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Niederlage für Trump: Prozess um Missbrauch wird nicht wieder neu aufgerollt

  • Aktualisiert: 20.07.2023
  • 15:38 Uhr
  • Anne Funk

Donald Trump wurde wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu einem Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt. Nachdem er Carroll selbst wegen Verleumdung verklagen wollte, wurde ihm das nun verwehrt. Die Entwicklungen im Überblick.

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+++ 20. Juli, 15:23 Uhr: Rückschlag für Donald Trump: Am Mittwoch (19. Juli) lehnte ein Richter in New York einen Antrag der Anwälte des Ex-Präsidenten ab, den Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs neu aufzurollen. Anders als von Trumps Anwälten behauptet, seien die Geschworenen nicht zu einem "ernsthaft falschen Ergebnis" gekommen, entschied Richter Lewis Kaplan übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge.

Die Geschworenenjury hatte es als erwiesen angesehen, dass der 77-Jährige die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück,  Trump wurde zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,5 Millionen Euro) verurteilt.

Trump reicht Klage gegen Carroll ein

+++ 28. Juni, 10:29 Uhr: Nach seiner Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs im Zivilprozess gegen die Autorin E. Jean Carroll erhebt Donald Trump durch seine Anwältin nun selbst Vorwürfe - wegen Verleumdung. Als Grund nannte die Anwältin, welche die entsprechende Gegenklage beim zuständigen Gericht in New York einreichte, ein Interview Carrolls, welches sie am Tag nach der Urteilsverkündung dem Sender CNN gegeben hatte. Darin sei die Autorin speziell zu dem einstimmigen Urteil der Geschworenen befragt worden, mit dem der 77-Jährige nicht der Vergewaltigung für schuldig befunden worden sei, heißt es in der Gegenklage. "Als Antwort auf diese spezielle Frage ignorierte (Carroll) die Feststellung der Geschworenen, dass (Trump) sie nicht vergewaltigt hat und antwortete: 'Oh ja, er hat, oh ja, er hat.'"

Die CNN-Journalistin fragte Carroll während des Interviews, was ihr durch den Kopf gegangen sei, als sie erfahren habe, dass die Jury den Vorwurf der Vergewaltigung zurückgewiesen hat. Die Autorin verwies auf ihre Anwältin und sagte, diese werde den rechtlichen Teil erklären. Als die Journalistin nachhakte, antwortete Carroll: "Nun, ich habe mir sofort in meinem eigenen Kopf gesagt: 'Oh ja, er hat. Oh, ja, er hat.' Das ist meine Antwort."

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Carroll erwägt weitere Klage

+++ 12. Mai, 16:31 Uhr: Bei seinem CNN-Auftritt am Mittwoch (10. Mai) wetterte Donald Trump erneut gegen E. Jean Carroll - die Frau, gegen die er erst in dieser Woche verloren hat. Gegenstand des Prozesses war nicht nur sexueller Missbrauch, sondern auch Verleumdung. Doch trotz der Verurteilung zu Schadenersatz in Millionenhöhe lässt der Ex-Präsident das Verleumden nicht sein.  

Während seines Auftritts bezeichnete er Carrolls Vorwurf des sexuellen Übergriffs als "fake" und "erfundene Geschichte". Die Klägerin bezeichnete er als "Spinnerin", der Prozess sei ein "abgekartetes Spiel".

Carroll selbst habe den Auftritt nicht gesehen, sagte sie nun der "New York Times". Allerdings habe der 15-jährige Sohn ihrer Friseurin davon erzählt. "Ich bin wütend im Namen der jungen Männer in Amerika", so Carroll. "Sie sollten sich diesen Blödsinn und diese altmodische Sichtweise auf Frauen, die eine Höhlenmenschenansicht ist, nicht anhören." Nun überlegt die Autorin, ob sie erneut eine Verleumdungsklage gegen Trump einreichen sollte, erklärte ihre Anwältin Roberta A. Kaplan.

Trump-Anwalt kündigt an: Er wird "dagegen ankämpfen"

+++ 12. Mai, 8:38 Uhr: Der wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu einer Entschädigung in Millionenhöhe verurteilte Ex-US-Präsident Donald Trump hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Er hatte bereits nach der Entscheidung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Am Donnerstag reichten seine Anwälte bei Gericht ein entsprechendes Dokument ein. "Er ist bereit, weiterzumachen. Er wird mit einer Berufung dagegen ankämpfen", machte Trumps Anwalt Joseph Tacopina nach dem Urteil deutlich.

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Trump in CNN-Interview über Verurteilung: Verfahren war "abgekartete Sache"

+++ 11. Mai, 9:02 Uhr: Donald Trumps Interview beim US-amerikanischen Sender CNN war der erste öffentliche Auftritt des Ex-US-Präsidenten nach seiner Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs. Am Dienstag (9. Mai) war er zu einer Entschädigung in Millionenhöhe an die Schriftstellerin E. Jean Carroll verurteilt worden. Im CNN-Interview sagte Trump, das Ganze sei "eine erfundene Geschichte". Seiner Ansicht nach sei das Verfahren eine "abgekartete Sache" gewesen und der Richter "furchtbar", so Trump.

Missbrauchsopfer Carroll "überwältigt vor Freude" - Trump will in Berufung gehen

+++ 10. Mai, 16:44 Uhr: Während Trumps Anwalt Joe Tacopina ankündigte, in Berufung zu gehen, reagierte das mutmaßliche Opfer, die Autorin E. Jean Carroll, mit Erleichterung: "Ich bin überwältigt, überwältigt vor Freude und Glück und Frohsinn für die Frauen in diesem Land", sagte sie dem Sender NBC am Mittwoch. Trump selbst veröffentlichte mehrere Stellungnahmen, in denen er den Prozess etwa als "Travestie der Justiz" und Betrug bezeichnete. Der zuständige Richter Lewis Kaplan hasse ihn mehr als es Menschen möglich sei.

E. Jean Carroll nach ihrem Sieg vor Gericht.
E. Jean Carroll nach ihrem Sieg vor Gericht.© REUTERS
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Trump zu Geldstrafe in Millionenhöhe verurteilt

+++ 9. Mai, 21:32 Uhr: Donald Trump muss nun wegen eines sexuellen Übergriffs eine Entschädigung in Millionenhöhe zahlen. Das entschied eine Geschworenenjury am Dienstag in New York, wie ein dpa-Reporter im Gerichtssaal berichtete. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde abgewiesen.

Außerdem hielt die Jury es für erwiesen, dass Trump die Schriftstellerin E. Jean Carroll verleumdet hat. Insgesamt muss Trump fünf Millionen US-Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an Entschädigung und Strafe zahlen. Die Jury - aus sechs Männern und drei Frauen bestehend - fällte ihr Urteil nach nicht einmal drei Stunden Beratung.

Trump wiederum kritisierte die Entscheidung der New Yorker Geschworenenjury gegen ihn scharf. "Dieses Urteil ist eine Schande", schrieb Trump auf der von ihm mitbegründeten Plattform Truth Social. Es handele sich um eine Fortsetzung der "größten Hexenjagd aller Zeiten", schrieb der aktuelle Präsidentschaftsbewerber.

+++ 9. Mai, 8:19 Uhr: Im Zivilprozess gegen Donald Trump sind nun die zwölf Geschworenen gefragt. Bei den Schlussplädoyers am Montag (8. Mai) hatte die Anwältin von Klägerin Carroll den Vorwurf der Vergewaltigung wiederholt und sagte: "Er weiß, was er getan hat." Der Anwalt des Ex-Präsidenten wies dies erneut zurück und sprach von "unvorstellbaren" und "unglaubwürdigen" Anschuldigungen. Er argumentierte, dass Trump zu diesem Zeitpunkt bereits prominenter Immobilienunternehmer gewesen sei und eine solche Tat somit nicht unbemerkt geblieben wäre. 

Nun liegt der Ball bei der Jury: Die Juror:innen sollen am Dienstag (9. Mai) von Richter Lewis Kaplan in die Beratungen geschickt werden. Sie müssen eine einstimmige Entscheidung treffen, ob sie Trump oder Carroll glauben, um zu einem Urteil zu kommen.

Schlussplädoyers: "Hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, persönlich aufzutauchen"

+++ 8. Mai, 17:12 Uhr: In Manhattan haben die Schlussplädoyers im Prozess gegen Trump begonnen. Die Anwältin von Klägerin E. Jean Carroll, Roberta Kaplan, machte noch einmal deutlich, dass Donald Trump zur Rechenschaft gezogen werden müsse, da auch ein ehemaliger Präsident nicht über dem Gesetz stehe. "Er hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, persönlich hier aufzutauchen", so Kaplan. Vieles von dem, was Trump in seiner eidesstattlichen Erklärung und in öffentlichen Äußerungen gesagt habe, hätte "tatsächlich unsere Seite des Falles unterstützt", argumentierte sie weiter. Donald Trump sei ein Zeuge gegen sich selbst.

+++ 8. Mai, 9:37 Uhr: Der frühere US-Präsident Donald Trump wird im Prozess gegen E. Jean Carroll wohl doch nicht aussagen. Das berichtet CNN, nachdem dessen Anwalt das Gericht nicht vor Fristablauf über etwaige Strategieänderungen informiert hatte.

Bezirksrichter Lewis Kaplan hatte ein Zeitfenster für eine mögliche Aussage Trumps offen gelassen, obwohl dessen Anwalt mehrfach betonte, dass eine Aussage Trumps höchst unwahrscheinlich sei. Nach Aussagen des Richters sei es eine Vorsichtsmaßnahme gewesen, nachdem Trump doch noch mehrfach öffentlich angedeutet hatte, vor Gericht zu erscheinen. In Irland sagte er etwa am Donnerstag (4. Mai), er werde "diese Frau zur Rede stellen".

Die Schlussplädoyers sollen noch am Montag beginnen. Voraussichtlich ab Dienstag (9. Mai) wird sich die Jury zusammensetzen und über ihr Urteil beraten.

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Trump verteidigt misogyne Aussagen: "Habe ein Recht, beleidigend zu sein"

+++ 6. Mai, 8:30 Uhr: Einmal mehr macht der frühere US-Präsident Donald Trump mit verächtlichen Aussagen über Frauen von sich reden. Das zeigt ein Vernehmungsvideo aus dem vergangenen Oktober, das jetzt veröffentlicht wurde. Es steht im Zusammenhang mit einem Zivilprozess gegen Trump wegen Vergewaltigung.

Die Klägerin Jean Carroll wirft Trump vor, sie Mitte der 1990er Jahre in einem Nobelkaufhaus in New York vergewaltigt zu haben. In dem Vernehmungsvideo stellt ihre Anwältin, Roberta Kaplan, Trump Fragen zu dem Fall, der derzeit in New York verhandelt wird.

Trump wies die Vorwürfe zurück. Angesprochen auf seine früheren Aussagen, dass Carroll nicht sein Typ sei, sagte Trump in dem Video zu Kaplan: "Sie wären auch nicht meine Wahl, um ehrlich zu sein. Ich hoffe, Sie sind nicht beleidigt. Ich hätte auf keinen Fall Interesse an Ihnen." Trump sagte, er wolle nicht beleidigend sein. "Aber wenn mir jemand etwas vorwirft, denke ich, dass ich ein Recht darauf habe, beleidigend zu sein."

Trump betonte zudem, dass er die Klägerin Carroll nicht kenne und nichts über "diese Verrückte" wisse. Auf einem ihm vorgelegten Foto, auf dem er mit der Klägerin zu sehen ist, habe er sie auf einer Wohltätigkeitsveranstaltung lediglich begrüßt – ohne sie zu kennen.

Trump-Prozess wegen Vergewaltigung: Ein altes Video belastet ihn schwer

Bei Trumps Zivilprozess geht es um viel Geld. Die Autorin und Journalistin Elizabeth Jean Carroll wirft dem Ex-Präsidenten vor, sie auf einem Shoppingtrip in New York bedrängt und später vergewaltigt zu haben. Er streitet alles ab.

  • Video
  • 01:36 Min
  • Ab 12

Trump will doch noch im Prozess erscheinen

+++ 5. Mai, 11:40 Uhr: Donald Trump hat den Zivilprozess gegen ihn als "Schande" bezeichnet. Der ehemalige Präsident sagte am Donnerstag (4. Mai) in Irland, er werde dem Prozess in New York wahrscheinlich beiwohnen, nannte ihn aber einen politischen Angriff, der auf falschen Behauptungen der Anklägerin, der Schriftstellerin E. Jean Carroll, beruhe.

"Ich muss mich wegen einer Frau verantworten, die mich zu Unrecht beschuldigt hat, und ich habe einen Richter, der extrem feindselig ist", sagte er Reportern, während er in seinem Resort in Doonbeg, County Clare, an der Westküste Irlands Golf spielte. "Ich werde zurückgehen und diese Frau zur Rede stellen. Diese Frau ist eine Schande, und so etwas sollte in unserem Land nicht passieren dürfen."

Trump nennt Vergewaltigungsvorwurf "lächerlich"

+++ 4. Mai, 9:24 Uhr: Der frühere US-Präsident Donald Trump hat in einem Zivilprozess gegen eine US-Autorin deren Vorwurf der Vergewaltigung als "lächerlich" und "erfunden" bezeichnet. Das ging aus einer auf Video aufgezeichneten Aussage Trumps vom vergangenen Oktober hervor, die die Verteidigung der heute 79 Jahre alten US-Autorin E. Jean Carroll am Mittwoch (3. Mai) vor Gericht abspielte, wie US-Medien berichteten.

Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienmakler weist die Vorwürfe zurück. Sein Anwalt erklärte zudem am Mittwoch vor Gericht, keine Zeugen zu laden, die Trump entlasten könnten, wie der Sender NBC News und andere berichteten. Der Grund sei, dass ein Experte, der ursprünglich als einziger Zeuge neben Trump selbst vorgesehen war, aus Gesundheitsgründen nicht aussagen könne, zitierte NBC News seinen Anwalt Joe Tacopina. Weitere Ausschnitte von Trumps Erklärungen auf Video sollten der Jury am Donnerstag (4. Mai) vorgespielt werden, berichtete der Sender weiter.

Trump habe Carroll "angefasst und begrabscht"

+++ 3. Mai, 10:11 Uhr: Am Dienstag (2. Mai) sagte im Zivilprozess gegen Donald Trump eine weitere Zeugin aus. Nachdem die Klägerin Jean Carroll nach drei Tagen im Zeugenstand am Montag (1. Mai) ihre Aussage beendet hatte, berichtete nun Jessica Leeds von einem Vorfall mit dem ehemaligen Präsidenten. Ihrem Bericht zufolge soll sie in den 1970ern von Trump in einem Flugzeug angegriffen worden sein.

Er habe sie damals in die Erste-Klasse-Kabine eingeladen und sich ihr vorgestellt. Dann habe er sie versucht zu küssen, "angefasst und begrapscht", so Leeds laut dem US-Sender ABC. "Es war, als hätte er 40 Millionen Hände gehabt." Als er versucht habe, seine Hand unter ihren Rock zu schieben, sei sie geflüchtet. Mit der Aussage von Leeds wollen Carrolls Anwälte ein Muster im Verhalten Donald Trumps untermauern. 

Ebenfalls am Dienstag machten Trumps Anwälte noch einmal deutlich, dass ihr Mandant nicht selbst vor Gericht erscheinen wird. Auf Nachfrage des Richters erklärten sie, dass er nicht kommen werde. "Es ist seine Entscheidung", so der Richter. "Ich verstehe das. Sie verstehen das. Er versteht das." Da es sich um einen Zivilprozess handelt, ist der Angeklagte nicht verpflichtet, persönlich zu erscheinen. 

Im Vergewaltigungsprozess gegen Donald Trump schilderte am Dienstag Jessica Leeds (rechts) einen Vorfall mit dem Ex-Präsidenten.
Im Vergewaltigungsprozess gegen Donald Trump schilderte am Dienstag Jessica Leeds (rechts) einen Vorfall mit dem Ex-Präsidenten.© REUTERS

+++ 2. Mai, 9:09 Uhr: Der zuständige Richter Lewis Kaplan hat einen Antrag von Donald Trumps Anwälten, den Prozess vorzeitig abzubrechen, abgelehnt. Laut übereinstimmenden Medienberichten hatten die Rechtsvertreter des ehemaligen US-Präsidenten am Montag (1. Mai) darum gebeten, den Zivilprozess ergebnislos zu beenden. Als Grund nannten sie, dass das Gericht in diesem Verfahren immer wieder "unfaire und schädliche Entscheidungen" getroffen habe. Trump selbst war bisher noch nicht vor Gericht erschienen, der Prozess könnte noch einige Tage andauern.

Trump-Anklägerin: "Ich war zu sehr in Panik, um zu schreien"

+++ 28. April, 8:59 Uhr: Am dritten Tag des Prozesses kehrte Klägerin Jean Carroll am Donnerstag (27. April) erneut in den Zeugenstand zurück. Dort musste sie sich den Fragen der Anwälte von Donald Trump stellen. Das berichtet der US-Sender CNN. Im Fokus: Warum hat Carroll nicht geschrien, als Trump sie mutmaßlich attackierte?

"Ich bin kein Schreihals", so Carroll vor Gericht. "Ich war zu sehr in Panik, um zu schreien." Man könne sie wohl nicht dafür bestrafen, dass sie nicht geschrien habe, so die Autorin. Frauen sprächen unter anderem deshalb oft nicht über Vergewaltigungen, weil sie dann gefragt würden, warum sie nicht geschrien hätten. "Manche Frauen schreien, manche Frauen nicht. Das bringt Frauen zum Schweigen." Dann fügt Caroll hinzu: "Ich sage Ihnen, er hat mich vergewaltigt, ob ich nun geschrien habe oder nicht." Sie brauche sich nicht dafür entschuldigen, nicht geschrien zu haben. 

Manche Frauen schreien, manche Frauen nicht. Das bringt Frauen zum Schweigen.

E. Jean Carroll

Erneut schilderte Carroll laut CNN dann den Vorfall in der Umkleidekabine. Anschließend sei sie, ohne ein Wort an Trump zu richten, gegangen, in der Angst, er könne ihr folgen oder sie festhalten. Sie sei die sechs Etagen des Kaufhauses auf der Rolltreppe hinuntergegangen, ohne nur einen anderen Kunden wahrzunehmen. "Ich war nicht auf der Suche nach Menschen. Ich wollte nur raus", erklärte sie.

E. Jean Carroll am Donnerstag im Zeugenstand: "Ich war zu sehr in Panik, um zu schreien."
E. Jean Carroll am Donnerstag im Zeugenstand: "Ich war zu sehr in Panik, um zu schreien."© REUTERS

Trump bezeichnet Verfahren als "Betrug"

+++ 27. April, 15:54 Uhr: Der Richter im Prozess Carroll vs. Trump hat den ehemaligen US-Präsidenten scharf für seine Kommentare in den sozialen Medien kritisiert. Auf Truth Social bezeichnete Trump das Verfahren als "Betrug" und behauptete, Carolls Anwältin sei eine "politische Agentin", die von einem "großen politischen Spender finanziert" werde.

Richter Lewis A. Kaplan erklärte vor der Wiederaufnahme des Prozesses am Mittwochmorgen (26. April), dass diese Kommentare die Grenzen testen würden, die er zuvor gesetzt habe. Das berichtet die "New York Times" (NYT). Kaplan wies die Parteien im Gerichtsaal an, "ihre Klienten und Zeugen darauf hinzuweisen, dass sie von Äußerungen Abstand nehmen sollen, die Gewalt oder Unruhen hervorrufen könnten". Er sei dabei besonders um die Sicherheit und Privatsphäre der Geschworenen besorgt. Die außergerichtlichen Aussagen von Trump seien "völlig unangemessen" und sein Versuch, die Geschworenen zu beeinflussen

Jean Carroll: "Trump hat mich vergewaltigt

+++ 27. April, 6:14 Uhr: In ihrer Zeugenaussage wirft Jean Carroll dem früheren Präsidenten Sexualverbrechen vor. "Trump hat mich vergewaltigt", sagte die heute 79-Jährige am Mittwoch (26. April) in New York über die angebliche Tat Trumps Mitte der 1990er-Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus.

Sie schilderte der Jury übereinstimmenden Medienberichten zufolge, wie Trump sie zunächst ansprach und um Hilfe bei einem Geschenk für eine Freundin bat. Dann habe er ihr signalisiert, mit ihm in eine Umkleidekabine zu gehen. Dort habe er sich Carrolls Darstellung zufolge dann an sie gedrückt und sei erst mit den Fingern und dann mit seinem Penis in die Schriftstellerin eingedrungen. Carroll erzählte weiter, sie habe Trump schließlich weggestoßen und sei aus dem Kaufhaus geflohen. "Ich habe mich geschämt, ich dachte, es wäre meine Schuld", sagte Carroll der "New York Times" zufolge. Nach dem Vorfall sei sie unfähig gewesen, romantische Beziehungen einzugehen.

Skizze aus dem Gerichtssaal: E. Jean Carroll während ihrer Aussage vor einem Bundesgericht in New York.
Skizze aus dem Gerichtssaal: E. Jean Carroll während ihrer Aussage vor einem Bundesgericht in New York.© Elizabeth Williams/AP/dpa

+++ 26. April, 9:13 Uhr: Wie erwartet erschien Donald Trump nicht zum Prozessauftakt in New York. Am ersten Sitzungstag waren zunächst die zwölf Geschworenen ausgewählt worden. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge seien dann bereits die Eröffnungsplädoyers im Fall Carroll vs. Trump gehalten.

Wie "The Independent" berichtet, hätten die Anwälte der Autorin zunächst der Aussage Trumps widersprochen, er habe sie nicht vergewaltigt, denn sie sei "nicht sein Typ".  Als Beweis habe ihre Anwältin Shawn Crowley ein Foto vorgelegt, auf dem Trump und Carroll gemeinsam auf einer Party zu sehen sind. "Dies wird Ihnen zeigen, dass Frau Carroll genau sein Typ war", so Crowley zu den Geschworenen.

Auf den Vorwurf  der Gegenseite, warum Carroll zu dem mutmaßlichen Übergriff so lange geschwiegen habe, erklärte die Anwältin, dazu hätten ihr zwei Freundinnen geraten. Diese hätten sie gewarnt, dass Trump "viel zu mächtig" sei, um ihn mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Eine der Freundinnen habe vermutet, der ehemalige Präsident habe "Hunderte von Anwälten", welche Carroll "begraben" würden.

Ob Donald Trump im Laufe des Prozesses persönlich vor Gericht aussagen werde, konnte sein Anwalt Joe Tacopina nicht sicher sagen. Der leitende US-Bezirksrichter Lewis Kaplan forderte ihn auf, dies zeitnah zu klären. Die Zeugenaussagen sollen voraussichtlich am Mittwoch (26. April) beginnen.

Shawn G. Crowley (links), Anwältin von E. Jean Carroll, bei ihrem Eröffnungsplädoyer.
Shawn G. Crowley (links), Anwältin von E. Jean Carroll, bei ihrem Eröffnungsplädoyer.© REUTERS

+++ 25. April, 17:06 Uhr: In New York ist Jean Carroll unter großem Medienrummel zur Verhandlung erschienen. Donald Trump selbst wird nicht in Manhattan erwartet. In seiner Abwesenheit werden nun zunächst vom US-Bezirksrichter Lewis Kaplan die Geschworenen ausgewählt.

Jean Carroll erscheint am Dienstag (25. April) zum Prozessauftakt in New York.
Jean Carroll erscheint am Dienstag (25. April) zum Prozessauftakt in New York.© AP

+++ 25. April, 12:05 Uhr: Die US-Autorin Jean Carroll erhebt schwere Vorwürfe gegen den Ex-Präsidenten: Die 79-Jährige wirft Donald Trump vor, sie Mitte der 1990er-Jahre in einem Kaufhaus in New York vergewaltigt zu haben. Am Dienstag beginnt nun der Zivilprozess in Manhattan, zunächst sollen die zwölf Geschworenen ausgewählt werden.

Im Video: Trump lässt sich fürstlich entlohnen

Verleumdung und Körperverletzung

Carroll hatte 2019 in einem Buchauszug den Vorwurf der Vergewaltigung öffentlich gemacht. Trump warf ihr daraufhin vor, nur ihr Buch promoten zu wollen. Außerdem sei sie gar nicht sein Typ, so der Republikaner. In der Folge verklagte Carroll den Ex-Präsidenten wegen Verleumdung. Erst nachdem ein neues New Yorker Gesetz in Kraft getreten war, erweiterte sie um den Vorwurf der Körperverletzung. Strafrechtlich sind die Vergewaltigungsvorwürfe verjährt. 

Ob Trump zum Prozess, der voraussichtlich eine Woche dauern wird, persönlich erscheinen wird, ist noch unklar. Durch seinen Anwalt Joseph Tacopina ließ er ausrichten, er würde zwar gerne kommen, wolle der Stadt New York aber nicht den großen logistischen Aufwand zumuten, die mit einer Reise des 76-Jährigen nach Manhattan verbunden wäre. 

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