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Klinik-Atlas kommt

Bundestag beschließt Vergleichsportal für Kliniken

  • Aktualisiert: 21.10.2023
  • 08:10 Uhr
  • Stefan Kendzia
Wenn es um eine geplante Operation geht, stellt sich die Frage, ob die Klinik in nächster Nähe immer die beste ist. Ein Vergleichsportal soll bei der Entscheidung helfen.
Wenn es um eine geplante Operation geht, stellt sich die Frage, ob die Klinik in nächster Nähe immer die beste ist. Ein Vergleichsportal soll bei der Entscheidung helfen.© REUTERS

Jetzt ist es amtlich: Der Bundestag hat den sogenannten Klinik-Atlas im Rahmen der Krankenhausreform beschlossen. Live gehen soll das Vergleichsportal für Krankenhäuser im Frühjahr 2024. So sollen Informationen über das jeweilige Angebot an bundesweit 1.700 Klinikstandorten einfach abgerufen werden können.

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Informationen zu einer bestimmten Klinik in Sekundenschnelle bekommen - das soll Sinn und Zweck des neuen Vergleichsportals sein. Beschlossen hat das nun der Bundestag. Der angebliche Mehrwert für Patienten ist allerdings nicht ganz unumstritten.

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Nicht immer ist die nächstgelegene Klinik die beste

Eine Operation steht an. Vielleicht sogar eine, die etwas komplizierter ist als der berühmte Blinddarm. Da kommt schnell die Frage auf, ob die nächstgelegene Klinik auch gleichzeitig die beste ist. Abhilfe soll nun der vom Bundestag beschlossene Klinik-Atlas sein. Damit können Patient:innen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland ganz einfach online vergleichen. Das "Transparenzverzeichnis" soll im April 2024 starten und als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit rund 1.700 Klinikstandorten informieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist überzeugt davon: "Mehr Transparenz ist überfällig und hilft Krankenhäusern wie Patienten gleichermaßen."

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"Dinge, die die Welt nicht braucht - nichts mehr und nichts weniger ist dieses Gesetz", sagte CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger vor der Abstimmung. Schließlich gibt es seit vielen Jahren laut "Tagesschau" die "Weiße Liste", in der Informationen zur Wahl eines Krankenhauses abrufbar sind. An dem Problem einer spontanen Not-Behandlung ändert das Portal ebenfalls nichts - denn hier bleibt keine Zeit, sich für das beste Hospital entscheiden zu können. Da muss genommen werden, was da ist.

Das Transparenzgesetz ist Teil der von Lauterbach auf den Weg gebrachten Krankenhausreform. Ziel soll sein, dass sich Kliniken künftig auf jene Eingriffe spezialisieren, die sie besonders gut beherrschen. Lauterbach erhofft sich davon eine verbesserte Behandlungsqualität.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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