und wird aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen.
Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Josef Fritzl bleibt in Haft und wird aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen.© REUTERS

24 Jahre lang hatte er seine Tochter im Keller eingesperrt und tausendfach vergewaltigt. 15 Jahre nach seiner Verurteilung hat ein Gericht nun über die Lockerung der Haftbedingungen entschieden.

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Bei der Verhandlung im österreichischen Krems steht der inzwischen 88-jährige, im Jahr 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl vor Gericht. Der Mann hatte seine Tochter über Jahrzehnte eingesperrt, vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Jetzt sollte darüber geurteilt werden, ob Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug unter Auflagen verlegt wird.

Fritzl kommt in den Normalvollzug unter Auflagen

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, bleibt das "Monster von Amstetten" weiterhin in Haft. Seit 2009 sitzt Fritzl in der Haftanstalt Stein bei Krems im Maßnahmenvollzug und musste sich dort therapieren lassen. Das Landgericht Krems in Österreich hat jetzt entschieden, dass der 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte. Dennoch soll er in eine erleichterte Haftsituation kommen und in den Normalvollzug unter Auflagen verlegt werden.

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Von Fritzl seien keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten

Der Grund für die Verhandlung war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, dass von Fritzl keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten seien. Außerdem leide der Österreicher unter fortschreitender Demenz. Zuvor war die Anwältin Fritzls, Astrid Wagner, noch davon überzeugt, dass es für ihren Mandanten nur eine endgültige Entlassung geben könnte, da es im Normalvollzug wohl keinen geeigneten Platz für demente Insassen geben würde, die Extra-Betreuung benötigen. Dementsprechend soll im Vorfeld nach einem Pflegeplatz gesucht worden sein.

Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, "wie er bereut, was er getan hat. Also er war eigentlich den Tränen nahe." Die Anwältin wolle weiter um die vorzeitige Entlassung ihres Mandanten kämpfen, wie sie ankündigte.

:newstime

Das Verbrechen war am 26. April 2008 aufgeflogen, als seine 19-jährige Tochter, die er mit seiner Tochter im Keller gezeugt hatte, lebensgefährlich erkrankte und von Fritzl in eine Klinik gebracht wurde. Ein Arzt wurde misstrauisch und gab der Polizei den entscheidenden Tipp.

Der handwerklich begabte Mann hatte den Keller seines Hauses in Amstetten zu einem 60 Quadratmeter großen Gefängnis umgebaut. Insgesamt acht zum Teil 500 Kilogramm schwere Türen mit Fernbedienung sicherten den Bereich. "Er wollte Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit", sagte Kastner, die für den Prozess ein Gutachten anfertigte, 2023 in einem Interview mit der dpa.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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